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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 23
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richts sowie 82 Köndringer und acht Landecker Bürger am 3. März 1758 einen Vertrag, in welchem
die Baupflicht für die evangelische Kirche in Köndringen geregelt wird.107

1763

Pfarrer Nikolaus Christian Sander d. Ä. wird zum Spezialsuperintendenten und damit zum Dekan
und Kreisschulrat ernannt.108

7767

Pfarrer Sander d. Ä. erreicht, dass 1767 der Abt des Klosters Schuttern, Carolus Vogel, das
Pfarrgut, auch Widern oder Wittumgut genannt,109 mit allen zugehörigen Grundstücken der Gemeinde
Köndringen verkauft.110

7770

Nikolaus Christian Sander d. J., ebenfalls in Köndringen geborener Sohn Nikolaus Christian
Sanders d. Ä., hat den Beruf seines Vaters gelernt und kommt 1770 als Pfarrvikar nach Köndringen
.111

15. Juni 1794

Die Präsentation des aus Karlsruhe kommenden und aus Rötteln stammenden Pfarrers Caspar
Ernestus Philippus Wilhelmus nimmt am 15. Juni der Superintendent des Hochberger Dekanates
, Gockel vor.112

1803

Die Kirchengüter und Klöster werden 1803 aufgelöst, Baupflicht und Rechtsnachfolge gehen
an das Großherzogtum über.113 Somit ist das Kloster Schuttern für Kirche und Pfarrhaus von
Köndringen nicht mehr baupflichtig.

1830

Bereits bald nach 1803 ist die Köndringer Kirche baufällig. Da bei einem Neubau Größe und
Baukosten die Hauptrolle spielen, gibt die großherzogliche Regierung, um Fehlinvestitionen
zu vermeiden, 1830 einen Erlass heraus, womit die Pfarrer aufgefordert werden, ohne eine auf-

107 Siegfried Peter: Wie Köndringen zur neuen Kirche kam. In: Badische Zeitung v. 17.1.1998; Ausgabe Emmendingen
, S.2.

los Peter (wie Anm. 94), S. 196. Sanders Ansichten und Taten eilten seiner Zeit weit voraus, so Erb (wie Anm.
45), S. 46. Er verlangte bessere Schulbildung. Auf seine Initiative hin wurde in Köndringen eine Gemeindewaschküche
, ein Backhaus und eine dorfeigene Feuerspritze angeschafft, das von ihm beantragte Beinhäuschen
jedoch abgelehnt. Die beantragte Pflasterung der Dorfstraßen wurde 1791 durchgeführt. Nach seiner Ernennung
zum Spezialsuperintendenten, Dekan und Kreisschulrat 1763 wird Sander 1768 vom Großherzog zum fürstli-
chen Kirchenrat in Karlsruhe ernannt. Nach der Vereinigung der Markgrafschaften 1771 erhält er auch die Aufsicht
über die evangelischen Gemeinden der Herrschaft Mahlberg. Im Urteil eines seiner Zeitgenossen war er
einer der bedeutendsten Geistlichen unserer Zeit, ein Mann der Wissenschaften in jedem Fach (...) und Mitglied
in mehreren gelehrten Gesellschaften. Schmidt (wie Anm. 2), S. 196.

109 Peter (wie Anm. 4), S. 34. Das Wittum war ursprünglich die Gabe des Bräutigams an die Braut (Morgengabe).
In der kirchlichen Rechtsgeschichte ist es die Ausstattung einer Kirche, besonders mit Grundstücken und dazu
gehörenden Gebäuden. Vgl. Erich Bayer: Wörterbuch zur Geschichte, Bd. 4, 1980, S. 550.

110 Elverfeldt (wie Anm. 21), Ms. S. 12.

111 Peter (wie Anm. 94), S. 197. Sander d. J. macht eine steile Karriere: 1775 wird er Prorektor am Pädagogium
in Pforzheim, 1791 Professor am Gymnasium in Pforzheim, wo er Johann Peter Hebel kennen lernt. 1798 wird
er Professor der Beredsamkeit und der Geschichte, 1813 schließlich Referent in der Kirchenvereinigungssache
mit dem Auftrag, die Vereinigung der Evangelisch-Lutherischen und der Evangelisch-Reformierten Kirche in
Baden vorzubereiten.

112 Kirchenbuch zu Künringen (wie Anm. 89), Pfarrerliste Nr. 16.

113 Vgl. Hillenbrand (wie Anm. 3), S. 21 f. und Peter (wie Anm. 4), S. 35. Baupflicht und Rechtsnachfolge zur
Kirche Köndringens obliegen derzeit dem staatlichen Vermögens- und Bauamt (Hochbauamt) Freiburg im
Breisgau.

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