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zwischen Propst Wolfrad von Beuron und dem Grafen Egon von Freiburg, dem
Schirmvogt der Breisgauer Güter, in Erscheinung. Aus der Bezeichnung „villicus",
d.h. Pächter oder Verwalter, läßt sich schließen, daß die Beuroner in Krozingen
einen Hof besaßen.
34 Jahre später wird dann der Krozinger Hof in Beuroner Besitz namentlich genannt
. In dieser Urkunde vom 19. Januar 1312, die rückseitig als
Lehensbriefumb den Hoff zu Krozingen, benannt Sanct Ulrichhof 1312 anno13
bezeichnet ist, wird neben personellen Angaben vermerkt, daß der Hof den Beuroner
Chorherren als Gerichtsstätte zur Verfügung stehen soll.
Bereits 1315 wird der St. Ulrichshof erneut erwähnt, diesmal jedoch lediglich im
Zusammenhang mit einem an den Hof anschließenden Gut.24
Am L September 1382 findet sich dann die erste Nennung einer Kapelle auf dem
St. Ulrichshof im Zusammenhang mit dem Versprechen des Klosters Beuron an den
Beuroner Schaffner und Chorherrn Berthold von Meßstetten:
... so geloben sie ihm aus billiger Dankbarkeit alle Jahr auf Martini so lange
er lebt 20 fl. an Golde ab ihren Gütern u. Einkünften im Breisgau zu geben;
nach seinem Tode aber alle Woch&n zwei oder drei Messen Gott zu Lob u, den
Gläubigen zum Heile durch ihre Conventualen oder andere ehrbare Priester
auf dem Altar im Hause zum Münch, den derselbe Herr Bertholt errichten Hess,
oder in der Kapelle auf ihrem Hof zu Krotzingen lesen zu lassen...25
Die hier benutzte Bezeichnung „Kapelle" stellt einmal mehr die Zuordnung der
ecclesia von 1144 zur Glöcklehof-Kapelle in Frage.
Während der St. Ulrichhof seit 1312 gesichert in den Quellen zu finden ist, erscheint
der Glöcklehof zum ersten Mal 1575 im Krozinger Berain des Hans Friedrich
von Landeck, in dem die Zinseinkünfte der Pfarrkirche St. Alban verzeichnet
sind.26 Auch der St. Ulrichshof wird hier zweimal genannt.27 Für beide Höfe gehen
aus den Aufzeichnungen weder Angaben zu einer Kapelle noch klare Besitz Verhältnisse
hervor. Im Falle des nur einmal genannten Glöcklehofes ist jedoch aufgrund
der Lagebeschreibung die Vermutung auszusprechen, daß der Glöcklehof auf dem
mehrfach genannten „ s. büren gut44 liegt28, das der Bezeichnung nach wohl in Beu-
roner Besitz war. Diese Überlegung wird 1579 durch die Nennung eines Beuroner
Hofes, genannt „glöcklin hoff4, im Zusammenhang eines Grundstücksverkaufes bestätigt
.29 Verwirrend ist bei der aus mehreren Nennungen zusammengesetzten Lagebeschreibung
des Beuroner Gutes allerdings, daß der St. Ulrichshof scheinbar nicht
direkt an diesen Besitz anschloß.30
Bei einem weiteren Verkauf von Beuroner Gütern im Breisgau erscheint am
IL Juni 1668 nun wiederum der Ulrichshof - ohne Erwähnung der Kapelle ™ in den
Quellend
Im Jahr 1775 ist die Kapelle dann ein zweites Mal in den Quellen genannt: der
Konstanzer Generalvikar von Hornstein weihte die wohl zu diesem Zeitpunkt neu
barockisierte Kapelle dem heiligen Bischof Ulrich von Augsburg:
a}o Dni 1775 Die 4ta Augusti ab Augusti Joan. Nepomuc, Maria LB. De Hornstein
episcopo Epiphaniensi R'isi episkopi Constantiensis in Pontificalibus
vicario generali consecratum est Sacellum ad S.Udalricum ejusque altare in
honorem S. Udalrici Episkopi32
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