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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 161
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ser abschlägige Bescheid scheint Gillmann jedoch nicht davon abgehalten zu haben, auch in
der Folgezeit Rückerstattungen von Arzneikosten zu beantragen, liegt uns doch mit Datum
vom 28. Juli 1850 ein weiteres Bittgesuch vor, das sich auf einen Rechnungsbetrag in Höhe
von insgesamt 2 Gulden und 48 Kreuzer bezieht,108 der auf Beschluss der Aufsichtskommis-
sion vom Fond des Collegiums zur Bezahlung übernommen wurde.109 Wie bereits bemerkt
wurde, lässt sich in Ermangelung entsprechender Belege nicht mehr mit Bestimmtheit feststellen
, welcher Art die körperlichen Beschwerden waren, die den Stipendiaten anscheinend
über einen längeren Zeitraum hinweg auch in finanzieller Hinsicht nicht unerheblich belasteten
. Verschiedene Indizien sprechen dafür, dass es eine chronische Erkrankung des Verdauungstraktes
war, die den jungen Gillmann plagte: So wurde am 20. Januar 1853 in Bruchsal
ein entsprechendes ärztliches Attest ausgestellt, wobei jedoch völlig offen ist, wie lange die
Krankheit zum genannten Zeitpunkt schon bestand.110 Übrigens bildet die soeben ins Feld geführte
Bescheinigung die Beilage zu einem weiteren Gesuch des chronisch Kranken, das über
den Dienstweg - will heißen: über das Erzbischöfliche Dekanat in Bruchsal - an das Erz-
bischöfliche Ordinariat in Freiburg gerichtet wurde und eine Bitte um Dispenserteilung zum
Gegenstand hat: Aufgrund des angeschlagenen Gesundheitszustandes sah sich der Geistliche
außer Stande, das von der Kirche vorgeschriebene jejunium naturale - gemeint ist das Nüchternsein
vor dem Empfang der heiligen Kommunion111 - vor der Darbringung des heiligen
Messopfers einzuhalten.112 Bereits der Ausstellungsort des ärztlichen Attestes deutet darauf
hin, dass der Patient inzwischen seinen Lebensmittelpunkt in den Raum Bruchsal verlegt hatte.
Dabei lässt sich der Wechsel des Wohnortes präzise begründen und datieren: In der Personalakte
hat sich ein Formular erhalten, aus dem hervorgeht, dass Gillmann mit Datum vom 20.
August 1852, also zehn Tage nach seiner Priesterweihe,113 als Vikar nach Helmsheim (südöstlich
von Bruchsal) gewiesen wurde und auf zwey Jahre Adprobation zur Seelsorge erhielt.
Diese Daten legen zwar zunächst den Verdacht nahe, dass Gillmann zwischen Juli 1850 und
August 1853 vor allem sein Theologiestudium weiter betrieben, abgeschlossen und sich daraufhin
auf die Ordination vorbereitet hat, doch belehrt uns gerade der am 24. Januar 1853 ver-
fasste Dispensantrag eines besseren, weist der junge Priester gegen Ende seines Bittschreibens
doch ausdrücklich darauf hin, dass er sein completes, kameralistisches Absolutorium zur gefälligsten
Prüfung und geeigneten Berücksichtigung beigefügt habe,114 was darauf hindeutet,
dass Gillmann auch nach dem Wechsel seiner Studienfächer115 die Kameralwissenschaften

Geldbeträge sei der Vollständigkeit halber daraufhingewiesen, dass im Zuge des am 4. Dezember 1871 in Kraft
getretenen 'Reichsmünzgesetzes' die alte Gulden- bzw. Kreuzerwährung von der Mark (zu je 100 Pfennig) abgelöst
wurde. Im Zuge der Umstellung wurde ein Gulden gesetzlich gerundet mit 1,71 Mark bewertet. Hierzu
siehe etwa Knut Borchardt: Währung und Wirtschaft. In: Währung und Wirtschaft in Deutschland. 1876-
1975. Hg. von der Deutschen Bundesbank. Frankfurt a. M. 21976, S. 3-55, besonders S. 8.
los Der entsprechende Brief lagert in der Personalakte.

109 So ein entsprechender Vermerk am linken Rand des besagten Bittbriefes (Datum: 30. Juli 1850).

110 Das medizinische Gutachten findet sich in der Personalakte: Dem Herrn Vikarius Gillmann in Helmsheim muß
ich das Zeugniß ertheilen, daß er mit chronischen Magen= u. Unterleibs beschwerden: Blähungen, Obstructio-
nen u. Hämorrhoidalanlagen behaftet ist, weßhalb es ihm absolut nöthig ist, daß ihm gestattet werde, auch
schon nüchtern in aller Frühe Mineral= oder Quellwasser zu trinken u. die passenden Arzneien zu nehmen. Zum
Helmsheimer Vikariat Gillmanns (6. September 1852-6. März 1853; hierzu siehe wieder die bereits ins Feld geführte
Eingabe vom 2. Juli 1856 [siehe Anm. 40, 107], S. 10) siehe bereits oben sowie die folgenden Ausführungen
.

111 Hierzu siehe etwa Andreas Heinz [u.a.]: Art. „Kommunionempfang". In: Lexikon für Theologie und Kirche,
Bd. 6, M997, Sp. 219 ff., hier Sp. 219.

112 Die entsprechenden Anträge (Bittschreiben Gillmanns vom 24. Januar 1853, Bericht des Dekanats Bruchsal an
das Ordinariat in Freiburg vom 26. Februar 1853, Antwortschreiben des Freiburger Ordinariats vom 11. März
1853) lagern in der Personalakte.

113 Zum Datum der Ordination siehe oben.

114 Das Zeugnis fehlt in der Personalakte.

115 Hierzu siehe oben.

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