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nebst der Wohnung des Hospitaldieners und mehrere kleineren Zimmer, zwei geräumige
Säle hat", zur Aufnahme von Kranken gar nicht eingerichtet sei. Die Säle stünden
leer, und nur einige der kleinen Zimmern seien von armen Personen bewohnt.
Die Einkünfte des Fonds, die sich auf circa 2000 Gulden belaufen, werden verbraucht
für Hausmieten, die für Arme bezahlt werden, für wöchentliche Unterstützungen
, für Arzneirechnungen und Verwaltungskosten. Bis zum Jahr zuvor hatte der
Spitalfonds auch zur Erziehung der unehelichen Kinder beitragen müssen. Die Einkünfte
des Fonds sollten nach Auffassung Hergts nun wieder ausschließlich den
Kranken zugewendet und „solche Arme, die nicht wirklich krank waren", aus Gemeindemitteln
unterstützt und unterhalten werden. Er forderte, das Hospital so herzurichten
, dass Kranke darin untergebracht werden könnten. Seiner Ansicht nach
war das gerade jetzt um so leichter zu realisieren, als in Anbetracht der Choleragefahr
ohnehin 12 Betten zusätzlich angeschafft worden sind und damit „die beträchtlichste
Ausgabe" bereits geleistet sei.
Stiftungsvorstand, Gemeinderat und Bürgerausschuss waren sich in der Ablehnung
der Forderungen des Amtsarztes einig. Am 8. Februar 1833 bezogen sie einstimmig
zu seinem Gutachten Stellung: „Die Urkunde über die Stiftung des Hospitals
ist abhanden gekommen, und es liegen nur ältere Verträge über die Verlehnung
der Spitalgüter vor, welche aber keinen Aufschluß geben, zu welchem Zwecke der
Fond eigentlich gestiftet worden seye(!). Bisher und seit dem längsten Gedenken
wird dieser Fond als Ortsarmenfond behandelt und angesehen, wie die vorliegenden
ältesten Spitalrechnungen zur Genüge darthun." Die These, dass das Spital „nicht so
sehr Krankenanstalt als vielmehr ein Armenfond sei", hatte der Stadtrat bereits 1813
einmal zu Protokoll gegeben. Mit Bedauern wurde daher das Ansinnen des großherzoglichen
Amtsphysikus, das Spital in ein Krankenhaus umzuwandeln und die Spitalsgefälle
entsprechend zu verwenden, zurückgewiesen, „weil die Gefälle dieses
Armenfondes seinem ursprünglichen Zweck, aller Armenunterstützung, als welcher
(er) schon seit unfürdenklichen Zeiten bestehet, dadurch entzogen würde, und man
muß darauf bestehen, daß solcher wie bisher als Armenfond betrachtet, und dessen
Gefälle auf die Ortsarmen zweckmäßig verwendet werden". Überdies, so wurde hinzugefügt
, würden schon jetzt nicht nur alte, zur Arbeit unfähige Arme aus dem Fonds
unterstützt, sondern die Unterstützung fließe hauptsächlich den armen Kranken zu.
So war es kein Wunder, dass am 18. April 1833 Stiftungsvorstand und Gemeinderat
die Vorschläge des großherzoglichen Amtsphysikats, das Spital in ein Krankenhaus
umzuwandeln, ablehnten. Sie wurden darin am 26. April durch eine Entscheidung
der Regierung des Oberrheinkreises in Freiburg bestätigt. Danach war das Ettenhei-
mer Spital „auch fortan als ein allgemeiner Armenfond zu behandeln, und die reinen
Einkünfte desselben (seien) nicht blos zur Heilung und Verpflegung der Armen zu
verwenden. Dadurch wird aber natürlich nicht ausgeschlossen, daß einige Kranke in
das Spitalgebäude zur Verpflegung aufgenommen (werden), und dasselbe muß
daher auch diesem Zwecke gemäß gehörig eingerichtet werden". Immerhin wurde
angeordnet, dass der bisherige Missbrauch, die Schullehrerbesoldungen aus dem
Spitalfonds zu bezahlen, sogleich abzustellen sei.24
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