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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 297
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0299
Horst Buszello - Krise, Reform und neuer Aufschwung

sehen aber wohl doch spürbar waren. Wie gereizt
gegen Ende des 15. Jahrhunderts das Verhältnis
zwischen Stadt und Umland war, zeigen
die Vorgänge in Ebringen 1495 sowie die aggressive
Reaktion der Stadt auf den Bau zweier neuer
Straßen in und über den Schwarzwald, die die
Stadt umgingen.105
„Am Ende des Mittelalters bot die Stadt [hingegen]
nicht länger ein Bild von verblassendem Glanz ...
Wirtschaft, Haushalt und Bevölkerung zeigten um
1500 erste, doch untrügliche Zeichen eines Aufschwungs
."106 Der Tiefpunkt der Entwicklung war
überwunden; die Wirtschaft der Stadt begann, sich
auf einem insgesamt positiveren Niveau zu stabilisieren
.

■ Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts (spätestens
jedoch seit 1530/40) nahm die Bevölkerung wieder
zu und erreichte am Ende des 16. Jahrhunderts
den Stand von vor 200 Jahren.

■ Die Entschuldung des städtischen Haushalts
machte gute Fortschritte. In den Ratsprotokollen
tritt die Diskussion um Schuldenabbau
und höhere Steuern auffallend zurück; und die
Rechnungsleger im Kaufhaus bemerkten zum
Jahr 1549/50: „Also wer diß Jar mer abglöst dan
vffgenommen" (nämlich 3997 gegenüber 1125
Pfund).107

■ Neues Selbstbewußtsein und finanzielles Potential
spricht wohl auch aus einer vermehrten öffentlichen
Bautätigkeit. 1497 wurde der Bau eines
neuen Kornhauses beschlossen,108 der Münster
-Hochchor 1513 vollendet, das Kaufhaus bis
1532 um- und ausgebaut,109 1546-52 der Ratsstubenbau
erweitert und das Rathaus 1557-59
neu errichtet (mit Erweiterungsbauten 1561 und
1599).

Zwischen den beiden Epochen von Niedergang und
Aufschwung nimmt das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts
eine Ubergangsstellung ein. In dieser Zeit
nahm der städtische Rat die fällige Reform von
Stadtverwaltung und Finanzwesen in Angriff und
setzte mit der „Zunftreformation" eine wirtschaftspolitische
Neuorientierung in Gang.

Die prekäre Wirtschafts- und Finanzlage der
Stadt war allen Verantwortlichen seit langem bekannt
. Bereits um die Mitte der 40er Jahre war eine
Untersuchungskommission damit beauftragt worden
, Vorschläge für eine Verbesserung der Lage
auszuarbeiten.110 Als eine erste Maßnahme hob die
Stadt 1446 durch Ratsbeschluß die Abzugssteuer
auf und verzichtete auf eine eidlich beschworene
Vermögenserklärung als Grundlage des Gewerfts.
Mit beiden Maßnahmen, die ausdrücklich „zuo
ewigen ziten" gelten sollten, hoffte der Rat, vermögenden
Personen einen Anreiz zum verstärkten
Zuzug in die Stadt zu geben: daß sie „dester williger
seye[n] har in ze ziehende alhie sesshaft ze
sinde" - wohl wissend, daß durch den Fortfall der
beträchtlichen Abzugssteuer eine Schuldentilgung
noch schwerer fallen würde.111 Einen eher hektischen
und untauglichen Reformeifer legte Herzog
Albrecht VI. an den Tag, als er 1454 die Zünfte und
die an ihnen orientierte Ratsverfassung aufhob. Im
Gegenzug stellte sein Nachfolger Herzog Sigmund
1459/64 die alte Ordnung wieder her - nur mit der
Einschränkung, daß die Zahl der Zünfte von 18 auf
12 reduziert wurde.112 1467 band der Rat die „Gemeinde
" stärker in die Finanzpolitik der Stadt ein,
als er den Achtwern der Zünfte ein Mitspracherecht
bei der Aufnahme neuer Schulden einräumte.113

1476 war die Stadt zu erneutem Handeln gezwungen
. Den Anstoß gaben neuerliche Steueranforderungen
des Landesherrn,114 die unter der Bürgerschaft
erheblichen Unwillen hervorriefen. „Zü
mittlen clag und unglicheit zü fürkomen", berief
der Rat eine Versammlung ein, zu der er außer den
Ratsmitgliedern „edel, doctoren, unedel [... und
diejenigen], die nit zünfftig sind, mitsampt den
echttewern" beizog. Im Verlauf der Grundsatzdebatte
über die Wirtschafts- und Finanzlage der
Stadt wurde der Vorwurf laut, daß sich die reicheren
Bürger einer gerechten und ihrem Vermögen
entsprechenden Steuerzahlung entzögen. Nach einer
getrennten Beratung der „Gemeinde" erging
deshalb der mehrheitliche Beschluß, die Eidesleistung
bei der Vermögens erklärung wieder einzuführen
- in der Hoffnung, „wenn doch yeder sin
vermögen dät, so wer der will deß besser, und
bedurti ein yeden der ding und abbruchs des
annder". Zugleich wurde beschlossen, den Stadt-

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