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quantitative Formeln brachte.199 Auf dieser Grundlage forderte das Kultusministerium die Seminare
1969 auf, Vorschläge für ein Lehrerbildungsgesetz vorzulegen.200 In ihren Empfehlungen
entwarfen die Studienseminare ein aktuell anmutendes Ausbildungsmodell, das in der ersten
Phase (Studium) ein pädagogikbegleitetes Grundstudium vorsah, an das sich ein längeres
Schulpraktikum anschließen sollte, das dann zu einem Aufbaustudium mit größeren pädagogischen
Anteilen überleitete. Im ersten Staatsexamen sollte deshalb neben den Fachwissenschaften
auch Fachdidaktik und Pädagogik zur Debatte stehen.201 Die konkrete Ausgestaltung dieses
Programms oblag dann in Freiburg dem noch zu besprechenden Didaktischen Zentrum.
Der weitere Fortgang der Hochschulreform zeitigte für die Fachleiter zunächst den angenehmen
Effekt, dass ihnen das Land den Professorentitel verlieh, sie in die Besoldungsgruppen
A 15 beziehungsweise A 15a einordnete202 und dadurch ihr Prestige und Einkommen hob.
Was freilich den Status ihrer Seminare anbelangte, so verwies sie das Ministerium zunächst
auf die funktionale Eingliederung in ihre jeweilige Gesamthochschulregion,203 die sie selbst
zu leisten hätten.
Für die Statusfrage ergaben sich schließlich günstigere Rahmenbedingungen, als die CDU
1972 durch einen erdrutschartigen Wahlsieg die absolute Mehrheit in Baden-Württemberg gewann
und deshalb auf keinen Koalitionspartner mehr angewiesen war. Der damalige Kultusminister
Hahn (1964-1978) verkündete, dass die Statusfrage zu seinen fünf wichtigsten Aufgaben
während dieser Legislaturperiode gehöre. Hinzu kam, dass sowohl der junge Fraktionsvorsitzende
Lothar Späth als auch der Vorsitzende des einflussreichen Kulturpolitischen Arbeitskreises
der CDU-Fraktion (AK III), der Lahrer Abgeordnete Uhrig, dem Projekt wohlwollend
gegenüber standen.204 Bereits am 9. März 1973 forderte deshalb die CDU-Fraktion
die Landesregierung auf, unverzüglich einen Vorschlag zu unterbreiten, auf welchem Wege die
Übernahme der Studienseminare in den Hochschulbereich erfolgen könne. Zur Begründung
verwies die Fraktion unter anderem auf die Notwendigkeit, die augenblickliche Abwanderung
aus den Studienseminaren in andere Hochschuleinrichtungen zu verhindern.205 Der Kultusminister
erklärte in seiner Antwort die grundsätzliche Bereitschaft der Landesregierung, verwies
aber auf rechtliche Probleme, die eine Statusänderung aufwerfe: So sei zunächst zu klären, wie
sich das mit dem Hochschulstatus verbundene Recht auf Selbstverwaltung mit drei fundamentalen
Vorbehalten vertrage, die sich das Land ausbedingen müsse, nämlich die fortdauernde
Unterrichtsverpflichtung der Fachleiter an Gymnasien, der Beamtenstatus der Referendare
und der maßgebende Einfluss der Unterrichtsverwaltung auf die Berufung der Fachleiter.
Der Hochschulstatus könne auf keinen Fall durch Kabinettsbeschluss verliehen werden, da die
199 Empfehlung der KMK vom 9.10.1970. Kopie in: AStF, Akte II: Status. Demnach solle sich beim S II-Lehrer
das Aufwandverhältnis des pädagogischen Begleitstudiums zum ersten und zum zweiten wissenschaftlichen
Fach wie 1:2:1 verhalten.
200 Schreiben vom 11.7.1969. In: Ebd.
201 Ähnlich auch der Vorschlag der damaligen Sprecherkonferenz der Studienreferendare vom 30.7.1969: Demnach
sollte auf ein viersemestriges Grundstudium (mit pädagogischem Begleitstudium) ein einsemestriges Praxissemester
unter Betreuung durch das Studienseminar folgen, woran sich dann ein weiteres viersemestriges fachwissenschaftliches
und fachdidaktisches Aufbaustudium anzuschließen hätte. In: Ebd.
202 Vgl. Rundschreiben von Beilhardt mit dem Entwurf der 10. Novelle zum Landesbesoldungsgesetz. 5. Wahlperiode
. Drucksache 2220, verabschiedet am 30.7.1970. Beide in: Ebd. Allerdings sollten die in A 15a eingeordneten
Professoren bald um den Genuss dieser Wohltat kommen: Das 1. Gesetz zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts
in Bund und Ländern vom 18.3.1971 (ermöglicht durch eine Verfassungsänderung im Jahre
1971, die dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung in Besoldungsfragen zusprach) hatte die Zwischenbesoldungsstufen
gestrichen und die entsprechenden Beamten in die darunter liegende Besoldungsgruppe A 15
eingeordnet. Ein vom Philologenverband zur Besitzstandswahrung angestrengter Musterprozess ging verloren.
Vgl. dazu auch das Schreiben des Kultusministers an das Seminar Heidelberg vom 6.6.1973. In: Ebd.
203 Vgl. z.B. den Bericht Dr. Binglers über eine Seminarleiterbesprechung vom 27.6.1972. In: Ebd.
an Protokoll Beilhardts über eine Besprechung mit Mitgliedern des AK III vom 18.10.1973. In: Ebd.
205 Landtag von Baden-Württemberg. 6. Wahlperiode. Drucksache 6/1971.
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