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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 42
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0042
Berner Verhörprotokollen des frühen 16. Jahrhunderts. In: Hochfinanz - Wirtschaftsräume - Innovationen
. Festschrift für Wolfgang von Stromer. Bd. 2. Hg. von Uwe Bestmann, Franz Irsigler
und Jürgen Schneider. Trier 1987, S. 741-764, hier S. 746 f., für das frühe 16. Jahrhundert vorlegen
können.

33 Vgl. StadtAF, Cl Criminalia 19, Aussage Hans Scherer, 21.6.1602, [fol. 94r].

34 StadtAF, Cl Criminalia 19, Aussage Hans Scherer, 21.6.1602, [fol. 93r].

35 Richard van Dülmen: Kultur und Alltag in der Frühen Neuzeit. Bd. 3: Religion, Magie, Aufklärung.
München 1994, S. 79.

36 Hans-Werner Schütt: Auf der Suche nach dem Stein der Weisen. Die Geschichte der Alchemie.
München 2000, S. 468; vgl. auch van Dülmen (wie Anm. 35), S. 84.

37 StadtAF, Cl Criminalia 19, Aussage Hans Widenmeyer, 16.7.1602, [fol. 68v].

38 StadtAF, Cl Criminalia 19, Aussage Hans Scherer, 8.8.1602, [fol. 31v.].

39 Vgl. die Beispiele bei Schwerhoff (wie Anm. 23), S. 429.

40 Zu den Schadenszaubern vgl. van Dülmen (wie Anm. 35), S. 85. Ähnlich Karl-Ernst Meinhardt:
Das peinliche Strafrecht der freien Reichsstadt Frankfurt am Main im Spiegel der Strafpraxis des
16. und 17. Jahrhunderts. Diss. Frankfurt 1957, S. 198 ff.; Eva Labouvie: Wider Wahrsagerei, Segnerei
und Zauberei. Kirchliche Versuche zur Ausgrenzung von Aberglauben und Volksmagie seit
dem 16. Jahrhundert. In: Verbrechen, Strafen und soziale Kontrolle. Studien zur historischen Kulturforschung
. Hg. von Richard van Dülmen. Frankfurt 1990, S. 15-55, stellt auf S. 16 fest:
„Volksmagische Imaginationen und religiöse Inhalte stellten alternative Hilfen zur Alltagsbewältigung
und Welterklärung dar, deren gemeinsamer Gebrauch weder als Sünde noch als Straftat angesehen
wurde."

41 Anwalt der Herren von Ebnet oder landeckhischer Schaffner war übrigens der von Jacob und
Vischer bestohlene Petrus Colinus; vgl. etwa StadtAF, B5 XHIa Nr. 41, Ratsprotokolle, 20.11.1602,
fol. 497v.; Rössler (wie Anm. 12), S. 37; Schmid (wie Anm. 12), S. 46.

42 Thomas Herzig: Die Rechtsstellung der Universität in der Stadt Freiburg und ihre wirtschaftliche
Ausstattung in der Frühzeit. In: Ott/Schadek (wie Anm. 11), S. 5-10, hier S. 10, bietet ein instruktives
Schaubild zum Verhältnis von Stadt, Regierung und der Bischöfe von Konstanz und
Basel; vgl. Kim Siebenhüner: „Zechen, Lärmen, Zücken". Studenten vor dem Freiburger Universitätsgericht
1561-1577. Freiburg 1999, S. 29.

43 Vgl. etwa die Nachweise bei Herzig (wie Anm. 42), S. 7 f.; Siebenhüner (wie Anm. 42), S. 30 f.;
Frank Rexroth: Die Universität bis zum Übergang an Baden. In: Haumann/Schadek (wie Anm.
4), S. 482-506, hier S. 496-499.

44 Herzig (wie Anm. 42), S. 8, berichtet ebenfalls von der Vermittlung der vorderösterreichischen Regierung
bei einem Fall von 1508/09.

45 Peter Wettmann-Jungblut: „Stelen inn rechter hungersnodtt". Diebstahl, Eigentumsschutz und
strafrechtliche Kontrolle im vorindustriellen Baden 1600-1850. In: van Dülmen (wie Anm. 40), S.
133-177, hier S. 166 f., schätzt das Risiko eines Diebs, gefasst zu werden, angesichts der schlechten
Aufklärungsmöglichkeiten als generell sehr gering ein. Meinhardt, (wie Anm. 40), S. 189f. berichtet
aus Frankfurt nur von wenigen Gefangenenbefreiungen, die ebenfalls nur mit Landesverweisung
geahndet wurden.

46 Richard van Dülmen: Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit
. München 1985, S. 24 f.

47 Zu diesem Urteil kommt auch van Dülmen (wie Anm. 46), S. 28: „Untersucht man die Fragen, so
staunt man über die Gelehrsamkeit und Systematik. Die kombinatorische Geschicklichkeit der Zeit
ging ganz in sie ein."

48 Zur Anwendung von Gegenüberstellungen in Köln vgl. Schwerhoff (wie Anm. 23), S. 108 f.

49 Vgl. die Eintragungen in StadtAF, B5 XHIa Nr. 41, Ratsprotokolle ab dem 29.5.1602, ab fol. 349v.

50 Zur Vita Federers vgl. Süss (wie Anm. 2), S. 77-80.

51 Das Zechen samt derber Trinkspiele war eine akzeptierte und weitverbreitete Form der Freizeitgestaltung
. Vgl. Richard van Dülmen: Kultur und Alltag in der Frühen Neuzeit. Bd. 2: Dorf und Stadt.
München 1994, S. 126-129; Von Hippel (wie Anm. 18), S. 35 nennt die Wirtshäuser „Kommunikationszentren
".

52 Grundlegend dazu Andreas Bauer: Das Gnadenbitten in der Strafrechtspflege des 15. und 16. Jahrhunderts
. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Vorarlberger Gerichtsbezirke Feldkirch

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