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Timm aufgrund einer weltweiten Bibliotheksumfrage 1980 ein Exemplar in der Pariser Alliance Israelite
Universelle ausfindig machte.18
2. Sefer Chaje Olam („Das Buch des ewigen Lebens", 1583) ist eine freie Übertragung des hebräischen
Moralbuchs Sefer haJir'ah („Das Buch der Gottesfurcht") von Jona Gerondi (13. Jahrhundert.) ins Jiddische
. Das Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek München ist mit fünf anderen jiddischen Büchern
zusammengebunden, das der Universitätsbibliothek Basel mit der ebenfalls jiddischen, 1546 in Zürich gedruckten
Version des Sefer haJir'ah.
3. Massa'ot sei Rabi Binjamin („Die Reisen des Rabbi Benjamin", 1583) ist der hebräischsprachige Bericht
über eine Reise durch Europa, Asien und Nordafrika des Benjamin ben Jona von Tudela von 1160/65
bis 1173. Das Exemplar der Universitätsbibliothek Basel ist zusammengebunden mit Abraham Farissols
Sefer Igeret Orechot Olam, Venedig 1586.
4. Ohel Ja'akov („Das Zelt Jakobs", 1583/84) von Jakob Koppelmann ben Samuel Bunem ist ein hebräischer
Kommentar zum mathematisch-philosophischen Sefer halkarim („Buch der Grundlagen") des
Josef Albo, Erstdruck 1485. Über ein Exemplar des Ohel Ja'akov verfügt u.a. die Universitätsbibliothek
Basel.
5. Sefer Toledot Aharon („Buch der Geschlechter Aarons", 1584) ist ein hebräisches Register der im Babylonischen
Talmud zitierten Bibelstellen von Aharon aus Pesaro. Sifroni plante den Druck des Registers
bereits 1580/81 als Ergänzung zu der in Basel gedruckten Bibelkonkordanz Me'irNativ von Isak Kalony-
mos ben Natan (15. Jahrhundert).19 Exemplare des Freiburger Drucks sind u.a. in der Universitätsbibliothek
Basel und in der Universitätsbibliothek Freiburg vorhanden.
6. Targum sei chames Megilot („Targum der fünf Megillot", ca. 1584) ist die jiddische Übertragung der
fünf Megillot (der biblischen Bücher Hohelied, Rut, Klagelieder, Kohelet und Ester) in vierzeiligen Strophen
mit einem aramäisch-hebräischen Glossar von Jakob Koppelmann ben Samuel Bunem. Über ein
Exemplar verfügt u.a. die Universitätsbibliothek Basel.
Bemerkenswert ist, dass Sifroni in Freiburg drei Werke von Jakob Koppelmann druckte, die
dieser zwischen 1581 und 1583/84 erst geschrieben hatte. Wie Sifroni von Koppelmanns Werken
erfuhr und wie er so kurzfristig an die Druckvorlagen kam, ist nicht bekannt. Möglicherweise
lernten sich Autor und Drucker 1583 sogar persönlich kennen.
Jakob Koppelmann wurde 1555 in dem Ort Brzesc in Polen geboren, begab sich als junger
Mann auf Wanderschaft und reiste von Polen westwärts bis nach Frankreich. Damit ist Koppelmann
ein einzelner Sonderfall, wurden die aschkenasischen Juden in dieser Zeit doch immer
weiter von West- nach Osteuropa vertrieben. Aus den Vorworten zu seinen Büchern geht
hervor, dass Koppelmann 1581/82 in Prag das Sefer Misle Su'alim verfasste, am 6. April 1583
in Frankfurt am Main den Kommentar Ohel Ja 'akov fertig stellte und 1583/84 im französischen
Metz den Targum sei chames Megilot niederschrieb. Später kehrte er nach Polen zurück.
Koppelmanns Targum sei chames Megilot ist wahrscheinlich Sifronis letztes Freiburger
Druckerzeugnis (Abb. 3) und das einzige zweifarbig schwarz und rot gedruckte, der jiddische
Text ist schwarz, das aramäisch-hebräische Glossar rot. Bereits auf dem Titelblatt wird auf die
damals kostspielige Besonderheit aufmerksam gemacht, auch dort sind die verschiedenen
Sprachen farblich unterschieden, der hebräische Text ist rot, der jiddische schwarz.
Nachfolgend die Übersetzung des hebräischen und Transkription des jiddischen Textes.
In eckigen Klammern sind benutzte Bibelzitate vermerkt, Abkürzungen aufgelöst und Verständnishilfen
gegeben. In der jiddischen Transkription sind die Reimwörter durch * gekennzeichnet
.
Targum der fünf Megillot
in der aschkenasischen Sprache, übertragen aus der heiligen Sprache in die Sprache eines weisen und
verständigen Mannes, bekannt in den Toren [Spr 31,23], sein Name ist h"h cm"hr [,der unseres ehrwür-
18 Eine kommentierte Edition von Jutta Schumacher erscheint demnächst in der Reihe „jidische schtudies" des Helmut
Buske Verlags Hamburg.
19 Siehe Prijs (wie Anm. 10), S. 186, Nr. 133 und 141; Heller (wie Anm. 16), S. 146f.
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