Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 284
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0286
Eine „Stadt in der Stadt" war die 1457 gegründete
Universität. Deren Angehörige waren befreit
von Steuer, Zoll und Ungeld und unterstanden der
ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Rektors - mit
der Folge, daß Stadt und Universität in ständige
Rechts- und Rangstreitigkeiten verwickelt waren.
Ein Streitpunkt war die rechtliche Behandlung der
Personen, die an der Universität weder lehrten noch
lernten, also des universitären „Hilfspersonals"
(Bedienstete adliger Studenten, Fechtmeister,
Schreiber oder Apotheker). Umstritten war ferner
die Frage, ob Universitätsangehörige städtische Liegenschaften
erwerben durften, für die sie dann Steuerfreiheit
beanspruchten. Ebenso wurde der Stadt
steuerbares Vermögen entzogen, wenn ein Universitätsangehöriger
eine Freiburger Bürgerstochter
oder Witwe heiratete. Und ungeklärt war schließlich
die Frage, nach welchem Recht die Hinterbliebenen
eines verstorbenen Universitätslehrers leben
sollten. 1501 wurde die Zahl der „beweibten" Professoren
mit Steuerfreiheit für ehemals städtisches
Vermögen auf acht Doktoren und Magister einschließlich
zweier Arzte begrenzt. Nach einer Regelung
von 1517 sollten nicht mehr als 26 Akademiker
Grundbesitz in der Stadt erwerben können.45
Wie sehr die Universität zur Stadt auf Reserve ging
und ihre privilegierte Stellung betonte, macht auch
das oft kleinliche Gerangel um die Ordnung bei der
Fronleichnamsprozession deutlich.46 „Uberall sah
die Universität eine Schmälerung ihrer Privilegien
und eine Neuerung, ein Verlassen alten Herkommens
, während die Stadt das Gegenteil behauptete
." Eine tragfähige Regelung, in welcher Reihenfolge
der Rektor oder sein Stellvertreter, studierende
Adlige von Rang und die Oberhäupter der Stadt
in den Zug einzureihen seien („procedentz oder
Vorgang in gemeinen processionibus der fürsten,
praelaten, graven und herrnstandspersonen"), gelang
erst 1589 beziehungsweise 1605.

Die Zahl der Universitätsangehörigen, die sich
gleichzeitig in Freiburg aufhielten, läßt sich nur
annäherungsweise bestimmen. Denn abgesehen von
Ungenauigkeiten in den Matrikelbüchern verzeichnen
diese nur die Immatrikulation, nicht die Exmatrikulation
. Errechnet wurde für das letzte Jahrfünft
des 15. Jahrhundert eine durchschnittliche
Zahl von 135, für das erste des 16. Jahrhunderts von
207.47 Das Register des „Gemeinen Pfennigs" für
das Bistum Konstanz zählt hingegen rund 170 steuerpflichtige
Universitätsangehörige.48

Abschließend bleibt eine Restgruppe der Freiburger
Bevölkerung zu erwähnen - Personen am
Rande oder außerhalb der ordentlichen Gesellschaft
. Daß diese Schicht nur schwer zu fassen ist,
liegt zum einen an den Lebensumständen jener
Menschen; zum anderen erlauben die beigezogenen
Quellen gerade hier keine eindeutige Aussage. Das
Weinungeldbuch von 1390 kennt zwar eine gesonderte
Rubrik der „Lüte, die nit zunft hant"; doch
sind in ihr offensichtlich mehrere Gruppen von
Nichtzünftigen zusammengefaßt - darunter acht
geistliche Regelhäuser und „des Herrn von
Blumenegg schriber" -, ohne daß „die wirklichen
Stadtarmen und auch die asozialen Elemente ... voll
erkennbar" wären.49 Das Zunftverzeichnis aus der
Zeit um 1450 benennt 115 „unnütze" Zunftmitglieder
, dazu weitere 20 Personen bei den
Rebleuten, „die es ouch weder an übe noch an gut
hant, noch vermögent".50 Doch ist auch hier Vorsicht
geboten. Denn unter den „Unnützen" befindet
sich ein Jakob Hoff, Bader oder Scherer von
Beruf und im Besitz des Hauses „zum großen Zuber
".51 Offenbar war Jakob Hoff zur vollen Berufsausübung
nicht mehr fähig, und deshalb galt
er wohl als „unnütz". Eine Reisgeld-Liste von 1499
verzeichnet rund 240 „vnzünfftige ... vff der
gassen", darunter mehr als 80 Prozent Frauen in
hohem Alter oder Armut.52 Eine weitere Liste des
Jahres 1499 kennt 47 Männer und Frauen, „deren
man sich in zunfften nit annimpt vnd inen nit übergeben
sint", unter anderem 18 Bettler (11 Frauen
und 7 Männer) und den „Frauenwirt".53 Den hier
verzeichneten Personen war die Zunftmitgliedschaft
offenbar verwehrt, während sie für die
„Unzünftigen auf der Gasse" aufgrund ihrer wirtschaftlichen
Lage nicht in Frage kam.


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