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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 210
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0212
Falk Eisermann - Maximilians Einblattdrucke

publizierte Zainer im folgenden Jahr 1499 weitere
Texte Maximilians als Einblattdrucke (Einbl. 982,
986, 987). Auch der Freiburger Reichstagsabschied
wurde von ihm als zwölfblättrige Heftausgabe aufgelegt
, wobei zu prüfen wäre, ob diese frühe
Reichstagsakten-Edition ebenfalls vom Schwäbischen
Bund oder vom Hof selbst initiiert wurde.44
Abschließend sei noch einmal auf die Verteilung
von Einblattdrucken und auf die Verkündung ihrer
Inhalte eingegangen.45 Die Versendung des ausgehenden
Schriftguts wurde im allgemeinen von der
seit etwa 1490 zunehmend besser organisierten königlichen
Post übernommen, die im Inland bereits
einen ständigen Botendienst unterhielt. Für die Zustellung
des erwähnten Ausschreibens vom 18. August
1497 an die 162 Reichsstände beispielsweise
wurden fünf Boten eigens ausgeschickt, weitere Exemplare
wurden mit der „normalen" Post befördert
. Ein Ausschreiben, das am 15. Oktober 1492
in Koblenz ausgestellt und von Peter Schöffer in
Mainz gedruckt worden war (Einbl. 913), wurde,
wie ein zeitgenössischer Eintrag belegt, knapp einen
Monat später, am 12. November, von dem Boten
Peter Unverdorben dem Frankfurter Bürgermeister
Arnold Schwarzenberg übergeben.46 Die
Stadt Heilbronn erhielt die Freiburger Ladung in
Sachen Verlängerung des Schwäbischen Bundes
vom 28. Juni 1498 (Nr. 2) am 17. Juli.47 Ausstellung
, Druck und Versand konnten bisweilen in noch
erheblich kürzerer Zeit erledigt werden: Ein Schreiben
Maximilians betreffend den Kriegszug gegen
die Eidgenossenschaft (Einbl. 983) wurde am 1. Juli
1499 in Uberlingen ausgefertigt, in Mainz gedruckt
und war schon am 9. Juli in Frankfurt.48 Abhängig
von Inhalt und Bedeutung wurde in einem Teil der
königlichen Schreiben die Weiterverbreitung durch
die Empfänger verlangt, wie an dem Achtbrief exemplarisch
gezeigt werden konnte, der vor allem
durch Aushang bekanntgemacht werden sollte. Bisweilen
enthielten die Texte auch Sanktionsformeln,
die das Abreißen solcher Plakate bei empfindlicher
Strafe verbieten.49 Auch in der an den Schwäbischen
Bund übersandten Weinordnung Nr. 5 findet sich
ein Publikationsgebot: Im Begleitbrief wird gefordert
, den Prälaten, Rittern und Städten des Bundes
die Ordnung mitzuteilen (s. Regest). Der Text der
Ordnung selbst verlangt, „das ir solcher obberürter
Ordnung und Satzung... in ewern gerichten und gebieten
offenlich verkünden lasset"; dies wurde beispielsweise
durch (zum Teil wiederholte) Verlesung
auf Marktplätzen erreicht. Die größte Wirkung war
freilich durch eine bestimmte Form mündlicher Verlautbarung
zu erzielen: durch die Predigt. Beispielsweise
forderte ein Mandat vom 19. Juli 1496 die Tiroler
Geistlichkeit dazu auf, die Bevölkerung zur
Bezahlung des Gemeinen Pfennigs anzuhalten; elf
Jahre später wurde angeordnet, „daß die Pfarrer mit
ihrer Gemeinde für das glückliche Gelingen von
Maximilians Romzug beten sollen".50 Bestimmte
Arten von Ausschreiben waren also nicht nur für
höhere Stände oder lesefähige Adressaten gedacht;
sofern allgemeine Interessen berührt waren, wie
beim Gemeinen Pfennig, bemühte man sich, jeden
Untertan zu erreichen, wozu freilich ein breites
Spektrum von schriftlichen und mündlichen
Publikationsformen notwendig war. Die tatsächlichen
Auswirkungen all dieser publizistischen Bemühungen
lassen sich indes kaum abschätzen: Einerseits
beschwerte sich zwar der französische König
im Jahr 1507 über die diffamierende Propaganda
, die Maximilian gegen ihn allerorts verbreiten
ließ; andererseits hatte Maximilian selbst schon 1497
bei den Ständen heftige Klage über die Nichtbeachtung
seiner Mandate geführt.51 Nicht ohne Hintersinn
also ließ der König auch in eines seiner Freiburger
Mandate die eigentlich überflüssig erscheinende
Ermahnung einfließen: „Darnach wisset
Euch zu richten."

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