Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 485
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0487
Exponate 17.1 - 18.4

Jakob Heimhofer

Des Kaisers „Diener" Jakob Heimhofer (gest.
10.1.1514 in Freiburg) gehörte zum kleinen, illustren
Kreis jener Familien, die neben dem Kaiserhaus
und der Universität als Stifter der Chorkapellen
im neuen Hochchor hervorgetreten
sind. Sein Stifterportrait demonstriert Reichtum
und hohen gesellschaftlichen Rang. Dennoch ist
wenig über ihn bekannt. 1489 aus Niederbaden
(heute Baden-Baden) an der Universität Freiburg
immatrikuliert, trat er wenig später als
Hintersasse der Tucherzunft bei, mit einem Steuersatz
, der ihn als vermögend ausweist. Obwohl
noch Leibeigener des badischen Markgrafen -
der Rat ersuchte diesen 1504, Jakob Heimhofer
von der Leibeigenschaft freizusprechen - fand
er rasch Zugang zur städtischen Oberschicht. Es
hat den Anschein, als habe Heimhofer bewußt
keine städtische Funktion angestrebt: Er war nie
Mitglied in Rat und Gericht. Offenbar suchte er
aber Zugang zum Hofdienst; spätestens seit 1510
war er „Diener" des Kaisers, das heißt für Maximilian
als Geldbeschaffer tätig, eine Aufgabe,
die bekanntlich hohen Stellenwert bei Hof besaß
.

17.1 Bildnis des Jakob Heimhofer
Abb. S. 245

Werkstatt Hans von Ropstein, Entwurf Hans
Baidung Grien, Freiburg 1517
Glasgemälde (Stifterbild) aus dem Chorumgang
des Freiburger Münsters; farbige Hüttengläser,
vorder- und rückseitige Malerei mit Schwarz-,
Braun- und Rotlot, Eisenrot und Silbergelb, geätzter
Rotüberfang, 217,5 x 227 cm
Freiburg, Augustinermuseum, Inv. Nr. 17- 20
a/M

Ausschnittsphoto

Das Glasgemälde im einzigen Fenster der
Heimhofer-Kapelle zeigt auf der linken Bahn das
kniende Stifterpaar, auf der rechten die Beweinung
Christi unter dem leeren Kreuz. Die heute
verlorene ehemalige Unterschrift lautete:
„(Jac)ob heimhoffer frena schmidin hauhsfraw
Anno 1517".

Lit.: Ausst. Freiburg. Kunstepochen. 1970, Nr.
259; Krummer-Schroth: Glasmalereien. 1978, S.
142 - 147.

Ulrich Zasius

Ulrich Zasius (1461-1535), Konstanzer Bürgersohn
, besuchte 1481 die Universität Tübingen,
wo er die „Artes Liberales" studierte. Nach
Schreibertätigkeiten in Konstanz, Buchhorn
(heute Friedrichshafen) und Baden (Kt. Aargau)
wurde er 1494-96 Stadtschreiber in Freiburg, wo
er die Kanzlei reformierte. In Freiburg begann
er auch mit dem Rechtsstudium. Trotz fehlendem
Magistertitel konnte Zasius dank eines
Reskripts Maximilians I. 1501 promovieren.
1507 wurde er zum königlichen, 1508 zum kaiserlichen
Rat berufen. 1510 begrüßte Ulrich
Zasius in Freiburg den aus Italien zurückkehrenden
Kaiser. 1511 bzw. 1519 trug er im
Namen des Senats der Universität die Trauerreden
auf Bianca Maria und Maximilian I. vor.
Sowohl an der Universität als auch in der Stadt
spielte Zasius eine aktive Rolle im praktischen
Rechtsleben. Besonders hoch einzuschätzen ist
seine Mitwirkung bei der Redaktion von Gesetzen
. Er war wie Maximilian I. ein Förderer der
Rezeption des römischen Rechts. Das Freiburger
Stadtrecht von 1520 ist seine bedeutendste
Leistung. Sein Streben galt v. a. der Vereinfachung
und Vereinheitlichung des Rechts. Zasius
wird als einer der ersten Vertreter der deutschen
Rechtswissenschaft angesehen.

18.1 Bildnis des Ulrich Zasius
Abb. S. 242

Kupferstich, 14,1 x 11,1 cm

Freiburg, Augustinermuseum, Inv.Nr. Dp 1822

18.2 Neues Stadtrecht
Freiburg 1520

Pergamenthandschrift, 102 Blätter, 37,5 x 26,5
cm, Siegel Kaiser Karls V.
Freiburg, Stadtarchiv, A 1 I f 1520

1497 beschloß der Freiburger Rat eine Erneuerung
des Stadtrechts. Die Aufgabe wurde 1502
Ulrich Zasius übertragen. Das von ihm erarbeitete
Stadtrecht blieb über Jahrhunderte die
Grundlage der städtischen Rechtssprechung und
wurde bei zahlreichen Rechtserneuerungen in
Deutschland und der Schweiz vorbildhaft. Es
trat am 1. Januar 1520 in Kraft und wurde am 1.
Juni durch Kaiser Karl V. bestätigt.











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18.2

Lit.: Geschichte der Stadt Freiburg i. Br., Bd. 1.
1996, S. 297-301.

18.3 Neues Stadtrecht („Nüwe Stattrechten
vnd Statuten") Abb. S. 241
Freiburg 1520

Druck, Basel, 97 Blätter, Abschrift der Bestätigungsurkunde
Kaiser Karls V, 32,5 x 21,5 cm,
Siegel Karls V. und der Stadt Freiburg
Freiburg, Stadtarchiv, A 1 I f 1520

Lit.: Ausst. Heidelberg. Die Renaissance im
Deutschen Südwesten. 1986, Nr. H 67 A.; Geschichte
der Stadt Freiburg i. Br., Bd. 1. 1996, S.
297- 301.

18.4 Wappen der Stadt Freiburg
Hans Holbein d.J., Basel 1519
Holzschnitt aus: Ulrich Zasius: Das neue
Stadtrechtbuch von Freiburg. Basel 1520, 26,7 x
17,7 cm

Freiburg, Augustinermuseum, Inv. Nr. G 157

Nicht verwendete Erstversion des Titelblatts. In
der gebilligten Fassung kommt dem Bindenschild
des österreichischen Landesherrn, jetzt
über dem Stadtwappen plaziert, gesteigerte Bedeutung
zu.

Lit.: Ausst. Freiburg. Kunstepochen. 1970, Nr.
295 C.

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