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der Stadt Freiburg und den mit ihr verbundenen Rechten, den Besitzungen im nördlichen
Breisgau und dem Wildbann und Silberbergwerken im Breisgau zusammenfügte, war durch
die Schritte Egens gefährdet. Klara war völlig auf die Stadt Freiburg als Herrschaftsort zurückgeworfen
. Damit waren weder ihr Bereich noch der Egens im Sinne einer eigenständigen Herrschaft
lebensfähig.
Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Fehler Klaras war das Fernbleiben vom Hofgericht.
Im Vertrauen auf die Zusicherung des Kaisers, vorerst nicht in dieser Angelegenheit belangt
zu werden, verzichtete sie darauf, ihren Rechtsstandpunkt vorzutragen und ihren Anspruch auf
ihr Erbe zu verteidigen. Mit diesem formalen Fehler erleichterte sie ihrem Stiefonkel die
Durchsetzung seiner Ziele am Hofgericht. Doch ganz wurden Klara ihre Ansprüche auf die
Erbschaft nicht abgesprochen, wie der ausgehandelte Kompromiss zwischen ihr und Graf
Egen zeigt.
Der Kompromiss und die Errichtung der Herrschaft Lichteneck
Gemäß dem Verkaufs vertrag von 1358 erwarb Egen die Eigengüter der Herrschaft Freiburg
zum Preis von 3820 Mark Silber. Davon sollte die Stadt 1320 Mark Silber übernehmen, die
restlichen 2500 der Freiburger Graf.48 Da er die Kaufsumme nicht vollständig aufbringen
konnte, verpfändete er Klara mit Zustimmung des Basler Bischofs Einkünfte von jährlich 140
Pfund Pfennige aus den Silberbergwerken um 700 Mark Silber.49 Im Wert von 1000 Mark Silber
vergab der Graf gemeinsam mit seiner Mutter Anna von Signau einen Anteil von deren
jährlichen Einkünften, die ihr als Wittum von der Stadt Freiburg zustanden, pfandweise. Klara
erhielt hier weitere 200 Pfund Pfennige jährlich.50 Für den restlichen Betrag von 800 Mark Silber
dürfte Egen seiner Nichte die Burgen Lichteneck und Nimburg verpfändet haben, worüber
allerdings keine Urkunde erhalten geblieben ist. Doch noch im Juni 1358 stellte Klara für die
Burg Lichteneck einen Bündnisbrief mit der Stadt Freiburg aus.51 Damit verfügte Klara neben
einer gräflichen Burganlage im nördlichen Breisgau über die vermutlich nicht gerade ertragreichen
Einkünfte der Lichteneck und der Nimburg sowie über 300 Pfund Pfennige jährliche
Zinsen. Die Einigung auf diese Punkte nahm immerhin ein halbes Jahr in Anspruch, die urkundliche
Fixierung erstreckte sich über beinahe zwei Wochen. Am 20. Juni 1358 entließ Klara
die Stadt Freiburg aus ihrem Eid.52
Die Taktik Egens, sich auch Münze, Zoll und Gericht als Reichslehen von Karl IV. übertragen
zu lassen, erschwerte seine Einigung mit den Bürgern der Stadt Freiburg. Diesen musste
er eigens geloben, ihre Rechte daran beim Kaiser verbriefen zu lassen. Zudem musste er der
Stadt versichern, trotz seines kaiserlichen Privilegs ihren Anteil unverändert zu belassen.53 Damit
konnte er einen Vorteil, den er gegenüber der Stadt geglaubt hatte erreicht zu haben, in der
Realität nicht nutzen.
Am 11. April 1359 bestätigte Karl IV. den Kompromiss zwischen Gräfin Klara von Tübingen
und Graf Egen von Freiburg. Am selben Tag wurde auch das letzte herrschaftliche Problem
zwischen den beiden Kontrahenten gelöst: die Landgrafschaft im Breisgau. Klara hatte
diese als Eigengut betrachtet, wie sie es mit dem hachbergischen Wappen in ihrem Siegel signalisierte
, und sie entsprechend genutzt, denn Karl bestätigte Egen vorerst nur die Landgrafschaft
im niederen Breisgau, die diesem von seiner Nichte übergeben wurde.54 Erst im August
4« Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 243, S. 466 ff.
49 Dambacher (wie Anm. 20), hier ZGO 19, 1866, S. 240 ff.; ZGO 13, 1861, S. 452 f.
50 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 247, S. 474 f.
51 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 248, S. 475 f.
52 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 244, S. 470 f.
53 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 245 f., S. 471 ff.
54 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 250, S. 478 f.
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