Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 239
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0239
rika und Ostasien galt das Freiburger Institut als eine der am höchsten anerkannten
Musikhochschulen. Hier herrschte kein Massenbetrieb, das Schüler/Lehrer Verhältnis
war sehr günstig mit 26 Haupt- und 54 nebenamtlichen Lehrkräften und schließlich
wurde der Unterricht von weit über Deutschland hinaus bekannten Dozenten erteilt
.

In seinen Bemühungen um die dringliche Lösung der Raumfrage schlug Direktor
Scheck den Ankauf des Großherzoglichen Palais für die Musikschule vor. Der Markgraf
von Baden würde das Grundstück für diesen Zweck um 40-50.000 DM billiger
verkaufen, meinte er.51 Detmold habe 1954 auch ein solches Palais für seine Schule
bekommen. Im Notfall würde er sich auch mit dem „Haus zur lieben Hand" begnügen
, das 1958/59 zur Verfügung stehen sollte. Dieses Gebäude übergab die Stadt
dann auch der Musikhochschule im November 1959 und stattete es außerdem
großzügig mit 18 Flügeln und weiteren Instrumenten aus.52 Nach einigen Jahren war
aber auch dort wegen Lärmbelästigung ein Unterrichten kaum mehr möglich, nachdem
1964 mit dem Bau eines neuen Universitätsgebäudes begonnen worden war.

Man kann sich nur wundern, dass trotz der problematischen Raumsituation die
Hochschule einen so guten Ruf besaß, dass sie - die jüngste aller Schulen! - zu den
acht offiziell anerkannten staatlichen Musikhochschulen des Bundesgebiets zählte.
In Baden-Württemberg bestanden Mitte der 1950er Jahre sechs Musikhochschulen,
in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Trossingen. Sie alle erhielten
Zuschüsse aus staatlichen Mitteln. Von der Direktorenkonferenz der staatlichen
Musikhochschulen im Bundesgebiet und in Berlin waren aber nur Stuttgart und
Freiburg als solche anerkannt worden. Eigentlich sei schon eine genug, zwei würden
den Bundesdurchschnitt um 120 Prozent überschreiten, meinte die baden-württembergische
Regierung. Beide sollten jedoch beibehalten werden, um keines der
beiden alten Länder zu benachteiligen - der Zusammenschluss der Länder erforderte
eben Rücksichtnahmen! Die Freiburger Schule hatte in dem Stuttgarter Gutachten
außerdem „uneingeschränktes Lob" erhalten. Weniger gut beurteilt wurde die Karlsruher
Schule, die künftig nur noch bei besonderen Anlässen staatliche Zuschüsse erhalten
sollte, da die Stadt dort nach Kriegsende die Musik weniger gefördert habe.53
Die Würfel waren also zugunsten Freiburgs gefallen, dank des Einsatzes der Stadt
und ihres ehemaligen Oberbürgermeisters Dr. Hoffmann.

Einer vollständigen Verstaatlichung stand nun nichts mehr im Wege, das Land
wollte die Musikhochschule übernehmen und damit die „Stadt vom Vertrag von
1952 befreien". Nun eilte es plötzlich: Auf der Besprechung im Finanzministerium
am 25. November 1961 wurde als Übergabetermin der 1. Januar 1963 vorgesehen.
In der Zwischenzeit mussten noch einige Steine aus dem Weg geräumt werden, denn
das Land wollte nicht nur einen Bauplatz mit 60 bis 70 Ar kostenlos zur Verfügung
gestellt haben, sondern auch noch das „Haus zur lieben Hand" als Zusatzgeschenk.54
Diesen ,Wunsch' konnte die Stadt nicht erfüllen, aber sie erklärte sich bereit, bis
zum Bezug der neuen Hochschule die bisher genutzten Gebäude dem Staat kostenlos
zur Verfügung zu stellen.

In der Musikhochschule beobachtete man mit Argusaugen, wie Baden-Württemberg
seine Gelder verteilte. Prof. Scheck wollte keineswegs hinter der Stuttgarter
Hochschule zurückstehen. Als es 1962 um die Einrichtung eines elektronischen Stu-

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