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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 73
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Aufnahmebedingung hinzu. Danach mußte der Anwärter mindestens 18 Jahre alt,
kräftig, von gutem Wuchs und den Härten des soldatischen Lebens gewachsen sein.14
Einige Ritter wurden jedoch vorzeitig cum dispensatione minoris aetatis aufgenommen
. So ist es aktenkundig, daß der Komtur von Glöjach am 1. September 1721 von
Remchingen 15 Scudi im Namen des Baron Franz von Baden erhielt, der trotz fehlender
Lebensjahre in den Orden aufgenommen wurde.15

Im Verlaufe seiner vielen Jahre im Malteserorden bekleidete Christian Sebastian
von Remchingen etliche angesehene und ehrenvolle Posten. Zwischen 1717 und
1720 war ihm das Amt des Commissario per comporre pace tra Fratelli zugewiesen
. Damit war es seine Aufgabe, in Streitfällen zwischen Ordensrittern zu vermitteln
. In diesem Amt benachfolgte er Frä Roberto Pati und war Vorgänger von Frä
Bartolomeo Balbani.16 Im Jahre 1725 ernannte ihn der Ordensrat - wie für dieses
Amt üblich - auf zwei Jahre zum Kastellan. Remchingen übernahm das Amt von Frä
Don Emmanuel de Ballaster und Frä Don Giovanni Conzalvez da Camara wurde
Remchingens Nachfolger.17 Der Kastellan war Präsident der Castellania, des weltlichen
Höchstgerichtes von Malta. Dort kamen ihm aber neben den präsidial-administrativen
keine urteilsfindenen Aufgaben zu. Dagegen waren ordnungsbehördliche
Funktionen mit dem Amt verbunden.18 Die Hauptaufgabe des Kastellans läßt sich
verallgemeinert dahingehend beschreiben, daß es ihm oblag sicherzustellen, daß
jedermann von Amts wegen Recht widerfuhr.19

Kurzzeitig übernahm Remchingen im Jahre 1731 die Aufgaben des Commissario
dei Poveri Mendicanti vom Balli von Sora, Frä Don Diego Veler. Die beiden Armen-
prokuratoren, die nicht Teil der Hospitalverwaltung waren, lassen sich mit einem
heutigen Sozialamt vergleichen. Darüber hinaus vertraten sie die Rechte ihrer Klientel
bis hin zum Ordensrat (Beschlußfassungsorgan bestehend aus hochrangigen
Ordensmitgliedern und ausgestattet mit gerichtlichen Befugnissen). Der Balli von
San Stefano, Frä Don Andrea di Giovanni, wurde Nachfolger Remchingens,20 der
1752 dann das Amt des Commissario delli Novizzi führte und dabei von den Ordensbrüdern
Orazio Monticelli und Gabriele de Chauvance unterstützt wurde. Gemeinsam
folgten Remchingen seine Ordensbrüder Antonio Grisella und Len-
cosme.21 Eine bedeutsame Beförderung in seiner Ordenskarriere erhielt Baron von
Remchingen durch die Verleihung der Amtswürde des (Titular-)Balli von Brandenburg
, ein Amt, das er von 1753 bis 1763 für mehr als zehn Jahre bekleidete. Sein
Vorgänger war Baron Maurice von Capell, sein Nachfolger wurde Ludwig Phiffer
von Altishoffen.22 Dieses Amt des „Gegenballeiers" kann als Indiz dafür gewertet
werden, daß zumindest die Ordensregierung auf Malta den Balleier (Herrenmeister)
der lutherisch gewordenen Balley Brandenburg nicht anerkannte.

Innerhalb der Organisationsstrukturen des Ordens waren jeder der acht Zungen
besondere Aufgaben zugewiesen, und der Vorsteher einer jeden Zunge führte den
Titel, der sich aus der ihm anvertrauten spezifischen Aufgabe herleitete. Das Oberhaupt
der deutschen Zunge erhielt den Titel eines Großballi; ihm war die Oberaufsicht
über die Befestigungswerke des Ordens anvertraut. Christian Sebastian von
Remchingen erhielt dieses hoch angesehene Amt im Jahre 1754 und trat damit an
die Stelle von Frä Baron Johann Baptist von Schauenburg zu Herlisheim.23 Mit diesem
Amt wurde Remchingen einer der acht Konventualballis, da jede der acht Zun-

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