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den Vergichtteil: 1493 bis 1497 und 1500. Nach drei nicht datierbaren Einträgen, folgt ein vierter
mit einem Datum aus dem Jahr 1493, dann zwei undatierte Einträge. Darauf je ein Eintrag
aus dem Jahr 1495, 1494, hierauf wieder ein nicht datierbarer. Anschließend sechs Einträge zum
Jahr 1495, drei zu 1496, 14 zu 1497, fünf zum Jahr 1500, wieder ein nicht datierbarer Eintrag,
hierauf abermals vier zu 1500. Darauf je ein Eintrag zu 1496, 1495, dann drei weitere zu 1500,
ein nicht datierbarer, einer zu 1495 und die letzten beiden zum Jahr 1500. Die Jahre 1498 und
1499 erscheinen überhaupt nicht.
Für den Urfehdteil lautet die Berichtszeit 1487/88, 1492 bis 1497, 1499 bis 1500; die Reihenfolge
der Einträge ist dabei sehr wechselhaft: Sie beginnt mit zwei Urfehden aus dem Jahr 1495,
der dritte Eintrag ist von 1496, es folgt je einer zu 1494, 1492, 1494, 1493, 1494, 1492, 1494,
1496, 1494, 1492. Mit derart schwankenden Jahreszahlen setzen sich die Einträge fort. Erst gegen
Ende des Urfehdteils lässt sich so etwas wie eine chronologische Reihung erkennen, die jedoch
immer wieder Ausreißer aufweist. Auffällig ist, dass es nach je zwei Einträgen zu 1495
und 1496 und einem undatierten Eintrag einen Sprung gibt und drei Einträge zu 1499 folgen.
Hierauf reihen sich ein Eintrag aus dem Jahr 1497 und ein weiterer undatierbarer ein. Das Urfehdbuch
endet mit zwei kurzen Urfehde-Notizen aus dem Jahr 1500. Hier fehlt das Jahr 1498
völlig, obwohl im Freiburger Stadtarchiv Urfehdeurkunden zu 1498 erhalten geblieben sind.
Für den Frevelteil lautet die Berichtszeit 1494 bis 1502, 1504 bis 1505. Hier ist die Reihung
der Einträge nach der Folge der Jahre, beginnend mit 1494, wesentlich klarer. Aber auch der
Frevelteil ist nicht gefeit vor Ausreißern nach oben und unten. Das heißt, es werden etwa zwischen
Einträgen von 1495 Einträge von 1496 platziert oder zwischen solchen von 1495 welche
aus 1494.44 Besonders während der Amtszeit des Stadtschreibers Ulrich Wirtner (1500-
1504) sind Einträge häufig nicht oder falsch datiert. So gibt Wirtner zum Zwiebeldiebstahl des
Clewy Krum folgendes Datum an: Monntags vor Laurentius Anno etc. 2.45 Im Ratsprotokoll
ist der Fall jedoch nicht unter dem Jahr 1502, sondern 1501 verzeichnet.46 Solche Verwechslungen
kommen bei Wirtner auch in anderen Jahren vor. Daraus lässt sich schließen, dass Wirtner
die Einträge nicht zeitgleich in den Frevelteil eingetragen hat, sondern anhand einer Vorlage
zum Teil erst ein Jahr später nachtrug.
Für das gesamte Urfehdbuch muss daher die Berichtszeit 1487/88, 1492-1505 lauten. Jedoch
zeigen schon diese kurzen Ausführungen, dass die Berichtszeit wenig über die Entstehungszeit
des Urfehdbuchs aussagt. Während Thiele eine Entstehung ab 1492 annimmt, vermutet
Blauert, dass es erst im Zuge der so genannten Amtsbuchrenovationen, also auf Grund
der Neuordnung herrschaftlicher Organisations- und Verwaltungsstrukturen Ende des 16. Jahrhunderts
entstanden sei.47
Wie gezeigt werden konnte, sind die drei Bestandteile des Buches eng miteinander verflochten
. Das ist für die Datierung von Bedeutung.
Erste Hinweise auf die Entstehungszeit erhalten wir durch die Schreiber, die auf den letzten
Seiten des Buches Eintragungen vorgenommen haben. So steht im Frevelteil als Randanmerkung
zum Eintrag von Jacob Bolltz, welcher in der Hand von Dr. Jakob Lieb niedergeschrieben
ist, die hier zum ersten Mal erscheint48 und die Hand von Jacob Mennel (Stadtschreiber
44 Vgl. dazu auch Aumüller (wie Anm. 1), S. 142f., besonders Grafik 1 und 2, die für den Urfehdteil und den ersten
Abschnitt des Frevelteils die Reihenfolge der Eintragungen wiedergeben. Die Schreiber haben sich dem Anschein
nach ohne zeitliche (Vor-)Ordnung mit den Einträgen befasst. Ob dies geschah, weil es nach Ansicht der
Schreiber unwesentlich war. keinen (Verwaltungs-)Vorteil brachte oder ob es aus Unerfahrenheit in Verwaltungsdingen
resultierte, ist noch nicht feststellbar, ist aber für die Frage nach dem Funktionieren der Kanzlei von
Bedeutung. Für diesen Gedanken danke ich Dr. Hans Schadek.
*S Vgl. Urfehdbuch, fol. 95r. Clewy Krum.
^ Vgl. StadtAF, B5 XHIa Nr. 8, fol. 232v, Eintrag vom 9. Aug. 1501.
47 Vgl. Thiele (wie Anm. 27), S. 75; Blauert (wie Anm. 14), S. 49. Bei Blauert stellt sich die Frage, weshalb in
das Urfehdbuch Fälle eingetragen worden sein sollen, die sich hundert Jahre zuvor abspielten.
48 Lieb erscheint zwar auch schon im Frevelteil, jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass er diesen Eintrag nachträglich
dort einfügte, Urfehdbuch. fol. 79v.
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