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fleißigen Dienst ausgestellt. Natürlich nicht umsonst: Er musste 11.100 Gulden dafür aufbringen
, wovon allerdings 1.100 Gulden Baugeld waren. Die Habsburger hatten somit innerhalb
von 100 Jahren den Preis für die Pfandschaft Burkheim von 6.000 auf 11.100 Gulden heraufgesetzt
!13
Lazarus war ein für damalige Verhältnisse sehr moderner Mann: Er setzte sich für die allgemeine
Wehrpflicht ein, plädierte in der turbulenten Reformationszeit für Toleranz in Glaubensfragen
und förderte Kunst und Wissenschaft. Die Verwaltung seiner Besitztümer nahm er
sehr ernst, kümmerte sich um seine Untertanen, gründete Zünfte und erließ Handwerkerordnungen
, förderte den Weinbau und setzte sich für ein blühendes Wirtschaftsleben ein.14 Zu diesem
Zweck ließ er bei Burkheim eine Fähre über den Rhein einrichten. Damals war das linksrheinische
Gebiet noch nicht französisch, sondern gehörte zum Reich, und der Handel mit der
anderen Rheinseite florierte. Obwohl der Elsässer Wein damals höher angesehen war als die
Weine des Breisgaus, waren die „ringen", leichten Weine bei der Straßburger Bevölkerung sehr
beliebt. Zum Wein hatte der dem Rebensaft ebenfalls zugetane Burgherr ein besonderes Verhältnis
. In seiner 1571 erlassenen Küferordnung achtete er darauf, dass die Küfer für ihre
Arbeit richtig bezahlt und mit Essen und Trinken versorgt wurden. Der schon bei der Mostgärung
anfallende Weinstein sollte künftig dem Küfer nur zur Hälfte zustehen, war er doch ein
beliebtes Heil- und Abführmittel.15 Auch der Weinhefe galt sein Augenmerk, denn sie durfte
nur innerhalb der Herrschaft Burkheim verkauft werden. Schwendi wusste allerdings auch um
die Gefahren häufigen Weingenusses, wie aus der von ihm erlassenen Trinkordnung hervorgeht
. Hierbei ging es ihm einerseits um die Moral seiner Untertanen, andererseits um das Wohlergehen
von Frauen und Kindern:
/. Es sind meist die Ärmsten, die in den Wirtshäusern sitzen, derweil Weib und Kinder zu Hause Hunger
leiden. Dafür riskiert man eine Strafe des Turms oder der Verweisung aus der Herrschaft. 2. Wirte und
Stubenknechte haben um 9 Uhr ihre Lokale zu schließen. Bei Übertretungen zahlen Wirt und Gast, je ein
Pfund Rappen[pfennig] ...4. Zutrinken oder Nötigung zum Trinken ist verboten, bei drei Pfund Rap-
pen[pfennig]. 5. Wer sich voll trinkt, dass er auf der Straße liegen bleibt und Ärgernis gibt, zahlt 2 Pfund
Rappen[pfennig] und wird zwei Tage bei Wasser und Brot in den Turm gelegt.16
In dieser geordneten Welt lebte und arbeitete Claus Keller. Er war Landwirt, bebaute Äcker
im Berittenthaal, besaß einen Garten, pflanzte Reben und hatte sicherlich auch ein Haus. Wie
die anderen Einwohner von Oberbergen musste er als Leibeigener vielfältige Abgaben an die
Herrschaft entrichten. Da er außerdem Boden gepachtet hatte, bezahlte er in den 1580er-
Jahren Hans Birmilin zu Breisach jeweils auf Martini (11. November) den üblichen Zins von
1 Gulden für 6 Mannshauet (zu je 4,5 a) Acker, Garten und Reben.17
Zu dieser Zeit neigte sich das irdische Dasein des Lazarus von Schwendi bereits dem Ende
zu. Er fand noch einmal ein spätes Glück in der Verbindung mit seiner zweiten Frau Eleonore,
Gräfin von Zimmern, und erlag 1583 vermutlich seinem langjährigen Gichtleiden. In der Kirche
von Kientzheim, in seiner Herrschaft Hohenlandsburg, wurde er begraben. Von Claus Keller
erfahren wir nichts mehr; er war ja nur ein armer Bauer und gehörte nicht zu den bevorrechtigten
Inhabern der großen Höfe. So findet sich im 16. Jahrhundert auch niemals der Name
Keller in der Reihe der Zinser des dortigen Wonnentaler Hofs. Jedoch war Claus Keller nicht
der einzige Träger dieses Familiennamens: 1603 wird ein weiterer Keller namens Kristian/
Christian genannt. Er stammte aus Achkarren und war der Herrschaft unangenehm aufgefallen.
'3 GLA, 21/1340.
14 Quarthal (wie Anm. 12), S. 692.
15 Bruno Götz: Mosaik zur Weingeschichte. Freiburg 1982, S. 117ff.; Rothweil. Aus der Geschichte von Nieder-
und Oberrotweil. Eine Publikation des Heimat- und Geschichtsvereins Oberrotweil. Hg. von Emil Galli u.a.
Oberrotweil 2000, S. 45.
16 Trinkordnung abgedruckt in: „www.am-kaiserstuhl.de" (11. Oktober 2006).
17 StadtAF, LI Burkheim C I Nr. 1, Zins- und Heiratsbriefregister Oberbergen/Vogtsburg, 1576-1594.
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