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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 160
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ten; daß sie aber die Apotheker=Kosten in der Regel selbst zu tragen haben. Ausnahmsweise
sollen immerhin nur solche Medikamenten=Rechnungen auf den Collegiums=Fond
übernommen werden, die sich auf Rezepte des Hausarztes gründen.

Diese Bestimmung wurde durch Erlass des Ministeriums des Innern vom 8. Januar d.
J. N°. 432. genehmigt.

Petent gebraucht nach frühern Wahrnehmungen gerne, u., wie es uns schien, bisweilen
ohne genügende Ursache, Arzt u. Apotheke. Derselbe erhält monatlich 20 Gulden - Unterstützung
. Um ihm, der in solchen Dingen überhaupt etwas zudringlich ist, begreiflich
zu machen, daß man nicht geneigt sei, jede Medikamenten=Rechnung, die er in der Folge
auch vorlegen wird, auf den Kollegiumsfond zu übernehmen, beantragen wir, dass wohl
die erste größere Rechnung mit 2 Gulden 18 Kreuzer, nicht aber die andere mit 18 Kreuzer
auf gedachten Fond übernommen werde.

Die Weigerung der Direktion, den Gesuchen des penetranten Studenten ohne weiteres stattzugeben
, scheint zunächst wenig gefruchtet zu haben, reichte Gillmann doch schon am 28. März
1850 einen weiteren Antrag auf Kostenerstattung ein.106 Wohl nicht zuletzt angesichts des verhältnismäßig
geringen Betrags, den der Gesuchsteller erstattet zu haben wünschte (48 Kreuzer
), erteilte die Direktion des Collegiums dem Petenten am 6. April 1850 eine Absage.107 Die-

helmine Peter, die 1872 verstarb!), die in der Freiburger Kaiserstraße seit dem Jahr 1864 ein privates Pensionat
führten. Nach dem 1894 erfolgten Verkauf des Instituts zogen sich die beiden Leiterinnen in den Stadtteil Littenweiler
zurück, wo sie fortan im 'Haus Eichberg' residierten und auch weiterhin erzieherische Aufgaben wahrnahmen
. Besonderes literaturgeschichtliches Interesse verdient der Umstand, dass hier u.a. die Baronin Frieda
von Richthofen (1879-1956; Tochter des Barons Friedrich von Richthofen und der Anna Marquier aus Donaueschingen
), eine Jugendfreundin der beiden Pensionatsleiterinnen, die Jahre 1896/97 verbrachte. Am 29. August
1899 heiratete Frieda den an der Freiburger Universität lehrenden Englisch-Lektor Ernest Weekley (geb.
1865) und folgte ihrem Gatten noch im gleichen Jahr nach Nottingham/England. Dort heiratete sie nach ihrer
Scheidung im Jahr 1914 in zweiter Ehe Weekleys Schüler David Herbert Lawrence (1885-1930). Friedas Beziehung
zu dem englischen Schriftsteller wurde zur Vorlage des umstrittenen und durch die Zensurbehörden verbotenen
Romans 'Lady Chatterley's Lover' (zuerst erschienen 1928). Literatur: Rüdiger von Treskow: „Unser
Leben ist wie ein Thautropfen...". Frauenbilder im Freiburg des 19. Jahrhunderts. In: Geschichte der Stadt Freiburg
im Breisgau. Bd. 3. Von der badischen Herrschaft bis zur Gegenwart. Hg. von Heiko Haumann und Hans
Schadek. Stuttgart 1992, S. 114-121, hier S. 120 f. Für die Klärung der genealogischen Beziehungen bezüglich
der Freiburger Familie Blas bin ich Frau Hefele vom StadtAF, die sich der ebd. lagernden Hinterlassenschaftsakten
H 2888, H 12485 und H 16644 (betrifft Joseph, Julius und Rosa Blas) angenommen hat (briefliche Auskunft
vom 6. Dezember 2001), zu großem Dank verpflichtet.

106 Der entsprechende Brief lagert in der Personalakte.

107 So ein entsprechender Vermerk am linken Rand des Bittbriefes vom 28. März 1850. Wenn hier von 48 Kreuzern
als von einer relativ unbedeutenden Geldsumme die Rede ist, sei doch die Relation zur Kaufkraft des Stipendiaten
Gillmann kurz hervorgehoben: Die 20 Gulden monatliche Unterstützung entsprachen insgesamt 1200
Kreuzern, 48 Kreuzer entsprachen somit einem Anteil von 4% der von der Kirchenbehörde gewährten finanziellen
Unterstützung, wobei zu betonen ist, dass die Höhe des Stipendiums beachtlich war: Als Gillmann fünf
Jahre später in Handschuhsheim das Amt des Pfarrverwesers versah (hierzu siehe bereits oben; die Versetzung
erfolgte, wie Gillmann in einem Brief, der am 2. Juli 1856 in Rosenberg verfasst wurde [hierzu siehe Anm. 40],
schreibt [S. 6 f.], auf Beschluss des Ordinariates Freiburg vom 6. Oktober 1854, die Dienstzeit begann noch im
gleichen Monat und endete im September 1855 [siehe ebd., S. 13]), erhielt er für die Zeit vom 17. Mai 1855 bis
zum 17. Juni 1855 (31 Arbeitstage!) lediglich einen Monatslohn von 46 Gulden und 30 Kreuzern, was einem
Tageslohn von 90 Kreuzern (bzw. 1 Gulden und 30 Kreuzern) entspricht (Brief Benedikt Gillmanns an Eduard
Johann Wilhelm Joseph Mühling [zu ihm siehe Anm. 139] vom 18. Juni 1855 nebst [umseitigem] Antwortschreiben
Mühlings vom 19. Juni 1855 in der Gillmannschen Personalakte). Ebd. finden sich interessanterweise
auch Angaben zu den Umzugskosten, die dem von Schellbronn nach Handschuhsheim umgesiedelten Pfarrverweser
entstanden waren: Sie beliefen sich auf insgesamt 27 Gulden und 30 Kreuzer (bzw. 1650 Kreuzer), was
rund 18,33 'Tagessätzen' eines Pfarrverwalters entspricht. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen,
dass Hansjakob, der zu jener Zeit noch das Lyceum in Rastatt besuchte, ein theologisches Stipendium in Höhe
von 50 Gulden erhielt. Hansjakobs monatliche Einnahmen übertrafen somit sogar den Monatslohn des Hand-
schuhsheimer Pfarrverwesers Gillmann. Hierzu siehe Hildenbrand: Heinrich Hansjakob - Rebell im Priesterrock
(wie Anm. 3), S. 22. (Ebd., S. 82, werden übrigens die Löhne der Bergleute für zehn- bzw. zwölfstündige
Schichtarbeit genannt [zwischen 36 und 48 Kreuzer]). Im Hinblick auf die im Gillmann-Testament erwähnten

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