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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 167
(PDF, 58 MB)
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licherweise würde eine minuziöse Auswertung der in der Personalakte überlieferten Lebenszeugnisse
zu Benedikt Gillmann noch eine ganze Reihe weiterer Affinitäten zur Persönlichkeit
Heinrich Hansjakobs zutage fördern. Ich habe das in jeder Hinsicht gewichtige Konvolut schon
aus Gründen der Übersichtlichkeit bewusst nur teilweise in die vorliegende Darstellung mit
einbezogen und möchte zum Schluss, statt weitere pikante Details aus dem bewegten Leben
Gillmanns auszubreiten,140 mit einer mündlich überlieferten Anekdote schließen, die das notorische
Sparverhalten des Geistlichen aus der Sicht der Merdinger Angehörigen nochmals
treffend charakterisiert:

Um 1858/61, während seiner Amtszeit als Pfarrverweser im Kaiserstuhldorf Schelingen,141
soll Benedikt Gillmann eines Tages Besuch von seinen Nichten Sofie und Marianna erhalten
haben. Die beiden Töchter seines in Merdingen lebenden Bruders Johann Georg Gillmann hat-

107) amtierte, unter anderem auch mit dem Geistlichen Rat Eduard Johann Wilhelm Joseph Mühling (1795-
1859, seit 1828 Pfarrer in Handschuhsheim), der als Autor einer ganzen Reihe von religiösen Schriften bekannt
geworden ist, in heftigen Streit geriet, worüber mehrere in der Personalakte überlieferte Dokumente erschöpfend
Auskunft geben (siehe bereits oben, Anm. 107). Einführende Literatur zu Mühlings Leben und Werk:
König (wie Anm. 119), S. 42 f. (mit Lit.); weiter: Joseph Kehrein: Geschichte der katholischen Kanzelberedsamkeit
der Deutschen von der ältesten bis zur neuesten Zeit. Ein Beitrag zur allgemeinen Literaturgeschichte,
Bd. 1: Geschichte. Regensburg 1843. S. 419-422. In dieselbe Periode gehört eine vom Handschuhsheimer Bürgermeister
Schröder sowie von einem Accisor Elfner gegen Gillmann eingereichte Klage wegen Ehrenkränkung
sowie ein von Gillmann gegen den großherzoglichen Amtmann Gärtner in Pforzheim angestrengtes Gerichtsverfahren
.

140 Hingewiesen sei allerdings noch auf einen in der Gillmannschen Personalakte lagernden Brief des Pfarrers Friedrich
Katzenmayer (Amtsnachfolger Benedikt Gillmanns in Bermatingen) vom Juli 1870 an das Erzbischöfliche
Kapitels-Vikariat in Freiburg, in dem sich eine Gesamtbeurteilung der Persönlichkeit des Amtsvorgängers
findet und der mit folgenden Worten schließt: [...] - und wenn ein Attest von jeder Gemeinde, in welcher jener
[sc. Gillmann] stationirt war, verlangt würde, so glauben wir, würde dasselbe unisono lauten: Priester Gillmann
ist ein geiziger Herr. Bereits am 27. Juni 1870 hatte Katzenmayer der genannten Behörde mitgeteilt: Der ehevorige
hiesige Kaplaneiverweser Gillmann ist portraitirt in der geistlichen Moral von Joh. Bapt. Hirscher § 663
lit. b Seite 629 et seq.; dessen unrühmliche Eigenschaft ist allbekannt. Vorkommniße und specielle Fälle aber
zu verzeichnen, würde einen Folioband ausfüllen. Wer immer mit dem Rubricaten etwas zu schaffen hatte, als
Handarbeiter Handwerker Geschäftsleute, haben sich über dessen Filzigkeit beschwert, das ist orts= und gegendkundig
. Übrigens soll benannte Eigenschaft der ganzen Gillmannschen Familie adhäriren. Die Kursge-
noßen Gillmanns können ab ora Auskunft geben und wenn an allen Orten, wo dieser als Geistlicher angestellt
war, hierüber Nachfrage gehalten würde - so würde diese Anschuldigung erhärtet werden. Katzenmayers Hinweis
auf die geistliche Moral von Joh. Bapt. Hirscher bezieht sich auf Johann Baptist von Hirschers (1788-
1865) Werk 'Die christliche Moral als Lehre von der Verwirklichung des göttlichen Reiches in der Menschheit'.
Der im Jahr 1836 in Tübingen erschienene dritte Band der zweiten Auflage behandelt auf S. 629 ff. unter § 663b
den Geiz (im engeren Sinne), die Kargheit Sparsucht Filzigkeit. Einführende Literatur zu von Hirschers Leben
und Werk: Walter Fürst: Art. „Hirscher, Johann Baptist v.". In: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 5,
31996, Sp. 153 f. Übrigens ist eine persönliche Bekanntschaft zwischen von Hirscher und Gillmann grundsätzlich
nicht ausgeschlossen, wirkte ersterer doch von 1839 bis 1863 in Freiburg als Professor für Moraltheologie
und Religionslehre. Seit 1850 amtierte er darüber hinaus als Domdekan.

141 Zur Schelinger Zeit - die Amtsperiode dauerte, wie aus einem am 9. Dezember 1861 vom Dekanat Sasbach ausgestellten
Dienstzeugnis hervorgeht (Abschrift in der Gillmannschen Personalakte) - vom 1. September 1858
bis zum 20. August 1861. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Durchsicht der Gillmannschen
Personalakte zahlreiche Dokumente aus dieser Periode zutage gefördert hat, die auf schwere Konflikte
des Pfarrverwesers sowohl mit der politischen als auch mit der kirchlichen Gemeinde schließen lassen,
darüber hinaus jedoch auch eine präzisere zeitliche Eingrenzung dieser Lebensphase erlauben. So geht aus
einer Notiz der zu jener Zeit in Sasbach (am Kaiserstuhl) ansässigen Verwaltung des Dekanats Endingen vom
25. April 1860, die sich im Anhang eines Originalbriefes Gillmanns vom 21. April 1860 findet, hervor, dass das
Ordinariat am 30. Juli 1858 den Beschluss gefasst hatte, den seit 1857 als Pfarrverweser von Moos amtierenden
Geistlichen nach Schelingen zu entsenden (in Moos war Gillmann gemäß eines in abschriftlicher Form
[ebd.] überlieferten Zeugnisses des Dekanats Ottersweier [südlich von Bühl] in Stollhofen [westlich von Baden-
Baden] [Datum: 14. September 1858] vom 16. Mai 1857 bis zum 1. September 1858 tätig). Das Ende der Schelinger
Amtszeit wird durch eine Registratur-Note markiert, die besagt, dass Gillmann aufgrund eines Ordinariatsbeschlusses
vom 11. Juli 1861 als Pfarrverweser nach Holzhausen (nordwestlich von Freiburg) entsandt
wurde.

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