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Streitigkeiten am Klosterhof
Wurden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohte den Bauern der Verlust des
Lehens. Auch durfte das Lehen ohne Genehmigung des Grundherren weder weiter
verkauft noch vertauscht, Teile davon veräußert oder Schulden darauf aufgenommen
werden. Im Jahre 1504 kam es am Klosterhof zu Streitigkeiten zwischen den Le-
hensnehmern und -gebern. Mit der Folge, daß Rottenmünster sein Lehen zu Gundelfingen
vorübergehend einzog, um den Hof anderweitig zu verleihen.18 Die Entscheidung
für den Lehensentzug begründeten die Klosterfrauen mit dem eigenmächtigen
Handeln der Bauern, die die Hofanteile untereinander neu verteilt hatten,
ohne das Kloster darüber zu informieren. Denn am Klosterhof hatten sich seit 1479
die Familienverhältnisse verändert. Zum Zeitpunkt des nachfolgend auszugsweise
abgedruckten Vertragstextes aus dem Jahr 1504 lebte, außer Hammann Gipper, keiner
der ehemaligen Unterzeichner des Vertrages von 1479 mehr. Aus diesem Grund
verteilten die vier Familien die Hofanteile zwischenzeitlich neu. Erst über zwanzig
Jahre später, im Jahre 1504, hatten allerdings die neuen Besitzer den „...ehrwürdigen
geistlichen Frauen von Rottenmünster...", im Namen all ihrer Anverwandten,
von den Veränderungen berichtet.19
Dies war der Auslöser für den Streitfall, den die Gundelfinger Bauern mit dem
vorübergehenden Entzug des Lehens büßen sollten. Und obwohl die Klosterhofbauern
in ihrem Schreiben mehrmals versprachen, den Zins zu halten und zu leisten
, als stünden sie mit ihrem eigenen Namen auf dem Lehnsbrief.. .",20 war die gerichtliche
Auseinandersetzung zwischen den Bauern und den Nonnen nicht mehr zu
vermeiden. Die Tatsache, daß die Verwandten der bisherigen Inhaber den Hof „...
nicht vom Gotteshaus Rottenmünster empfangen, und dieselben auch ohne Wissen
und Willen der Klosterfrauen die Güter zum Teil verkauft oder unter sich aufgeteilt
hatten eskalierte zum Rechtsstreit und dem vorübergehenden Einzug des Lehens
.21
Der endgültige Ausgang des Streits bleibt spekulativ, da aus den Dokumenten und
Aufzeichnungen des Justitiars nicht eindeutig hervorgeht, wie man damals zu einer
Einigung gelangte. Da der Hof aber, wie in den Rechnungs- und Zinsbüchern des
Klosters dokumentiert ist, in den folgenden Jahrzehnten nach wie vor auch von den
Familien Müller und Gipper bewirtschaftet wurde, kann man wohl davon ausgehen,
daß die damals für ihre gütige und wohlwollende Art bekannten Klosterfrauen von
Rottenmünster es bei diesem einmaligen und vorübergehenden Lehensentzug beließen
.
Der Vertragstext der Klosterhofbauern über den Erbzins und die neuen
Besitzverhältnisse von 1504
„Rötenmünster Gundelfingen Vertrag deß
Rotenmünsterächen Hofs zu gundelfingen
gelegenn wegen jährlich uff Martini fallenden
Zinses" [1504]
Wir nach benampten Caspar Dietrichen
Caspar Müller unnd Melcher Eberhartt
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