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Schreiber Johannes Gottschalk auf eine Rundreise
durch 16 süddeutsche Städte zu schicken, um Erkundigungen
über die dortige Steuer- und Verwaltungspraxis
einzuziehen. Das Protokoll der fünfwöchigen
Reise diente sodann als Grundlage für die
Arbeit eines neunköpfigen Untersuchungsausschusses
. Im Anschluß an dessen Vorschläge verabschiedete
der Rat eine Steuer-, Rats- und Gerichtsordnung
sowie eine Amterordnung, welch
letztere einen festen Willen zur Reform erkennen
läßt; denn „vornehmlich durch eine Straffung der
Amterbesetzung war ... eine effektive Einsparung
im städtischen Budget zu erreichen". Keinen Erfolg
hatte die Stadt indessen mit ihrem Vorhaben,
den adligen Satzbürgern die Satzverträge zu kündigen
und von ihnen - wie von allen anderen Bürgern
- eine eidlich beschworene Vermögenserklärung
zu verlangen. Hier traf die Stadt auf den entschiedenen
Widerstand des Landesherrn, dem sie
sich nach längeren Verhandlungen beugen mußte;
was der Stadt blieb, war die Verdopplung der Satzsteuer
.115 - Die neuen Ordnungen stellten gewiß
keinen Bruch mit der Vergangenheit dar. Ihr Wert
ist jedoch darin zu sehen, daß sie das Handeln von
Rat und Amtsträgern auf eine geregelte und anerkannte
Grundlage stellten und damit für ein größeres
Maß an Sicherheit und Verläßlichkeit sorgten.
Das zentrale Thema der städtischen Politik war
und blieb der Abbau der drückenden Schuldenlast.
In einem Schreiben an Herzog Sigmund vom 8.
März 1477 bezifferte der Rat die Kapitalschuld auf
150.000 Gulden, die die Stadt - bei einem üblichen
Zinssatz von fünf Prozent - mit jährlich 7.500 Gulden
verzinsen mußte.116 „Dieser Ausgabeposten
fraß bis in das 16. Jahrhundert, soweit die dürftige
Quellenlage stichhaltige Aussagen erlaubt", bis zu
50 Prozent des jährlichen Budgets auf.117
Einer zügigen Sanierung des städtischen Haushalts
standen allerdings einige Umstände entgegen.
Zum einen war die finanzielle Leistungskraft der
Bürger grundsätzlich begrenzt. In ihrer überwiegenden
Mehrheit waren sie Handwerker und
(Klein-)Händler mit bescheidenem Einkommen
und Vermögen; die Klöster und eine wachsende
Zahl von Adligen zahlten anstelle des regulären
Gewerfts den weitaus günstigeren „Satz". Zum anderen
wurde die Möglichkeit einer aktiven städtischen
Finanzpolitik gemindert durch die sich wiederholenden
Geldanforderungen des Landesherrn,
die als Steuern oder erzwungene Darlehen, sei es
direkt oder über eine Selbstverpflichtung der vorderösterreichischen
Landstände, auf die Stadt zukamen
und auf die Bürger umgelegt werden mußten
. Deren Belastung war umso größer, da sich Klöster
und Satzbürger in der Regel weigerten, derartige
Sondersteuern mitzutragen. 1490 unterstützte
König Maximilian die Position der Stadt, indem er
anordnete, „auch die Schätzung mit sölhem vnder-
scheid zuo handthaben, daz der adel vnd die
anndern, die mit eim satz hie sitzent, darinn
erschiessent, wie vnnser gnediger herr Ertzherzog
Sigmund etc., vor iaren in behaltung der stür, schriftlich
gemeint vnd gelüttert".118 Ein Versuch der Stadt,
die Klöster 1490 und 1495 zur anteiligen Steuerzahlung
zu zwingen, endete freilich in einem schweren
Zerwürfnis.119 - Nach Übernahme der vorderösterreichischen
Länder war König Maximilian
überhaupt bestrebt, Freiburg wirtschaftlich unter
die Arme zu greifen. Gleichzeitig mit der Anordnung
, daß die Satzbürger Steueranforderungen mitzutragen
hätten, erließ der König der Stadt den halben
Kornzoll, verordnete er größere Maße und
Gewichte und übertrug er der Stadt den Salzkauf
als Monopol.120
War die Stadt dennoch in der Lage, Schulden
abzulösen, sperrten sich die Kapitalgeber, eine
Rückzahlung zu akzeptieren. Ihnen lag offensichtlich
mehr an regelmäßig fließenden, „ewigen" Einkünften
als an einer größeren Summe Bargelds. 1491
wandte sich König Maximilian an alle, „so zinse vnd
gült vf unser statt Fryburg im Bryßgow haben ...
an üch all vnd yeden insonders, ernstlich bittende
vnd bevelchend, daß ir der vbgenannten vnser statt
Fryburg sollicher lossung mit ergangnen zinsen,
wann si das an ew begern, statt thuet vnd ew des in
deheinen weg widert oder setzt, dann wir ye achten
, sollichs billich geschech, auch dardurch dieselb
unser statt wiederumb in vfnemen kumen mag".121
König Maximilian folgte damit seinem Vorgänger
Herzog Sigmund. Dieser hatte bereits 1479 von den
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