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312.483,07 DM (1951) in einem allmählich steigenden Rahmen, dem ebenfalls steigende
Einnahmen in Höhe von 72.967 DM (1948) bis 93.627 DM (1951) gegenüberstanden
. Aus welchen Gründen es vier Jahre lang nicht zu einer Unterzeichnung der
Vereinbarung kam, ließ sich nicht feststellen. Im Januar 1952 monierte die Stadt,
dass das Ministerium für Kultus und Unterricht den Entwurf der Vereinbarung immer
noch nicht zurückgeschickt habe. Die Unterzeichnung wurde schließlich in letzter
Minute vorgenommen, kurz bevor es den (süd)badischen Staat nicht mehr gab:
Am 9. März 1952 trat die erste Verfassunggebende Versammlung des neuen Bundeslandes
Baden-Württemberg zusammen, am 31. März 1952 wurde der Vertrag vom
Badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts unterschrieben, Ende Mai 1952
trat die badische Regierung zurück - Freiburg war nicht mehr Landeshauptstadt.
Aus der Vereinbarung zwischen dem Land (Süd)Baden und der Stadt Freiburg
„§ 1 Die von der Stadt Freiburg im Jahre 1946 errichtete Hochschule für Musik
wird mit Wirkung vom 1. April 1948 vom Lande Baden als staatliche Anstalt
übernommen und führt von da an die Bezeichnung „Staatliche Hochschule
für Musik in Freiburg i. Br. ..."
§ 2 Von den durch die Unterhaltung der Schule entstehenden Kosten geht der
persönliche Aufwand für das Lehrpersonal vom 1. Februar 1949 an ausschließlich
zu Lasten des Landes, während die Stadt den persönlichen Aufwand für das
Verwaltungspersonal und den sachlichen Aufwand (einschließlich der Bereitstellung
der Unterrichtsräume) zu tragen hat.
§ 3 Die Einnahmen - Studien-, Prüfungs- und Schreibgebühren sowie die Einnahmen
aus Konzertveranstaltungen, letztere nach Abzug der dafür entstehenden
Sonderausgaben - werden zwischen dem Land und der Stadt im Verhältnis
der auf das Land und die Stadt entfallenden Ausgaben (§ 2) verteilt.
§ 4 Die Studien-, Prüfungs- und Schreibgebühren sowie die Einnahmen aus
Konzertveranstaltungen werden von der Stadt vereinnahmt und der auf das
Land entfallende Anteil mit 75 v. H. monatlich an die Landeshauptkasse abgeliefert
..."41
Am Rande sei noch erwähnt, dass sich 1951 Dr. Herbert Haag erneut um die Wiedererrichtung
einer städtischen Musikschule bemühte. Er brachte seine Erfahrungen
aus der NS-Zeit ein - 1942 war er Leiter der NS-Musikschule gewesen - und das
fast unveränderte Programm von damals. Haags Vorschläge wurden als „politisch"
nicht diskutierbar abgelehnt.42 Seine Karriere war dadurch aber keineswegs beendet,
denn 1960 wurde er als Lehrkraft für evangelische Kirchenmusik an die Hochschule
berufen.43 Zwei Jahre später, am 4. Juni 1962, verlieh ihm die Hochschule auf Antrag
von Scheck die Amtsbezeichnung „Professor".44
Baden-Württemberg profitiert vom wachsenden Renommee
Es war eine turbulente Zeit, in der die Musikhochschule verstaatlicht wurde, eigentlich
erst teilverstaatlicht, da Freiburg weiterhin Träger blieb. Mitten in die
Währungsreform und ihre zunächst negativ empfundenen Auswirkungen fiel die
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