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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 83
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Herr Fuchs möge zuerst sagen, von wem und von wo sich denn der Ruhm seines Muthes datiert, ehe
und bevor er Andern das Prädikat „Maul muthig" beilegen will! Doch nicht gar von Vertheidigung der
Kanonen? Verschiedene Schriften und Zeitungsblätter haben diesen Gegenstand bereits behandelt, seiner
ist jedoch Nirgends erwähnt; nur er selbst brüstet sich am Schlüsse seiner „Einigen Worten " mit seinen
Heldenthaten, die er bei dem Drama ausgeführt haben will, wobei ihm, scheint es, die erste Heldenrolle
zugedacht war - und gesetzt auch, es währe Alles so, wie er es anführt, so war dies für ihn von geringerer
Gefahr, als für manchen andern, denn er als Gesinnungstüchtiger stand ja unter dem Schutze
des dem Trauerspiel anwohnenden und mitwirkenden Freischaaren-Anführers v. L. [Georg Viktor von
Langsdorff] und seiner Genossen ...

Es ist zu lächerlich und jämmerlich, wenn jener Mann, dem die verlorenen Kanonen als Führer anvertraut
waren, geradezu widersprechen will, daß die Kanonen unter Verwahr des Bürgercorps ein anderes
Schicksal erlebt hätten, als daß man einige Worte verlieren sollte, übrigens dürfte hier noch die
Frage an Herr Fuchs gestellt werden, warum er nach Wegnahme der ersten Kanone, ehe und bevor er erschöpft
, nach Hause ging, versäumt hat, den ihm vom Großh. Stadtamt ertheilten Auftrage, die Kanonen
unbrauchbar zu machen, d. h. zu vernageln oder zu demontieren, pflichtgemäß nachzukommen?^

Nicht nur Privatpersonen mussten in jenen Tagen ihr Verhalten rechtfertigen, auch Personen
in öffentlichen Positionen und Ämtern sahen sich genötigt, Erklärungen über ihr Verhalten
während der Unruhen abzugeben. So verteidigte Joseph von Rotteck, der Bürgermeister der
Stadt Freiburg, sein Verhalten vom 6. bis zum 24. April während des Kampfes zwischen den
Bundestruppen und den Freischaren in und um Freiburg in einer Extra-Beilage der „Freiburger
Zeitung" und wies die Vorwürfe zurück, die Freischaren begünstigt zu haben.114

Dies ist mein Wirken vor und während der unglücklichen Katastrophe; ich bin mir bewusst, Alles aufgeboten
zu haben, um das Unglück abzuwenden, allein leider lag dieses nicht in meiner schwachen Kraft,
und der Mangel an aller militärischer Unterstützung zur Zeit der größten Gefahr, sowie der Mangel einer
gehörig organisierten, eingeübten ... und genügend bewaffneten Bürgerwehr so wie die wohlbegründete
Befürchtung, daß, wenn in der Stadt die Bürger mit den Freischaaren sich in einen förmlichen Kampf
am 23. v. M. Abends eingelassen hätten, die von Militär entblöste Stadt dem Morde, Raube und Brande
preisgegeben werde, sind die Hauptursachen davon, daß die Stadt in solch schlimmer Lage nicht kräftiger
aufzutreten wagte...

In diesen schweren Zeiten habe ich, abgesehen davon, mehrere Tage hindurch fortwährend in Lebensgefahr
gestanden zu haben, durch meine Befürchtungen für die theure Vaterstadt Unsägliches geduldet
und gelitten; allein daß man mich nun nach allen diesen Drangsalen sogar zu verdächtigen sucht, als
hätte ich die Freischaaren in irgend einer Weise begünstigt, ist ein Leid, dessen Zufügung eine unverantwortliche
Sünde bleibt. Die Reinheit meiner Gesinnung blieb stets unbefleckt und ich weise jede Verdächtigung
mit tiefster Verachtung zurück ...

Freiburg den 4. Mai 1848, Joseph v. Rotteckn5

Die Schrift Rottecks provozierte eine Reaktion. Mehrere verfassungstreue Bürger veröffentlichten
eine mehrseitige Flugschrift, welche die Ereignisse und Zustände in Freiburg
während der Monate April und Mai 1848 beleuchten sollte.116 Dabei handelte es sich um die
gleiche Flugschrift, die Joseph Fuchs zu einer Rechtfertigung zwang.117

In dieser Flugschrift setzten sich die Verfasser mit einzelnen Handlungen und Darstellungsweisen
des Bürgermeisters kritisch auseinander und legten ihre Sicht der Ereignisse dar. Kritisiert
wurde an Bürgermeister von Rotteck unter anderem, dass er gegen die Freischaren nicht
energisch genug vorgegangen war, die Volksversammlung nicht verhindert hatte und die vier

"3 Ebd., Blatt 121.

114 Die „Freiburger Zeitung" war Eigentum der Gemeindebehörden der Stadt Freiburg und fungierte als Verkündigungsblatt
amtlicher Mitteilungen. Vgl. Tauschwitz (wie Anm. 58), S. 12 (Anhang). Die Verteidigungsschrift
erschien ferner als Flugschrift, StadtAF, Dvd 7680 RARA, Teil 2, Sammelmappe. Vgl. dazu auch Tauschwitz
(wie Anm. 58), S. 142 f.

i'5 StadtAF, Dvd 7680 RARA, Teil 1, Blätter 111-113.

n6 Ebd., Teil 2, Sammelmappe.

117 Vgl. ebd., Teil 1, Blätter 119 und 120.

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