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kam heraus, daß er offenbar bereits mehrfach getauft worden war. Der Rat beschloß,
ihn zu züchtigen und der Stadt zu verweisen.25 Die übrigen Freiburger Fälle - basierend
auf einer Durchsicht der „Criminalia" von 1600 bis 1750 26 - betreffen Frauen.
Unklar ist der Fall der etwa vierzigjährigen Barbara Lotterin aus Augsburg, die Ende
1712 Verdacht erregte, weil sie, evangelisch geboren, bereits drei Konfessionswechsel
hinter sich hatte. Zuletzt war sie bei den Jesuiten in Ettlingen katholisch geworden
« Ob sie dies getan hatte, um sich wie Catharina Baumännin eine Zeit lang versorgen
zu lassen, blieb jedoch ungeklärt.27
Weniger als ein halbes Jahr nach der Hinrichtung von Catharina Baumännin, am
16. Juni 1731, stand erneut eine Konversionsbetrügerin vor dem Freiburger Gericht.
Susanna Möhrlin, eine ledige Frau von etwa 20 Jahren, stammte aus einem Dorf im
Kanton Zürich, In der reformierten Konfession getauft und aufgewachsen, war sie
im Mai 1731 nach Waldshut gegangen und bei den dortigen Kapuzinern laut Attest
vom 30. Mai „Catholisch worden". Es ist wahrscheinlich, daß sie sich der Konversion
unterzogen hatte, um im katholischen Vorderösterreich leichter eine Anstellung
als Magd zu finden. Gleichwohl machte sie, ganz wie Catharina Baumännin, die Erfahrung
, daß sie als konversionswillige Protestantin gut behandelt und versorgt
wurde* Diese Erfahrung veranlaßte sie, nach Neustadt im Schwarzwald zu gehen und
dem dortigen Pfarrer zu eröffnen, daß sie reformiert sei und katholisch werden wolle.
Dieser schickte sie in das Kapuzinerkloster, wo sie jedoch nach Freiburg gewiesen
wurde, weil man bereits zwei Konvertitinnen im Kloster habe und damit ausgelastet
sei. In Freiburg versuchte Susanna Möhrlin zunächst ohne Betrug durchzukommen
und bat im Franziskanerkloster um Unterstützung, ihr Konversionsattest aus Waldshut
vorzeigend. Offenbar erhielt sie nur ein karges Almosen und keine Unterkunft.
Schon am folgenden Tag stand sie nämlich vor dem Problem, weder ihr Zimmer im
Wirtshaus noch Essen bezahlen zu können und ging daraufhin zu den Jesuiten, um
ein zweites Mal eine Konversion zum Katholizismus anzubahnen. Auf die Frage des
Gerichts, warum sie nichts von ihrem Waldshuter Konfessionswechsel erzählt habe,
gab sie an: „ Wan sie es gesagt hette würden diese ferner sich ihrer nit angenommen
haben." Da sie keine Wiedertäuferin war und es auch zu keiner zweiten Konversion
gekommen war, stand ein Todesurteil nicht zur Debatte. Das Gericht verurteilte sie
am 22, Juni zu einer Ehrenstrafe - sie mußte eine Stunde mit dem „Lasterstein" um
den Hals auf der Straße stehen - und zur ewigen Verweisung aus der Stadt.28 Ob es
sich bei Susanna Möhrlin um eine „Wiederholungstäterin'4 handelte, die den Betrug
von Catharina Baumännin zu kopieren versuchte, muß offen bleiben. Erwähnt wird
deren Fall in diesem Prozeß jedenfalls nicht.
Schließlich sind noch die Verfahren gegen die 23jährige Maria Sydonia Ruoff im
Jahr 1720 und gegen die 24jährige Christina Schmidin im Jahr 1736 zu erwähnen.
Beide stammten aus Württemberg und waren evangelisch. Sie standen wegen des
gleichen Delikts vor dem Freiburger Gericht: Ihnen wurde Unzucht mit Soldaten
vorgehalten. Die beiden ledigen Frauen kamen auf dieselbe Idee, wie die Richter
milde zu stimmen seien und gaben an, sie seien im Begriff, zum Katholizismus überzutreten
. Maria Sydonia Ruoff behauptete, zu diesem Zweck bei den Jesuiten in
Breisach gewesen zu sein, konnte allerdings dem Tatbestand, daß es dort gar kein
Jesuitenkolleg gab, nichts entgegenhalten.29 Christina Schmidin erklärte, bei den
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