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derösterreichischen Regierung in Ensisheim Rückendeckung in Form eines Schreibens
an Rottenburg einzuholen. Mit diesem Schreiben sandte dann der Rat den Freiburger
Johann Isenring nach Rottenburg, um die Auslieferung Jacobs zu erreichen.
Zur Sicherheit gab man Isenring aber auch einige Fragen mit, falls sich die Überstellung
verzögert oder gar unmöglich sei. In Rottenburg musste Isenring dann erst
das Verfahren gegen Jacob abwarten, das mit einer Geldstrafe von 40 Gulden endete.
Zudem durfte Jacob bei der Überstellung nach Freiburg keinen württembergischen
Boden betreten, so dass erst eine Reiseroute ausgearbeitet wurde. Anfang Juli stand
der Auslieferung nichts mehr im Wege. Unter dem Begleitschutz von zwei Schützen
führte Isenring den Gefangenen nach Freiburg. In Rottenburg hatte er vorher noch
einem Wirt die Bezahlung der Schulden von Mathis Jacob versprechen müssen, die
sich auf knapp 80 Gulden beliefen. Der Rat reagierte auf die Ankunft Jacobs mit
Erleichterung und ließ ein Dankschreiben an Rottenburg aufsetzen. Dies wird verständlich
, wenn man sich wieder vor Augen führt, dass zwei der Haupttäter zwar in
Reichweite des Rats einsaßen, dieser jedoch keinen Zugriff auf den in Ebnet inhaftierten
Scherer und den in der Universität gefangenen Vischer hatte. Sowohl die lan-
deckische Herrschaft41 als auch die Universität lehnten es ab, ihre Rechte bezüglich
der eigenen Untertanen an den Rat abzutreten. Besonders mit der Universität stritt
sich der Rat über die Auslieferung Vischers. Wohl nicht ganz ohne Grund befürchtete
man, dass Vischer zu lasch bewacht und bestraft werden würde. Unangenehm
war auch, dass Vischer dem Bischof von Konstanz überstellt werden sollte, dem als
Konservator der Universität die peinliche Bestrafung von deren Angehörigen oblag42
. Die Universität konnte auf verschiedene Abkommen mit der Stadt verweisen,
welche festlegten, dass ihre Angehörigen nicht der städtischen Gerichtsbarkeit unterlagen
und sie das Recht besaß, diese peinlich zu befragen. Ähnliche Fälle hatten
schon mehrfach zu Streitigkeiten zwischen Stadt und Universität geführt.43 Der Rat
versuchte nun, eine Entscheidung der vorderösterreichischen Regierung zu erlangen,
doch schleppte sich das Verfahren den August hindurch und scheint bis zur Flucht
Vischers aus dem Universitätsgefängnis zu keinem Abschluss gelangt zu sein.44 Das
Entweichen des Studenten bestätigte die Befürchtungen des Rats und zeigt uns, dass
diese Form, sich der Bestrafung zu entziehen, auch damals nicht unüblich und unmöglich
gewesen ist. Leider gibt es keine Informationen darüber, wie Vischer aus
dem Gefängnis entkommen ist, ob ihm etwa Kommilitonen geholfen haben. In der
Stadt unterstützte ihn dann Georg Schübel, der seinen Wachdienst auf der Stadtbefestigung
mit juristischer Spitzfindigkeit versah und die Flucht des Studenten
Vischer nicht verhinderte. Die ungewöhnliche Strafe für Schübel, er solle Vischer
finden und sei bis dahin der Stadt verwiesen, offenbart die Hilflosigkeit der frühneuzeitlichen
Strafverfolgung, wenn keine Hinweise über den Verbleib des Flüchtigen
vorlagen.45
Bei der Durchführung der Untersuchungen kooperierten die Beteiligten so gut wie
möglich. Sie tauschten Informationen aus und übergaben sich gegenseitig die Fragenkataloge
, die dann nach ihrer Beantwortung durch den Verhafteten zurückgesandt
wurden. Zudem stimmte man sich bei Einholung von Erkundigungen von
außerhalb ab, etwa in Luzern über Dionysius Lutz. Das Ziel der Verhöre war ein Geständnis
, das den Tathergang wahrheitsgemäß wiedergab, die Motive des Täters in-
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