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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 10
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0010
übergab Erlebald seinen Besitz in Merzhausen, Wittnau, dem nicht mehr zu lokalisierenden
Ort Witrach und schließlich in Uffhausen an das Kloster St. Gallen, um im Gegenzug von der
Abtei mit Gütern in Mengen belehnt zu werden. Zu diesem Rechtsgeschäft wurden zwei Urkunden
ausgestellt. In der ersten hielt man die Übergabe der Güter Erlebaids an St. Gallen fest,
in der zweiten wurde die Belehnung Erlebaids mit den erbetenen Mengener Gütern durch die
Abtei schriftlich fixiert. Nur die letztere Urkunde nennt die von Erlebald übergebenen Güter
in Uffhausen.15 Worin dieser Besitz bestand, geht daraus nicht hervor. Wie in den anderen drei
Orten dürfte es sich aber auch hier um den Herrenhof gehandelt haben, der bis zum Lebensende
Erlebalds zunächst von der Übergabe ausgenommen war und erst danach an das Kloster
fallen sollte.

Eine weitere Schenkung aus den genannten St. Georgener Teilorten an St. Gallen ist nicht
bekannt. Auch eine Schenkung des Hofs in Boll sucht man in den Urkunden des Klosters vergeblich
. Die Nachricht auf der am Bollhof angebrachten Tafel stützt sich offenbar auf die besprochene
Uffhausener Schenkung des Erlebald und dessen hierbei übergebenen Herrenhof.16
Doch kann dieser Hof tatsächlich mit dem Bollhof identifiziert werden? Gehörten Boll und der
dortige Hof denn überhaupt zu Uffhausen?

Adelbert von Boll im Jahr 1091

Die Zweifel daran finden Nahrung in der Nennung eines Ortsadligen, der sich gegen Ende des
11. Jahrhunderts nach Boll zubenannte (Adelbreth de Bollo). Sein Name steht in einer Zeugenreihe
des Klosters Allerheiligen in Schaffhausen vom 7. Juni 1091, worin Graf Burkard von
Nellenburg festhalten ließ, dass er die ihm von Abt Siegfried übertragene Klostervogtei
zurückgegeben habe und daher jeglicher Anspruch seiner Erben darauf hinfällig sei. Die Zu-
benennung Adelberts ist der älteste Beleg für den Ort Boll.17

Nun gibt es allein in Baden mehrere Orte des Namens Boll, so dass die Herkunft Adelberts
aus Boll im Breisgau auf den ersten Blick nicht eindeutig zu sein scheint.18 Da er jedoch in der
Zeugenreihe inmitten mehrerer Leute aus dem Breisgau aufgelistet wird, ist seine Zuordnung
zu Boll bei Uffhausen nahe liegend. Die Reihe wird angeführt von Erlewin von Nimburg, dem
späteren Grafen,19 gefolgt von Kuno von Herrlingen, Werner von Kirchheim, Eberhard von
Denkingen, Burkard von Tengen, Ulrich von Emmendingen, Ulrich von Schallstadt, Kuno von
Buchheim, Wimar von Hausen (an der Möhlin), Adelbert von Boll, Eberhard von Rimsingen,

Fehler liegt in der uneinheitlichen Datierungsweise der Regierungsjahre Ludwigs des Deutschen, deren offizielle
Zählung in der königlichen Kanzlei vom Epochenjahr 833 ausging. In Lorsch war jedoch die Zählung nach
dem Epochenjahr 840 üblich, vgl. Codex Laureshamensis. Bd. 1. Hg. und bearb. von Karl Glöckner (Arbeiten
der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen). Darmstadt 1929, S. 54 f.; vgl. Monumenta Ger-
maniae Historica. Die Urkunden der deutschen Karolinger. Bd. 1. Die Urkunden Ludwigs des Deutschen, Karlmanns
und Ludwigs des Jüngeren, bearb. von Paul Fridolin Kehr. Berlin 21956, S. XVII ff.; Schlatterer (wie
Anm. 4), S. 52 f.

15 Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen. Auf Veranstaltung der antiquarischen Gesellschaft in Zürich bearb. v.
Hermann Wartmann, Teil 2: 840-920. Zürich 1866, Nr. 574, S. 186 f.: Ego in Dei nomine Erlebald trado ad
monasterium sancti Galli [...] in Merishusa marcha et in Witracho marcha et in Witunouva marcha omnia ex in-
tegro [...] excepta una domo [...]; ebd. Nr. 575, S. 187 f.: Dum plurimis cognitum sit, qualiter Erlebaldus de Pri-
sicauge omnes res proprietatis suae, quas habebat in Ufliusun et in Merishusa marcha et in Witracho marcha et
in Witunouva marcha, tarn marchis quam aedificiis, excepta domo salica [...] omnia ex integro pro remedio ani-
mae suae nobis tradidit. Die Datierung der beiden Diplome ist nicht zweifelsfrei dem Jahr 873 zuzuordnen, sondern
könnte sich auch auf das folgende Jahr beziehen.

16 Schlatterer (wie Anm. 4), S. 50 f. mit der Urkunde in Übersetzung und Fotografie, S. 71 ff. zum Bollhof, S.
232 mit Bildunterschrift, S. 62, wo er über die St. Galler Güter schreibt, ohne dies auf den Bollhof zu beziehen.

17 Baumann (wie Anm. 4), Nr. 7/4, S. 17.

18 Krieger (wie Anm. 3), Sp. 242 f., so etwa Bad Boll oder das Dorf Boll bei Meßkirch.

19 Vgl. zu ihm Ulrich Parlow: Die Grafen von Nimburg. In: Teningen. Ein Heimatbuch. Hg. von Peter Schmidt.
Teningen 1990, S. 45 ff.

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