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reich, Spanien und Neapel geschehen war. Der Großmeister hegte zwar keinen besonderen
Groll gegen diesen Orden, der ihn dazu veranlaßt hätte, wollte aber auch
in dieser Frage „ebenbürtig*4 sein. Es waren die Jesuiten gewesen, die, allseits bekannt
für ihre Gelehrsamkeit und Frömmigkeit, die einzig höhere Ausbildungsanstalt
Maltas unterhalten hatten.68 Remchingen lebte zu der Zeit dieser Umbrüche und
Wirren auf Malta.
Im Organisationsgefüge des Malteserordens nahm das Generalkapitel die Funktion
eines gesetzgebenden Organs ein. Es wurde auf Grund einer päpstlichen Bulle
vom Großmeister zusammengerufen. Innerhalb dieses Gremiums gab es einen Arbeitsausschuß
, die Venerandi Sedici, in dem die acht Zungen des Ordens mit jeweils
zwei Vertretern repräsentiert waren. Er leistete vor allem Vorarbeiten bei Gesetzgebungsverfahren
. Der Großmeister saß dem Generalkapitel vor, das die Macht hatte,
neue Gesetze zu erlassen, alte zu bestätigen, abzuändern oder außer Kraft zu setzen
.69 Zu Remchingens Zeiten rief 1776 der Großmeister Emanuel de Rohan Polduc
das letzte Mal ein Generalkapitel auf Malta zusammen.70
Nach einem offiziellen Protokoll dieser Kapitelsitzung hat es nicht den Anschein,
daß Remchingen daran teilnahm. Dies mag sich aus einer längeren Krankheit erklären
, an der er litt. Für die deutsche Zunge nahmen indessen der Balli Ferdinand
von Hompesch,71 der Komtur Johann Balthasar Ignaz Baron von Rinck, der stellvertretende
Großballi Michael Ferdinand Graf von Althann, der böhmische Prior
Ludwig von Schauenburg, der Prior von Dacien, der Komtur Franz Christoph Baron
von Thum zu Valsassina, Anton Baron von Neveu als Bevollmächtigter der Deutschen
Zunge, ferner die Komture Franz Konrad Baron von Truchses und Armand
Fürst von Hohenlohe sowie schließlich Heinrich Ludwig Phiffer daran teil.72
Seinen letzten Atemzug tat der Balli Baron Franz Christoph Christian Sebastian
von Remchingen nach langer Krankheit am 18. August 1777. Er verstarb im beachtlich
hohen Alter von 89 Jahren. Er verschied mit den Tröstungen der Heiligen
Katholischen Kirche. Von seinem Haus in Valletta wurde er in die Konventskirche
St. Johannes überführt und dort im Hauptschiff der Kirche beigesetzt.73 Eine schöne
aus vielfarbigem Marmor zusammengesetzte Grabplatte kennzeichnet seine letzte
Ruhestätte. Die Grabplatte trägt das Fanülienwappen: zwei zum Andreaskreuz geformte
silberne Lilienstengel auf rotem Grund. In Remchingens gevierten Wappen
erscheint das weiße Ordenskreuz auf rotem Grund im ersten und vierten Feld,
während die beiden anderen Felder das Familienwappen zeigen. Als Großprior von
Deutschland hatte er wie der Großmeister ein Vorrecht, solchermaßen das berühmte
Banner der Kreuzritter mit seinem Familienwappen zusammenzuführen. Als Draperie
umgibt ein Wappenmantel den Schild. Atypischerweise wallt dieser jedoch nicht
von Remchingens fürstlicher Rangkrone herab; vielmehr sind Fürstenkrone und ein
weiteres Ordenswappen zusätzliche Helmzier auf dem Turnierhelm des Wappens.
Die Grabplatte trägt folgende Inschrift:
D.O.M.
Illustris Certam Cui Mors Incerta Ruinam
Moliris Superest Unica Petra Domus:
At Praevisa Minus Feriant Ut Tela Pharetram
Ultima Petra Tuam Praeveniendo Jacet
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