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Von grundlegender Bedeutung für die Versorgung
der Einwohner mit Lebensmitteln waren die
Gewerbe der Bäcker, Metzger, Fischer und Müller.
Bäcker und Metzger unterlagen bei ihrer Tätigkeit
einer besonders weitgehenden Qualitäts- und Preiskontrolle
durch die städtischen Behörden.
Die Bekleidungsgewerbe umfaßten Schneider,
Schuhmacher und Gerber, daneben aber auch
Kürschner oder Hutmacher. Die Bau-, holz- und
metallverarbeitenden Handwerke waren mit Maurern
und Steinmetzen, mit Zimmerleuten, Schreinern
, Küfern oder dem stark aufgegliederten
Schmiedehandwerk vertreten.
Besondere Aufmerksamkeit widmete die Stadt
im 15. und 16. Jahrhundert dem Textilgewerbe. Mit
der Tuchherstellung waren die Wollenweber und
die Tucher befaßt, wobei letztere die breiteren und
stärkeren Stoffe fertigten. Die Leinenweberei nahm
zwar einen gewissen Aufschwung, doch erreichte
sie keine größere Bedeutung, zumal sie unter der
Konkurrenz der Frauenklöster und der dörflichen
Leineweber litt. Vieles deutet daraufhin - und der
Rat gab dem selber Ausdruck88 -, daß das Freiburger
Textilgewerbe im 15. Jahrhundert der auswärtigen
Konkurrenz unterlag, weshalb der Rat mehrere
Versuche unternahm, dem Niedergang entgegenzuwirken
. Dabei ließ er sich in seinem Handeln
von drei Zielen leiten:S9 Eine strenge Qualitäts- und
Preiskontrolle sollte die heimischen und vor allem
die höherwertigen Tuche konkurrenzfähig machen.
Einschränkende Bestimmungen für den Verkauf
bestimmter Tuche aus fremder Produktion bis hin
zum gänzlichen Verkaufsverbot in der Stadt und
im „Breisgau" sollten den Freiburger Waren einen
Absatz sichern. Und drittens sollte die Tuchherstellung
auf möglichst viele Personen verteilt werden
, um ihnen Erwerb und Nahrung zu geben. Zu
diesem Zweck begrenzte der Rat die Zahl der Webstühle
pro (Leine-?) Weber (1464) und hob eine
Bestimmung auf, die die Tuchweberei an die Zunftmitgliedschaft
band (1476): „Und sol ouch damit
absin der artickel von uns im [14] zwey und
sibentzigisten jar erkent, ,das man keinem mer das
bogenrecht lihen noch zu koufen geben solt, dann
welcher tuch machen wölt, der solt der tucher zunft
haben und kein andere etc.' Das thund wir darumb,
daz das tuchen in vil hend kom und gewydert werd
und sich ouch vil personen darneben und daruß
erneren mögen, doch das alle dieselben in der
obgemelten und nachgeschriben Ordnung und
schöw leben und die halten by sträfen und
besserungen dar inn bestimpt."90 Die „nachgeschriebene
Ordnung", auf die der Rat verwies, verfügte
eine strenge Qualitätskontrolle der angefertigten
Tuche.
Die Versorgung der Stadt mit Importgütern des
gehobenen täglichen Bedarfs lag in Händen der
Krämer. Von den Hausierern unterschieden sie sich
dadurch, daß sie ihren Handel in einem festen Laden
betrieben; im Gegensatz zu den Groß- und
Fernhändlern verkauften sie die Waren nur in kleinen
Mengen, gewogen mit der Waage oder gemessen
mit der Elle. Die Waren, die die Krämer führten
, waren nach Ausweis vorhandener Inventare
Gold und Silber, Samt und Samtschnüre, Seidengewebe
, Strümpfe, Handschuhe, Wehrgehänge,
Gürtel, Hüte und Hutschnüre, Pergament, Gewürze
, Wachs, Farben, Leim und Seifen, Ol, Konfekt
und andere „gemeine Waren". Einen erheblichen
Raum nahm offenbar der Gewürzhandel ein, bei
dem immer wieder auch Gewürzfälschungen vorkamen
. Eine städtische Taxe aus dem 16. Jahrhundert
schrieb die Preise unter anderem für Pfeffer,
Muskat, Safran, Zimt, Calmus, Süßwurz, Speise-
wurz, Kindbetterwurz, Ingwer oder Galgan vor.91
Mit den genannten Waren ist auch die Grenze zwischen
Krämern und Gremplern gezogen, welche gewöhnliche
Waren wie Obst, Eier, Geflügel, Ol,
Honig, Käse oder Wein vertrieben.
Der tägliche Verkauf der Waren geschah zu festgesetzten
Stunden in besonderen Verkaufsstätten.
An der „langen Gasse" lagen die Lauben und Buden
der Metzger, Bäcker und Fischer; die Krämer
saßen am Heiliggeist-Spital und an der Kirchhofmauer
beim Münster, wo auch der Kornhandel abgewickelt
wurde. Zum täglichen Verkauf kam das
Angebot auf den Wochen-, Jahrzeit- und Jahrmärkten
.92 Ursprünglich fanden in Freiburg zwei Jahrmärkte
statt, der eine im Frühjahr, der andere im
Herbst. Kaiser Maximilian bewilligte der Stadt 1516
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