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Abgaben und Lehensverpflichtungen der Klosterhofbauern
Wie zur damaligen Zeit üblich, lag auch das Hauptgewicht der Rottenmünsterschen
Klosterwirtschaft auf dem Lehensbesitz. Bereits im 15, Jahrhundert zählte der
Klosterhof zu den großen Erblehenhöfen der Zisterzienserinnen. Die Klostergüter
wurden gegen Zins von den Lehensträgern bewirtschaftet. Dies waren auch in Gundelfingen
in der Regel die Bauern, die selber den Pflug führten. Die Art der Leihe
läßt sich für das 13. und 14. Jahrhundert schwer ermitteln, da in den überlieferten
Quellen oftmals nur von Lehenshöfen die Rede ist und eine Unterscheidung zwischen
Erblehen und Leiblehen noch nicht getroffen wurde. Wohl auch, weil die Erblehenschaft
in ihrer späteren Form noch nicht bekannt war. Diese setzte sich erst ab
dem 15. Jahrhundert allmählich durch, und auch in den Lager- und Rechnungsbüchern
der Rottenmünsterschen Klosterverwalter ist erst später die Rede vom
großen Erblehenhof zu Gundelfingen".11
Von den Abgaben an Zinsen und Gülten,12 die die Klosterhofbauern an ihre klösterlichen
Grundherren zu leisten hatten, zeugen Urkunden, Lehensbriefe und Verträge
aus dem 15. und 16. Jahrhundert, die heute größtenteils im Hauptstaatsarchiv
in Stuttgart und im Generallandesarchiv in Karlsruhe archiviert sind. So ist zum Beispiel
eine Urkunde von 1426 überliefert, die bezeugt, daß der Bauer Walter Bumann
aus Verstetten13 dem Gundelfinger Verwalter des Klosters Rottenmünster im Hof zu
Gundelfingen 1 ?/2 Jauchert Acker übergibt.14
Bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts erfolgten die Abgaben der Bauern an die
Grundherren meist in feststehenden jährlichen Zinszahlungen. Verschiedene Getreidesorten
, in der frühen Zeit hauptsächlich Kernen [Dinkel], Roggen und etwas
Haber [Hafer], ab dem 16. Jahrhundert auch Hühner und Eier, zählten dabei zu den
wesentlichen Abgabearten. Neben Getreide und Holz mußten die Bauern oftmals
auch die Fisch- und Jagdrechte an ihre Grundherren abtreten. Ab dem späten 15.
Jahrhundert dann wurden die Zinsabgaben zunehmend auch in Form von Geld geleistet
, so auch am Klosterhof.
Der nachfolgende, in Auszügen wiedergegebene Vertrag vom Dienstag nach Sankt
Valentinstag des Jahres 1479 zwischen den Klosterfrauen von Rottenmünster und
den vier Klosterhof bauern Hammann Müller, Hammann Gipper, Hammann Günther
und Konrad Mürer enthält die vertragliche Erneuerung über die von den Bauern jährlich
zu leistenden Zinszahlungen an die klösterlichen Grundherren. Hatte man bisher
regelmäßig am Sankt Martinstag jeweils 100 Mutt Roggen und 40 Mutt Weizen
an Zinsabgaben geleistet, so wird in diesem Vertrag für die Zukunft vereinbart, statt
der ursprünglichen Naturalabgaben an Getreide nun die Lehensverpflichtungen in
Freiburger Währung zu zahlen. Der zu zahlende Preis betrug fortan 20 Pfund Rappen
Freiburger Pfennig.
... Gegeben am nächsten Dienstag nach Sankt Valentinstag
da man zählt von Christi Geburt an vierzehnhundert siebzig und neun Jahre,
„ Wir nachbenannten Hammann Gipper, Hermann Günther
, Hammann Müller und Cunrad Mürer alle
vier tue Gundelfingenn gesessenn bekennen öffentlich
unnd thund kund aller mengklichem
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