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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 235
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rufen wurden (§ 10). Sie leiteten die wöchentlichen Fachsitzungen, die wiederum die Kernfragen
des Unterrichts des Faches, diese aber gründlich und nach geordneten und planmäßig
festgelegten Gesichtspunkten behandeln sollten (§ 18). Sie überwachten gleichzeitig die praktische
Ausbildung an den Ausbildungsschulen, die sich in einem wohl abgestuften System von
Hospitation, selbsttätigen Versuchen und zusammenhängendem Unterricht entfaltete (§ 14).
Jeder Referendar hatte sich alle drei Wochen in Anwesenheit von Seminar- und Fachleitern sowie
der ganzen Fachgruppe einer förmlichen Lehrprobe zu unterziehen, die vom zweiten Ausbildungshalbjahr
an benotet wurde (§ 15). Tröstlich war hingegen, dass hinfort alle Referendare
mit einem regelmäßigen Unterhaltszuschuss rechnen konnten (§7). Jedes Studienseminar
sollte höchstens 25 Studienreferendare umfassen (§ 9). Der Vorbereitungsdienst hatte
jeweils halbjährlich zum 1. April und zum 1. Oktober zu beginnen.147

Bereits im Juni 1940 stellte das badische Ministerium fest, dass die kommende Ausbildungsordnung
die bisher übliche Personalunion von Schul- und Seminarleitung ausschließe
und hauptamtliche Seminarleiter erfordere.148 Im Hinblick auf diese Neuordnung entband das
Ministerium Dr. Ganter zum 1. Juli 1940 von seinem Amt als Seminarleiter und ernannte
gleichzeitig den stellvertretenden Schulleiter des Freiburger Friedrich-Gymnasiums, Dr. Imm,
zu seinem kommissarischen Nachfolger.149 Am 17. Juli 1940 unterzeichneten beide das bei
einer Amtsübergabe übliche Protokoll.150

Der Mantelerlass der neuen Reichsausbildungsordnung hatte zwar vorgesehen, dass die Kultusminister
der Länder bereits im Verlauf des Jahres 1940 jene Persönlichkeiten nach Berlin
meldeten, die für eine Seminarleitung in Betracht kämen.151 Aber deren Ernennung hatte sich
der Reichserziehungsminister ausdrücklich selbst vorbehalten und damit war wiederum nicht
vor dem Frühjahr 1941 zu rechnen. Deshalb verwundert dieser übereilte Leitungswechsel im
Vorfeld einer neuen Rechtslage. Das Rätsel löst sich, wenn man den Gesundheitszustand von
Dr. Ganter berücksichtigt: Er war seit dem Frühjahr 1940 immer wieder durch Krankheit am
Dienst gehindert worden. Schließlich diagnostizierte man ein Krebsleiden, dem er dann im Januar
1941 erlag.152

Dr. Emil Imm153 wurde 1886 im mittelbadischen Stollhofen geboren. Er studierte die Fächer
Deutsch, Französisch, Geschichte und Geographie, trat 1909 dem badischen Schuldienst bei
und wurde 1915 Professor und Beamter auf Lebenszeit. In der Zwischenkriegszeit engagierte
er sich beim Schwarzwaldverein, dessen Monatsschrift er seit 1928 redigierte. 1933 trat er in
die NSDAP ein. 1938 ernannte ihn das Ministerium zum stellvertretenden Direktor des Friedrich
-Gymnasiums. Die aus diesem Anlass eingeforderten parteiamtlichen Gutachten stellten
ihm aus der Sicht der NSDAP ein glänzendes Zeugnis aus: Er sei weltanschaulich als der zuverlässigste
nationalsozialistische Erzieher seiner Schule anzusprechen.154 Er sei eine ehrliche
und aufrechte Persönlichkeit mit vorbildlicher Lebensführung. Zudem verfüge er über ein vorzügliches
Wissen und Können und verstehe es auch, sich als Vorgesetzter durchzusetzen.155
Seine gewinnende Persönlichkeit mag auch nach dem Krieg einer der Gründe dafür gewesen
sein, dass er - reichlich mit Persilscheinen ausgestattet - das Spruchkammerverfahren als Minderbelasteter
überstand. Die von ihm angestrebte Wiederverwendung im Schuldienst schei-

147 Rechtsverordnung vom 24.2.1941. In: Amtsblatt des Reichsministeriums 7, 1941, S. 84.
'48 Aktennotiz vom 22.6.1940. In: GLA 235/35457.
»« GLA 235/35457.
'50 Ebd.

151 Amtsblatt des Reichsministeriums 7, 1941, S. 13.

152 GLA 235/20204.

153 Zu seiner Person vgl. die Ersatzpersonalakte StAF L 50/1 12206. Danach war seine Hauptpersonalakte bereits
1948 verschollen.

154 Gauleitung Baden vom 20.9.1938, unterzeichnet von Dr. Ganter als Mitglied des Gauamtes für Erziehung. In:
StAF L 50/1 12206.

155 Sicherheitsdienst des Reichsführers SS Baden, Gutachten vom 29.11.1938. In: StAF L 50/1 12206.

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