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Stiftungsvermögen durch die große Schenkung der
Eheleute Sprung im Jahr 1510.62 Aus ihrem Ertrag
sollte „hinfür ewigklich unnd onunderlaßlich von
wochen zu wochen allweg uf den sambstag usge-
teylt werden zweien und sibentzig hawsarmen
personen, die vorab einen gemeinen ersamen rat zu
Freyburg und die drey nachgeordneten phleger die
toglichisten und eerlichisten beduncken, dar inn wir
auch einem ersamen rat zu Freyburg und den nachgeordneten
phlegern vollen gewalt und bevelch geben
, sollich zwo und sibentzig personen nach ir
besten verstentnus ... uff antzog der zwöllf Zunftmeister
zu erwelen". Bedacht wurden nach der Verfügung
des Peter Sprung nur ortsansässige ehrbare
Bedürftige. Jede Woche sollten sie 1,3 Liter Wein,
einen Laib Brot, ein Pfund Fleisch - in der Fastenzeit
Heringe - sowie Salz erhalten.
Die Verfügungen des Peter Sprung zeigen beispielhaft
die Grundsätze, nach denen die Stadt die
Armenfürsorge aufbaute. Die Hilfe sollte auf ortsansässige
Personen beschränkt werden; Unterstützung
sollten nur wirklich Bedürftige erhalten, und
die Almosenempfänger sollten sich durch einen
ehrsamen Lebenswandel der Hilfe würdig erweisen
. Die kommunale Armenfürsorge wurde mithin
in doppelter, in räumlicher und personeller Hinsicht
limitiert: Unterstützung erhielt nur der tugendhafte
stadtansässige Bedürftige, der einerseits
vom fremden Bettler, anderseits vom bloß Armen
und Arbeitsunwilligen geschieden wurde. Bedürftigkeit
mußte, so die praktische Konsequenz, offiziell
festgestellt, die Lebensführung des Unterstützten
überwacht werden. In diesen Zusammenhang
gehört auch die Vergabe eines „spenglins", eines
Abb. 7 Der Wandbehang,
der das Pfingstwunder mit Maria
zwischen den Aposteln zeigt,
ist eine Stiftung des Ratsherrn
Peter Sprung und seiner Ehefrau
Elisabeth Zehenderin.
Das Stifterpaar ließ sich
mit den Familienwappen
im unteren Bildfeld
kniend abbilden.
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