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von ihren Höfen getrieben würden. Wenn es keine
Wende zum Besseren nehme, so werde sich der aufgestaute
Haß auf den Klerus gewalttätig entladen.22
Vom Standpunkt der weltlichen Obrigkeit waren
also die Beschwerden des gemeinen Mannes wenigstens
in dieser Hinsicht gerechtfertigt.
Die ältere Forschung hat daher in den Bundschuhaufständen
eine eigenständige aufrührerische
Tradition erblicken wollen, die gegen Ende des 15.
Jahrhunderts eindeutig revolutionäre Züge angenommen
habe. Diese „aufsteigende Linie der Klassenkämpfe
" am Oberrhein habe deswegen soviel
Sprengkraft enthalten, weil sie ihren schroffen Antiklerikalismus
mit der übergreifenden legitimato-
rischen Parole der „göttlichen Gerechtigkeit" verbunden
habe, wonach sich Bauern und Städter zur
allgemeinen Befreiung des gemeinen Mannes unter
einem gemeinsamen ideologischen Vorzeichen in
einem breiten Bündnis zusammengeschlossen hätten
. Diese Bundschuherhebungen - 1493 in Schlett-
stadt, 1502 im Hochstift Speyer, 1513 in Lehen im
Breisgau und 1517 im gesamten Oberrheingebiet —
sollen sich dadurch von der Masse örtlicher Aufstände
in Oberdeutschland in dieser Zeit abgehoben
haben, die nur das begrenzte Ziel der Wiederherstellung
des „alten Rechts" verfolgten.23 An dieser
Unterscheidung sind längst erhebliche Zweifel
angemeldet worden,24 die vor kurzem Gunter Zimmermann
wieder aufgegriffen hat. Nach ihm hat es
vor dem Bauernkrieg 1525, dessen Beschwerdeartikel
sich mit dem Rekurs auf die neuen reformatorischen
Lehren das göttliche Recht des Evangeli-
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