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Frevel kann zugleich auch die Geldstrafe meinen, die für die Tat an die Obrigkeit zu entrichten
war.15
Der Fall des eingangs erwähnten Höltzli findet sich im hinteren Teil des so genannten Urfehdbuchs
, bei den vnzuchten, wieder, genau dort, wo er der Anweisung der Rats Erkantnnus
zufolge verzeichnet werden sollte.16 Mit dem heutigen Urfehdhuch hält man also jene in den
Ratserkenntnissen erwähnten Bücher und das von Franz Joseph Mone erbetene ünzuchthuch
in einem Band in Händen.
Beschreibung des Urfehdbuchs
Das Urfehdhuch ist eine sehr gut erhaltene, aus drei Lagen bestehende Papierhandschrift im
Format von ca. 31 x 22 cm. Die erste Lage entspricht dem Vergicht-, die zweite dem Urfehd-
und die dritte Lage dem Unzucht- bzw. Frevelbuch. Vom ehemaligen Pergamentumschlag ist
nur der vordere Teil erhalten, der als Deckblatt dient. Unklar ist, ob jener ursprüngliche Pergamenteinband
lediglich einer der Lagen bzw. einem der Bücher als Einband diente oder allen
drei.17 Damit wiederum hängt die Frage zusammen, ob es sich um drei einzelne unabhängige
Bücher handelt, die in späterer Zeit zusammengebunden wurden, oder ob das Uifehdbuch eine
aus drei Teilen bestehende Gesamtkonzeption darstellt.
Das pergamentene Deckblatt führt die Namen der einzelnen Buchteile an: Vergichten armer-
lüt vnnd iro verdampnus, das Vrfecht Buch und Heimlicher rät erfarung vnd vnzuchten zusatnpt
inslus derfraue\}% Aufgrund der Schrift, die den Aufschriften des Geschieht- und Untreubuchs
ähnelt, und der Sprache ist zu vermuten, dass die Buchtitel am Ende des 15. Jahrhunderts zu
Pergament gebracht worden sind.19 Wenn diese Annahme zutrifft, dann folgt daraus, dass die
drei Bücher schon zu diesem Zeitpunkt unter einem Deckel vereint waren. Der unter den Buchtiteln
stehende Eintrag de cca. 149320 bis 1505 ist der Schreibart nach von späterer Hand, eventuell
aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, vorgenommen worden.
Die Handschrift ist in grauen Karton gebunden.21 Die drei Lagen haben insgesamt 102 Blät-
15 Vgl. Lexer (wie Anm. 13), S. 259; Rolf Lieberwirth: Artikel „Frevel". In: HRG, Bd. 1, Sp. 1273-1274; Hermann
Nehlsen: Artikel „Buße. II. deutsches Recht": In: LexMA, Bd. 2, Sp. 1144-1149. Jeder der drei Titel steht
damit in Bezug zu - modern gesprochen - strafrechtlich relevanten Vorgängen.
16 Besagter Höltzli erscheint im Frevelteil des Urfehdbuchs auf fol. 78r und 82r + v.
17 Da nur noch ein Teil des Einhands besteht, kann, ohne die Bindung aufzulösen, nicht festgestellt werden, welche
Teile er ursprünglich umschloss.
i« Vgl. Anm. 12.
|y Vgl. StadtAF. Bl Nr. 2; StadtAF. B5 EDc 10.
20 Mit Bleistift anstelle der 3 eine 2.
21 Wann die moderne Einbindung, die der des Geschichtbuch (StadtAF. Bl Nr. 2) ähnelt, vorgenommen wurde, ist
meines Wissens nicht bekannt. Franz Joseph Mone regt in seinem Schreiben vom Oktober 1867 an das Freiburger
Bürgermeisteramt an, die städtischen Archivalien in Leder oder Leinwand binden zu lassen. Grund dafür war
die Entdeckung, dass einige der bisherigen pergamentenen Einbände wertvolle historische Quellen darstellten
und von diesen Archivalien zu entfernen seien. Auch die Protokoll- und Missivenbücher sollten einen dauerhaften
Einband erhalten - von Karton ist allerdings nicht die Rede. Prinzipiell spricht sich auch der städtische
Archivar Cajetan Jäger für die Bergung der wertvollsten Pergamente und eine neue Bindung der Bücher aus, hält
es aber aus Kostengründen für unmöglich, alle Archivalien neu einbinden zu lassen. Daher schlägt er dem Gemeinderat
vor, nur jene Bücher binden zu lassen, die lose Blätter haben oder bei welchen die Rückenfäden aus
Alter gebrochen sind und das ganze Buch aus dem Rücken fällt. Solche Bücher sind es nicht viele. StadtAF. Cl
Archivsachen 3 Nr. 18, Schreiben Mones an das Bürgermeisteramt vom 29. Okt. 1867. Ebd.. Bericht Cajetan
Jägers an den Gemeinderat vom 9. Dez. 1867. Wie sich der Gemeinderat entschied, ist nicht bekannt. Peter P.
Albert berichtet hingegen über das Geschichtbuch und dessen Bindung, dass diese zu Anfang des vorigen Jahrhunderts
in [die] heutige Form gebracht worden ist, Peter P. Albert: Die Geschichtsschreibung der Stadt Freiburg
im Breisgau in alter und neuer Zeit. In: ZGO 55, 1901, S. 493-578, hier S. 509. Jedoch nennt Albert keine
Belege dafür, auch ist nicht klar, ob nur das Geschichtbuch oder auch andere Archivalien zu Beginn des 19. Jahrhunderts
neu gebunden wurden.
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