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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 246
(PDF, 95 MB)
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Hans Schadek - Der Kaiser und seine Stadt

Wege verkürzt, die Anliegen direkt unter Umgehung
des normalen, langwierigen Geschäftsganges
vorgetragen werden; ein rascher, positiver Bescheid
durfte erwartet werden. Die Konkurrenz war allerdings
groß und Freiburg durfte nicht hoffen, mit
Städten wie Frankfurt oder Augsburg ganz mithalten
zu können. Dafür war auch das Interesse Maximilians
an diesen bedeutenden Kommunen, und das
hieß für ihn auch immer: bedeutenden Geldgebern,
entschieden zu groß. Freiburg hat sich aber gewiß
neben Städten vergleichbarer Größe behauptet. Insbesondere
aber verschaffte der gute Kontakt zum
Hof der Stadt Ansehen bei den vorländischen Städten
; ihr Vorrang war hier unbestritten, die Vermittlerrolle
Freiburgs immer häufiger gefragt.

Für die Bürger der Oberschicht, die in diesem
Netzwerk eingespannt waren - und hierzu zählten
in erster Linie die Ratsmitglieder - gab es Gelegenheit
, über die Beziehungen zum Hof „Standeserhöhungen
oder die persönliche Gunst des Königs
zu gewinnen und vielleicht neben dem für den eigenen
Status wichtigen direkten Kontakt zum König
auch wirtschaftliche Vorteile zu erlangen".229

Der König schließlich versuchte seinerseits, das
ins Zentrum des städtischen Regiments hineinreichende
Netzwerk an persönlichen Verbindungen
in manchmal recht eindeutiger Weise zu seinen
Gunsten zu nutzen.

„Unser statt Fryburg in aufnemen zu bringen"

Die meisten Vergünstigungen, die Kaiser Maximilian
Freiburg gewährte, zielten darauf ab, den desolaten
städtischen Haushalt zu sanieren und die
Finanz- und Wirtschaftskraft der Stadt zu stärken.
Freiburgs prekäre Finanzlage war allen Verantwortlichen
seit langem bekannt. Schon gegenüber Erz-
herzog'Sigmund hatte der Rat 1477 die Kapitalschuld
der Stadt beziffert, die sich auf 150000 Gulden
belief. Bei einem Zinsfuß von 5 Prozent entsprach
dies einer jährlichen Belastung von 7500
Gulden: Dieser Ausgabeposten verschlang damit
circa 50 Prozent des jährlichen Budgets.230

Als Maximilian 1490 die Landesherrschaft übernahm
, trat er mit der entschiedenen Absicht an, die

Lage der Stadt zu verbessern - „wir unser statt in
aufnehmen zu bringen gern sehen wollten", schrieb
der König damals seinem Landvogt im Elsaß.231
Umgehend ergriff Maximilian geeignete Maßnahmen
, um die anhaltende Finanzmisere der Stadt
endlich zu beseitigen. Veranlaßt wurde von ihm
zunächst der Nachlaß des halben Kornzolls, einer
Verbraucherabgabe, die beim Mahlen von Korn
erhoben wurde, die Einführung größerer Maße und
Gewichte - dadurch verringerten sich die indirekten
Steuern - und durch die Gewährung des einträglichen
Salzkaufs als städtisches Monopol. Damit
einher ging eine radikale Umstrukturierung der
Finanzverwaltung. Das mit der Aufsicht über den
Fiskus betraute, aus fünf Ratsmitgliedern bestehende
Gremium der Kaufhausherren wurde umgebildet
: Ihm gehörten jetzt nur noch zwei Ratsmitglieder
an, denen fortan drei Gemeindevertreter außerhalb
des Rats gegenüberstanden. Ihnen war aufgetragen
, einem ebenfalls neu geschaffenen Ausschuß
von 24 Zünftigen, die nicht im Rat saßen, Rechenschaft
abzulegen.232

Eine entscheidende Maßnahme des Kaisers war
weiterhin, daß er zur Reduzierung der Zinsbelastungen
die Ablösung der städtischen Schulden
in die Wege leitete, insbesondere der - nicht so ohne
weiteres ablösbaren - Ewigrenten. In einem
Generalmandat an alle geistlichen und weltlichen
Herren, „so zinse und gült uf unser statt Fryburg
im Brysgow haben", befahl der König den Gläubigern
, denen oft mehr an regelmäßig fließenden Zinsen
lag als an einer Rückzahlung ihres Darlehens,
sich einer Ablösung der Schulden nicht zu widersetzen
. Die Bürger hätten „ein merckliche Schätzung
und steur under inen selbs angelegt", um sich
endlich von dem Zustand zu befreien, „umb gering
hauptgut zinß in ewigkeit geben" zu müssen.233

Sollte die Sanierung der städtischen Finanzen
gelingen, mußte dafür gesorgt werden, daß die dem
Gemeinwesen auferlegten Lasten gleichmäßig verteilt
wurden. Das heißt aber auch: dem entgegenstehende
Sonderrechte waren zu beseitigen. Hierbei
ging es vor allem um die adligen Satzbürger, um
die Geistlichen in der Stadt und um die städtischen
wie auswärtigen Klöster, die das Satzbürgerrecht

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