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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 232
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0232
niemanden mehr in den Vorbereitungsdienst für den nichtöffentlichen höheren Schuldienst einweisen
. Dafür werde man in Zukunft alle Referendare in den pädagogischen Seminaren Karlsruhe
, Freiburg und Heidelberg ausbilden. Auch jetzt vermochte sich das Ministerium nicht
vom Drohjargon vergangener Tage zu verabschieden: Aufgrund der Ergebnisse der beiden
Staatsprüfungen kommt, soweit Bedarf an Lehrkräften vorliegt, nur eine beschränkte Auslese,
die wissenschaftlich, erzieherisch und politisch für den Lehrerberuf besonders geeignet ist, für
die Anstellung im öffentlichen badischen höheren Schuldienst in Betracht.118

Viel schien sich seit der Schließung des Seminars im Sommer 1935 nicht verändert zu haben
: Standort,119 Seminarleiter und viele Fachleiter120 waren noch diesselben. Allerdings hatten
sich in der Zwischenzeit die Rahmenbedingungen geändert und dies gründlich. Denn mittlerweile
gab nicht mehr Karlsruhe, sondern das Berliner Reichsministerium für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung den Ton an. Für regionale Eigenmächtigkeiten blieb da kein
Raum, wie kurz darauf der badische Kultusminister erfahren musste. Dieser hatte im August
1937 den Vorbereitungsdienst in Baden in eigener Verantwortung auf ein Jahr verkürzt121 und
sich damit eine Zurechtweisung aus Berlin eingehandelt, die ihn zwang, diese Maßnahme unverzüglich
wieder rückgängig zu machen.122

Auf Anordnung des Reichserziehungsministers verbrachten alle Studenten des höheren
Lehramtes seit 1937 ihre beiden ersten Semester zusammen mit den angehenden Völksschul-
lehrern an der neu gegründeten Hochschule für Lehrerbildung in Karlsruhe.123 Seit dem 7. Juni
1937 galt für sie zudem die Reichsordnung für die Pädagogische Prüfung, die eine einheitliche
Qualifikation der Studienassessoren (wie man sie nunmehr nannte) und damit ihre reichsweite
Anstellungsfähigkeit erstrebte. Ihre ideologische Tendenz war umfassender als die der
bisher in Baden geltenden Ordnung: Im Schlussgutachten, das über die Anstellung eines Referendars
entschied, hatte der Seminarleiter hinfort zusammenfassend die weltanschauliche
Haltung des Studienreferendars sowie seine Einsatz- und Opferbereitschaft für den nationalsozialistischen
Staat [zu] kennzeichnen (§ 2).124 Dabei sollten Vorzüge und Mängel... in rückhaltloser
Klarheit dargelegt werden. Die menschlich begreifliche Rücksicht auf den Studienreferendar
muß dabei hinter der Verantwortung gegenüber Volk und Staat zurücktreten. In der
schriftlichen Arbeit waren künftig die aus den nationalsozialistischen Erziehungsformen sich
ergebenden Fragen der Bildung und Erziehung gebührend zur Geltung zu bringen (§ 4).

Am spürbarsten schnitt jedoch jene Bestimmung in die traditionelle badische Prüfungsordnung
ein, die besagte, dass die Referendare künftig zwei Lehrproben abzulegen hätten, eine
davon vor einer fremden Klasse am Prüfungsort (§ 5) und damit in Karlsruhe,125 wo künftig
die mündliche Prüfung stattfand. Die Prüfungsausschüsse umfassten in Zukunft ausschließlich
Personen, die die Referendare nicht kannten.126 Wie zu erwarten war, sanken in der Folge die
Prüfungsergebnisse deutlich ab.127

1 •« Amtsblatt 1938, S. 6.

119 Die Neuburg-Oberrealschule führte seit 1938 allerdings den Namen Erich-Ludendorff-Schule.

120 Allerdings tauchten in der Fachleiterliste, die Dr. Ganter bereits am 4.10.1937 nach Karlsruhe geschickt hatte,
auch Personen auf, die keine Parteimitglieder waren, wie beispielsweise Dr. Bender, Dr. Greiner oder Dr. Buis-
son. In: GLA 235/42363.

121 Verfügung vom 30.8.1937. In: GLA 235/35564. Damit wollte Dr. Wacker nur einer vermuteten gleichartigen
Regelung des Reichserziehungsministeriums zuvorkommen.

122 Schreiben an den Reichserziehungsminister vom 18.1.1938. In: GLA 235/42363.

123 Vgl. Amtsblatt 1937, S. 3 f. Vgl. dazu die reichsweit geltenden Richtlinien vom 16.7.1937. In: Deutsche Wissenschaft
, Erziehung und Volksbildung. Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung (künftig Amtsblatt des Reichsministeriums) 3, 1937, S. 364.

124 Zum Folgenden vgl. Amtsblatt des Reichsministeriums 3, 1937, S. 290-294.
»23 Vgl. Aktennotiz vom 28.8.1937. In: GLA 235/39792.

126 So die Vollzugsordnung des badischen Kultusministeriums im Amtsblatt 1938, S. 66: Mitglieder eines Prüfungsausschusses
sollen ... an der Ausbildung der betreffenden Referendare nicht beteiligt sein.

127 Von den 28 Freiburger Prüfungskandidaten des Jahres 1938 hatten 26 bestanden, 2 Kandidaten mit sehr gut, 6

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