Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 69
(PDF, 49 MB)
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Abb. 1 Folterszene aus Francesco Petrarcas „Trostspiegel in Glück und Unglück", Frankfurt 1584,

Bl. 162r. (StadtAF, RARA)

Die Strafauffassung der Straßburger Juristen

Ein Charakteristikum der gemeinrechtlichen Epoche und ihrer Autoren war die religiös
geprägte Auffassung von Verbrechen und Strafe, vor allem wenn es sich um Sittlichkeitsdelikte
handelte. Auch die Straf- und Rechtsauffassung der Straßburger Juristen
, so wie sie sich in den beiden Gutachten darstellt, ist noch vom göttlichen
Recht geprägt, und von der jüngeren Naturrechtslehre und der daraus resultierenden
Rationalisierung und Säkularisierung der Straftheorie wenig beeinflusst. Dies zeigt
sich darin, wie die Delikte dargestellt und welche Folgen befürchtet werden, was
man ferner für Sinn und Ziel der Strafe hält und welche Hierarchie der verwendeten
Rechtsquellen gebildet wird.74

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