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sterium einforderte.27 Dieses hatte aber unterdessen bereits am 29. April - vorbehaltlich der
endgültigen Genehmigung durch die Militärregierung - mit einer Reihe von Erlassen das Freiburger
Studienseminar zum 1. Mai neu errichtet, Oberstudienrat Scharnke zu seinem Leiter berufen
, die neuen Fachleiter bestellt und dies alles der Militärregierung ordnungsgemäß und unter
Bezug auf eine zusätzliche Besprechung zwischen Capitaine Signuinn und MD Dr. Fleig
angezeigt.28 Offenbar war man im Ministerium der Meinung, es handele sich bei der endgültigen
Genehmigung um eine reine Formsache; deshalb überraschte hier das vorerwähnte
Schreiben Theobalds, das zudem erst am 9. Mai eintraf. Verwirrung stiftete zusätzlich die darin
aufgeworfene Frage nach den reglements d'application.29 Sie sollte sich noch weiter steigern:
Denn wenige Tage später, am 13. Mai, teilte Theobald dem Ministerium nach Rücksprache mit
General Schmittlein mit. dass die inzwischen erfolgte Eröffnung des Studienseminars illegitim
gewesen sei, da ihr die Genehmigung durch die Militärregierung gefehlt habe.30
Was die Militärregierung mit dieser Demarche letztlich bezweckte, bleibt ebenso unklar, wie
die Art und Weise, mit der dieser Konflikt schlussendlich wieder beigelegt worden ist. Denn
nach Ausweis der Akten ging der Geschäftsverkehr zwischen beiden Institutionen munter weiter
, ohne dass diese Angelegenheit noch einmal erwähnt wurde. Allerdings hatte sie das Ministerium
auf die Frage gestoßen, welcher Konzeption das Studienseminar eigentlich folgen
solle. Wollte man an die badische Ausbildungsordnung von 1928 anknüpfen oder an die strengere
Reichsausbildungsordnung von 1940? Oder eröffnete die Gunst der Stunde gar die
Chance zu einem umfassenden Neubeginn? In seiner Not übersandte das Ministerium der
Delegation Superieure schließlich eine Abschrift der badischen Ausbildungsordnung von 1928
mit dem Zusatz, dass die Dauer des Referendariats nunmehr auf ein Jahr verkürzt worden sei
und man die Referendare dem Seminarleiter statt den Schuldirektoren unterstellt habe. Im
übrigen werde man sich gestatten, in Bälde einen neuen Entwurf über die Durchführung des
Vorbereitungsdienstes der Studienreferendare vorzulegen.^
Die Frage nach der Organisation lenkte von einem anderen und sicher ebenso wichtigen Problem
ab: der personellen Neubesetzung des Seminars. Bereits Anfang April hatte das Ministerium
der Delegation eine Fachleiterliste zur Approbation vorgelegt. Das Begleitschreiben
hob hervor, dass alle darin genannten Personen von der Militärregierung bereits in ihrem Amt
bestätigt worden seien - mit Ausnahme von zweien, um deren Bestellung man jedoch aus
sachlichen Gründen bitte, zumal ihre Belastung lediglich eine formale sei.32
Man mag darüber streiten, ob ein Fachleiter, der immerhin seit 1934 in der geographischen
Pflichtarbeitsgemeinschaft des Seminars zentrale Anliegen der NS-Ideologie vertreten hatte
(Dierenbach), lediglich als formal belastet einzustufen sei. Wichtiger war die grundsätzliche
27 In: StAF. F 110/9 498. Das Schreiben trägt den Eingangsstempel vom 9.5.1947.
2* Ebd.
-4 Schreiben von Theobald an das Ministerium vom 30.4.1947. In: AOFA, Bade 4149/1.
30 Schreiben vom 13.5.1947: J'ai Vhonneur de vous informer que ... la Directum de lEducation Publique du
G.M.Z.F.O. n'a pas ete en mesure de donner son agrement ä IOuvertüre du cours de formation de professeurs
de l'enseignement secondaire, que vous avez neanmoins faitfonetionner depuis le debut du mois de mai. En ef-
fet, vos Services n'ont pas adresse ä la Delegation Superieure de Bade, ainsi qu'ils v etaient invites «un projet
codifiant les divers reglements d'application que vous envisagez». II resulte de cesfaits un retard dans l'auto-
risation legale du cours qui pourrait etre prejudiciable a certains professeurs ou eleves de ce cours. In: StAF.
F 110/9 498.
3' Schreiben vom 20.5.1947. In: Ebd.
32 Schreiben vom 9.4.1947: Sämtliche oben angeführten Lehrkräfte mit Ausnahme der Herren Dierenbach und
Schmidt sind durch die französische Militärregierung ohne Sanktionen in ihrem Amt bestätigt... Aus sachlichen
Gründen bitten wir jedoch dringend, die Zustimmung zu ihrer Beauftragung mit den genannten Arbeitsgemeinschaften
zu geben ... Mit der Leitung der Arbeitsgemeinschaften ist keinerlei Beförderung und gehaltliche
Höherstufung verbunden ... Es ist uns außerdem aus genauer Kenntnis der Persönlichkeit der beiden Professoren
bekannt, dass ihre Belastung lediglich eine formale ist, dass sie zu keiner Zeit Anhänger nationalsozialistischer
Ideen waren. In: Ebd.
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