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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 288
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0290
Horst Buszello - Krise, Reform und neuer Aufschwung

Abzeichens, durch das sich der Träger als berechtigter
Bettler oder Almosenempfänger auswies,
nachweisbar für das Jahr 1498.63 Die erste förmliche
Bettlerordnung datiert aus dem Jahr 1517.64 Als Ziel
und Zweck nennt sie die Abstellung von „Unzucht"
und die Eindämmung der fremden Bettler. Die ortsansässigen
Bettler, die durch das „spenglin" kenntlich
waren, wurden zu einer Korporation zusammengefaßt
, die unter der Leitung eines aus den eigenen
Reihen stammenden Bettelvogts selbst über
die Einhaltung der Bettlerordnung wachten. - Einrichtungen
zur stationären Betreuung der Alten,
Kranken und „Schwachen" waren das Bürger-
(Heiliggeist-) und Armenspital, das Gutleut- (Leprosen
-) und Blattern-(Syphilis-)haus, die Fremdenherberge
(Seelhaus) und das Waisenhaus.

Den Gegenpol zur Armut bildete der Reichtum
in den Händen einiger Begüterter - oft mit Stolz
zur Schau gestellt und nicht weniger bewundert.
Etwa 5 Prozent der zünftischen Einwohner Frei-
burgs besaßen ein Vermögen von mehr als 1000
Gulden - das heißt vom mindestens zehnfachen
Wert dessen, was als notwendig zu einer standesgemäßen
Lebensführung erachtet wurde. Die statistische
Aussicht, reich zu werden, war Ende des
15. Jahrhunderts am größten in der Schneider-, Krämer
- und Metzgerzunft, am geringsten in der Zimmerleute
- und Rebleutezunft. Eine ausgesprochene
Honoratiorenvereinigung war die „Gesellschaft
zum Gauch". Zu ihr hatten die reichen Zunftmitglieder
, angesehene Verwaltungsbeamte und
Universitätsangehörige Zutritt; sie war eine Vereinigung
zur Geselligkeit, jedoch gewiß nicht frei von
Zügen auch einer politischen Gruppierung.

In das gezeichnete Bild der Vermögensstaffelung
bei den zünftischen Handwerkern wären nunmehr
die Vermögen der Adligen und der Klöster einzuordnen
. Da sie das Gewerft in Form eines vereinbarten
„Satzes" entrichteten, ist der Rückschluß auf
das versteuerte Vermögen jedoch kaum möglich.
Der Satz der Freiburger Franziskaner betrug 1481
vier Pfund - woraus man auf ein Mindestvermögen
in der Stadt von etwa 3000 Gulden schließen könnte
; das Dominikanerinnen-Kloster St. Agnes zahlte
dagegen 44 Pfund. Bei den „Herren und Edel-

leuten" schwankten die entrichteten Beträge im
wesentlichen zwischen 2 und 8 Pfund, was einem
in der Stadt gelegenen Minimalvermögen von 1000
bis 7000 Gulden entspräche.65

Es liegt in der Natur der Sache, daß individuelle
Schicksale der Armen in der Regel nicht greifbar
sind. Immerhin finden sich in den Gewerftlisten
neben dem Namen und dem Steuerbetrag einzelne
kurze Bemerkungen, die soziale und ökonomische
Hintergründe wenigstens erahnen lassen.66 Solche
Zusätze häufen sich bei den Rebleuten und dort
wieder bei den Armen, die mit höchstens 5 Schilling
veranschlagt wurden: „nit geleijt"; „recessit";
„v ß git vff diß Jar ij ß"; „ist tod. vnd weist niemans
wo die frow ist"; „ist enweg geloffen"; „ist in herbst
gangen vnd noch nit her wider komen"; „nit hie";
„ist in Swoben"; „[zahlt] ze Jar nit"; „sol man an
Rat bringen Im noch zelassen"; „ist Im gassen
gewerfft"; „vf dem almussen"; „hat zil bis... "; „ist
Jm spital ißt nit geleit"; „hat ... brest frowen";
„[zahlt] v ß vom gelt so vß dem huß rat gelöst ist".

„Ein Kaufmann von allenfalls mittlerem Rang"
war Marx Hoff der ältere, der bei seinen Geschäften
in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wohl
nicht immer eine glückliche Hand hatte.67 Sein ursprünglicher
Beruf war der eines Baders oder
Scherers, deshalb eingeschrieben in der Malerzunft.
Erst später betrieb er auch und vor allem Kaufmannsgeschäfte
mit Weinstein, Tuchen und Pferden
; die Geschäftsreisen führten ihn, wie die erhaltenen
Jahresrechnungen ausweisen, bis nach Frankfurt
und München. Das zu versteuernde Vermögen,
unter anderem mehrere Häuser, schwankte im Zeitraum
von 1481 bis 1492 zwischen 200 und 500
Gulden. „Marx Hoff war also keinesfalls reich, aber
er bewegte sich mit seinem Besitz in der oberen
Mitte unter den vermögenden' Handwerkern."
Wesentlich glücklicher verlief die politische und geschäftliche
Karriere des gleichnamigen Sohnes Marx
Hoff des mittleren, der zahlreiche Vertrauensstellungen
in der Stadt bekleidete und 1520 ein Vermögen
von 1050 Gulden versteuerte.

In die „Spitzen" der Freiburger Gesellschaft um
1500 führt das Beispiel des Peter Sprung (gestorben
1512), dem ein einzigartiger beruflicher und ge-

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