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Heinrich von Redwitz vermählt war. Die Herrschaft Burkheim blieb aber nicht lange in ihren
Händen. Sie verkaufte sie 1736 an den Freiburger Bürgermeister Karl Heinrich Hornus von
Bernkastel für die ungeheure Summe von 37.000 Gulden. Dessen Tochter Klara war mit dem
Freiburger Ratschreiber Franz Ferdinand Mayer verheiratet, der für seinen Einsatz bei der Belagerung
von Freiburg durch die Franzosen geadelt wurde und sich nun „von Fahnenberg" nennen
durfte.30 In dieser Familie blieb die Herrschaft Burkheim mit dem Dorf Oberbergen bis ins
19. Jahrhundert.
Eine interessante Persönlichkeit war der Enkel des Herrn von Fahnenberg, Egid Joseph Karl
(1749-1827).31 Er war zunächst am Reichskammergericht in Wetzlar und dann beim Reichstag
in Regensburg tätig. 1787 übernahm er die Herrschaft; die Verwaltung von Burkheim und dem
Talgang übertrug er seinem Burgvogt Kosmas Riegel, der einiges unter seinem weit entfernten
, aber ständig sich einmischenden Herrn zu leiden hatte. Egid von Fahnenberg war ein
Freund der Aufklärung, ein Physiokrat, der z. B. den Ackerbau verbessern und die Stallfütterung
einführen wollte. Er dachte sogar daran, Lehrjahre zur Erlernung der Landwirtschaft einzurichten
, wie es in England bereits der Fall war. Ob die Keller und die übrigen Landwirte
Oberbergens allerdings dazu bereit gewesen wären, ist eine andere Frage. Neuerungen stießen
bei den Bauern in der Regel auf kein offenes Ohr. Die Herrschaft war im Übrigen über die Stimmung
in den Dörfern und über das Verhalten der Untertanen durch die regelmäßigen Besuche
eines Amtmanns gut informiert. Ein solcher Beamter der Herren von Fahnenberg war 1794
beim Frevelgericht anwesend und berichtete anschließend seiner Herrschaft:
Mit größtem Vergnügen habe ich hex dieser Gelegenheit von Vogt und Gericht vernommen, dass Arbeitsamkeit
, Fleiß und Betriebsamkeit sich mit jedem Tag in Oberbergen vermehrt und dass ich die erfreuliche
Hoffnung schöpfen darf, dass auch hier der Wohlstand sich bald überall einfinden werde. Zu bemängeln
hatte er aber dann doch einiges, die Spielsucht einiger junger Leüte, besonders auch die üble Aufführung
einiger jungen Weibs Personen. Ebenso solle man künftig dem Vogt Anton Gerig und dem Gericht
mit voller Achtung begegnen und das Herbstverbot einhalten, bis die Genehmigung zum Herbsten erteilt
wurde.32
Schon seit Jahrhunderten unterlag der Weinbau strengen Vorschriften, und der Beginn der
Weinlese durfte erst nach obrigkeitlicher Anordnung erfolgen. Der Zeitpunkt des Herbstens
wurde dabei je nach Witterungsverhältnissen festgelegt.
Gern gesehene „Gäste" waren Amtmann und Burgvogt nicht, hatten sie doch vielerlei Abgaben
von den Dorfbewohnern für die von Fahnenberg einzutreiben: den Todfall beim Ableben
eines Leibeigenen, das Bürgereintrittsgeld, die Vermögenstaxe bei Erbteilungen, das Abzugsgeld
, wenn jemand aus dem Dorf wegzog, und anderes mehr. Für die Stadt Burkheim galten
andere Regeln: Nach dem Motto „Stadtluft macht frei" mussten seine Bürger keinen Todfall
abgeben und auch keine Frondienste leisten.
So wenig man heute einen Gewerbebetrieb ohne behördliche Genehmigung eröffnen kann,
so wenig war dies in früheren Zeiten möglich. Für alles und jedes musste die Herrschaft um
Erlaubnis gefragt werden, so auch für die Verleihung von Wirtsgerechtigkeiten. Nur die zuständige
Herrschaft konnte eine solche genehmigen und verleihen - natürlich gegen eine besondere
Abgabe. Viele Gastwirtschaften - nicht nur in Oberbergen - wurden Ende des 18. Jahrhunderts
neu eröffnet, nachdem die Bevölkerung überall stark zugenommen hatte. Grundsätzlich
war die Herrschaft an jeder Art von Gewerbe interessiert, da sie für die Erteilung von
Konzessionen Geld einnahm. In den Gastwirtschaften brachte der Weinausschank nochmals
30 GLA. 21/1346, 1680 August 12, zu von Leyen. Zur Verkaufssumme 1736 siehe Rothweil (wie Anm. 15), S. 89ff;
Kreisbeschreibung (wie Anm. 3), II/l, S. 190. Das Fahnenbergische Archiv befindet sich im Stadtarchiv Freiburg.
Bestand L4.2.
31 Ernst Galli: Egid Joseph Karl Freiherr von Fahnenberg, Herr auf Burkheim am Kaiserstuhl (1749-1827). In:
Schau-ins-Land 114, 1995, S. 117-125.
32 StadtAF, L4.2 Archiv III Schachtel 3/1.
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