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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 108
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chetischen Lehren und Antworten in denselben angehalten werden?" Antwort: „Die
sämtlichen ledigen Leute besuchen die Katechismuslehre. Diejenigen, die unter 20
Jahren sind, treten vor, die älteren bleiben in den Stühlen stehen!"

Frage 56 „Ob auch Wochenkinderlehren mit der Schuljugend gehalten werden,
oder welche Hindernisse wieder Verhoffen dieser Anstalt im Wege stehen .,. ?" Antwort
: „Wochenkinderlehren werden nur im Winter gehalten, weil die Eltern ihre Kinder
im Sommer zu Arbeiten gebrauchen."

Auf die Frage 71 „Ob a) Katholiken, Reformierte oder Wiedertäufer und Separatisten
in der Gemeinde wohnhaft sind, und solchenfalls, wie viel Familien, und wie
b) sich dieselben gegen unsere Glaubensgenossen, und diese hinwiederum gegen sie
betragen," kommt die Antwort: „Einige katholische Familien von Bergleuten sind
vorhanden, welche sich gut betragen, deren Kinder teils die Schule in Sulzburg, teils
in Ballrechten besuchen!"

„Gemischte Ehen sind zwei, deren Kinder nach der Verordnung erzogen werden,"
(Fr. 73)

Nun folgt ein Thema, das in fast allen Visitationsberichten des 19. Jahrhunderts
wieder auftaucht: Das Zusammenleben von Christen und Juden in der kleinen Stadt.
Sie hatte einen besonders hohen Anteil von Juden an der Gesamtbevölkerung. 1864
lag er bei etwa einem Drittel.

Nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts mit Rassenwahn und Rassenhaß fällt
auf, daß die Juden, die „Israeliten", in unseren Quellen immer als Religionsgemeinschaft
gesehen werden, nicht als Rasse. Im anderen GLAUBEN lag ihre Andersartigkeit
und in den damit verbundenen Verhaltensgeboten und Festtagen.

Die Israeliten feierten den Sabbat, ihren Ruhetag, von Freitag bis Samstagabend,
während der christliche Sonntag für sie Arbeitstag war. Auf die Visitationsfrage, „Ob
die Sonn- und Festtage nach den Fürstlichen Verordnungen heilig und still zugebracht
, und nicht durch Unordnungen oder lärmende Ergötzlichkeiten entweihet
werden?" wird nicht über „lärmende Ergötzlichkeiten" geklagt, sondern erklärt:
„Gegen Entheiligung der Sonntage wird nichts vorgebracht, außer daß die Juden auslaufen
, ohne daß die Kirchenältesten es merken (d. h. darauf achten. d.Vf.). Hierauf
wurde zu erkennen gegeben, daß solchen das Auslaufen nicht gänzlich verboten werden
könne, so wenig als den Christen. Nur wäre darauf zu merken, ob sie mit Säcken
zum Handeln auswärts gehen." Der Fürstliche Kirchenrat erwidert darauf: „billigen
Wir Euren Bescheid, demgemäß das Auslaufen der Juden am Sonntag nur dann,
wenn es einem Handel oder Warenverkauf zum Zweck hat, die Sabbatfeier (Sonntagsruhe
d.Vf.) stört, und sollen in diesem Fall die Contravenienten vom Censurge-
richt dem Amt zur Bestrafung eingegeben werden."

Im allgemeinen scheint das Zusammenleben ohne große Schwierigkeiten verlaufen
zu sein. Es wird berichtet, daß bei einer Kirchenvisitation außer der christlichen
auch die israelitische Schule visitiert wurde. Nach der bürgerrechtlichen Gleichstellung
der Juden 1862 gab es nur noch eine gemeinsame Schule für alle Kinder, in der
ein christlicher und ein israelitischer Lehrer unterrichteten.

Es wurde damals für die evangelischen Kinder eine extra Stunde für Choralsingen
eingeführt, da man nun in der allgemeinen Singestunde keine christlichen Choräle
mehr singen konnte.

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