http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2005/0096
Farbreste feststellen. In einigen der Nischen haben sich überdies Reste eines Bodenbelags aus
Sandsteinplatten erhalten.
Auch der westliche Seitenflügel besitzt an seiner Innenseite vermauerte Wandnischen, drei
an der Zahl. Ihre Weite und ihr Abstand untereinander besitzen dasselbe Maß von etwa 1,65
m, und der Abstand der Nischen zu den beiden ehemaligen Seitenwänden beträgt jeweils die
Hälfte davon. Knapp unterhalb der Mauerkrone ist ihr einstiger oberer Abschluss in Form
stichbogiger Backsteinwölbungen in Resten erkennbar, womit ihre Höhe 2,90 m bis zum Bo-
genscheitel maß. Im Unterschied zum Mittelbau verlaufen die Nischen hier nur bis zur halben
Tiefe der 68 cm starken Mauer und ihre Wandungen verjüngen sich in einem anderen Winkel.
Jeder der drei Nischen entsprechen auf der Außenseite horizontale und vertikale Fugen, wo
einst hochliegende Fenstergewände in liegendem Rechteckformat saßen. Der Innenputz ist hier
ebenfalls mehrlagig aufgebaut, aber in einer vom Mittelbau abweichenden Ausführung. Seine
oberste Lage besteht aus einem zwar gut geglätteten, feinkörnigen, jedoch deutlich gröber
strukturierten Kalkputz.
Während das Mauerwerk des Seitenflügels in seinem Aufbau dem des Mittelbaus gleicht,
ist seine Außenecke im oberen Teil nur mit Bruchsteinen gemauert worden. Im unteren Bereich
reicht der Mauerverband etwas weiter nach Westen und verbindet sich mit der Parkmauer,
deren Mauerstruktur sich durch die Verwendung zahlreicher Wacken deutlich unterscheidet.
Nach Abbruch des Orangeriegebäudes wurde der niedrigen Parkmauer eine Aufmauerung aus
Backsteinen mit schräg verlaufender Mauerkrone aufgesetzt, die zur Höhe der ehemaligen
Rückwand vermitteln sollte.
Neben der noch aufrecht stehenden Rückwand des Orangeriegebäudes konnten weitere
Fundamentverläufe in den Baugruben beobachtet oder durch archäologische Grabungsschnitte
nachgewiesen werden. Entsprechend den Abmauerungen an der Rückwand war es möglich,
nach den Querwänden gezielt zu suchen (Schnitte 4, 5 und 6). Die Existenz eines Fundaments
für die Trennwand zwischen Mittelbau und östlichem Seitenflügel konnte nur durch Beobachtungen
des Baggerfahrers bestätigt werden. Ein Fundamentstück, wo die parkseitigen
Außenwände von westlichem Seitenflügel und Mittelbau sowie die Trennwand dazwischen
zusammentrafen, war durch die Bauarbeiten bereits aufgedeckt worden (Schnitt 2; Abb. 4). Mit
dessen Hilfe konnte die Breite des Seitenflügels mit 11,50 m und des rund 80 cm vorspringenden
Mittelbaus mit 12,55 m nachvollzogen werden. Die übrigen Fundamentbereiche des
Mittelbaus waren den laufenden Bauarbeiten bereits zum Opfer gefallen.
Die östlich des Mittelbaus gelegenen Teile der Mauer waren schon vor Beginn der Untersuchung
niedergelegt worden. Ein Teil des Fundamentmauerwerks war davon noch vorhanden,
worin sich zwar keine Spuren von Wandnischen, vereinzelt jedoch eingemauerte moderne
Baumaterialien zeigten. Dieser Abschnitt war offenbar zu einem früheren Zeitpunkt bereits erneuert
worden, was dann auch für den daran ansetzenden, gen Süden verlaufenden Mauerabschnitt
gelten dürfte.
Erkenntnisse zur früheren Baugestalt der Orangerie aus den Baubefunden
Das Orangeriegebäude setzte sich aus einem Mittelbau, der gegen den Park etwas stärker als
gegen die Straße vortrat, und zwei symmetrisch dazu angeordneten Seitenflügeln zusammen.
Die vermauerten Wandnischen zeichnen die Achsenteilung des Gebäudes nach. Entsprechend
haben ihnen auf der Parkseite Wandöffnungen gegenübergelegen: mittig mit einer betont breiten
Öffnung wohl das Eingangsportal, im Mittelbau zu beiden Seiten davon jeweils drei Fenster
und in den Seitenflügeln nochmals jeweils drei, jedoch in anderer Breite und anderem
Abstand. Die Innenfläche der Seitenflügel ergab nahezu jeweils ein Quadrat, sodass an der
Schmalseite ebenfalls drei Achsen mit denselben Abmessungen Platz gefunden haben könnten
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