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und kehrte erst 1768 in das Stift Einsiedeln zurück.70 Im Schlossareal gab es das „Anathani-
sche Haus" (im Bereich von Herrengasse 4).71
Am 28. April 1765 erhielt die Prinzessin die landesherrliche Genehmigung für den Erwerb
der Herrschaft Lichteneck und am 2. Mai folgte die Huldigung ihrer nunmehrigen Untertanen.
Die Huldigungsformel hatten die zuständigen Beamten Baumann und Hiller noch am Abend
des 1. Mai, nach ihrer Ankunft in Riegel, in der Gemeindestube (an der Stelle des heutigen
Gasthauses „Kopf, Hauptstraße 30) entworfen. Regierungs- und Kammerrat Freiherr von Wittenbach
, Bevollmächtigter der Prinzessin, und Pater Anathan waren um 7 Uhr morgens eingetroffen
und stimmten der ausgearbeiteten Huldigungsformel zu. Dann begaben sie sich zur heiligen
Messe in die Pfarrkirche St. Martin und anschließend weiter nach Forchheim, wo man
sich um 8.30 Uhr traf. Die Glocken wurden geläutet, um die Gemeindemitglieder zusammenzurufen
. Die Vögte bzw. ihre Vertreter von Forchheim und Schelingen verlasen die Huldigungsformel
. Joseph Nepomuk Freiherr von Wittenbach nahm die Huldigung als Bevollmächtigter
entgegen und hielt eine Ansprache. Die Rechte und Gerechtigkeiten, welche der Graf von
Schauenburg besessen hatte, wurden bestätigt. Die Huldigungsformel lautete wie folgt:
Ihr werdet schwören der Durchlauchtigsten Princehsin Moria Elisabetha Marggräfin zu Baaden Baaden
und Hochberg etc..
Weyland Herren Marggrafens Ludovici Georgi Durchlaucht einzig hinderlassene Tochter, neuerer dermalige
gnädigsten nähere Herrschaft, und in Höchst dem Namen dem gegenwärtig von Ihro Durchlaucht
hierzu besonders begwaltigten Herrn Johann Nepomuk von Wittenbach, Herr zu Elzach, auch Mitherr zu
Kranzenau und Amoltern, Ihrer Kaisl. Königl. Apostol. Majest. Kämmerer auch Regierungs und Kammer
Rath in Ostlen vorlanden, unterthänig, getreu , gehorsam, und hold zu sein, die Gülten, Wein, getraid,
natural auch ander gefalle etc. Jährlich, und all andre Frohnen und Schuldigkeiten zu entrichten, und zu
verrichten, wie solche in denen vorhandenen Verträgen, Statuten, und VerbeScheidungen enthalten sind.
Allen Herrschaftl. Gebott und Verbotten, den ohnweigerl. Schuldigen gehorsam zu leisten, und all dasjenige
zu thun, so ihr von alters her zu thun Schuldig seyet, insbesondere und überhaubts neuerer Nunmehrigen
gnädigsten Herrschaft Nuzen zu befördern, und Schaden zu wenden, so wie es ein getreuer
Unterthan thuen solle, und demselben wohl anstehet.
Die Huldigung der Riegeler Untertanen begann um 10 Uhr im Schlosshof, danach verfügte
man sich um 12 Uhr in das Wirtshaus „zur Sonne" (heute Hauptstr. 22).72
Der eigentliche Einzug der Prinzessin Elisabeth nach Riegel erfolgte am 11. Juni 1765.73 Am
29. Juni wurde sie in Freiburg feierlichst von Stadtrat, der Bürgerschaft und dem Militär des
Tiroler Feld- und Land-Regimentes mit ausserordentlichen Ehren-Bezeugungen begrüßt und
bewirtet. Sie erhielt das Privileg, dass Riegel keine Militäreinquartierung erhalten sollte.74
Außerdem wurde ihr - je nach Aufenthalt in Riegel oder Freiburg - eine Ehren- und Sicherheitswache
zugestanden. Die Befreiung von der Schulden- und Erbschaftssteuer wurde ebenfalls
zugebilligt.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Herrschaft Lichteneck wird angedeutet, dass die
Prinzessin sich auch in Freiburg ein Haus bauen wollte.75 Bei ihrem Tod besaß Elisabeth drei
Häuser in der Stadt: das Haus „zur großen Pfalz" in der Kaiserstraße, das Haus „zum hintern
Nußbaum" (Erwerb 1788) und das Haus „zum kleinen Elephanten" (1775), beide in der Nuss-
70 Odilo Ringholz: Das markgräfliche Haus Baden und das fürstliche Benediktinerstift Unserer Lieben Frau zu
Einsiedeln. In: FDA 23, 1893, S. 4-45, besonders S. 44f.
71 Das Haus wurde bei Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg zerstört.
72 GLA, 46/4331; Mechthild Michels: Das Gasthaus „zur Sonne". In: Der fünfzehnte Riegeler Almanach 2005,
S. 37-39.
» GLA, 229/87616.
74 Gemeindearchiv Riegel, IX 2. Als im Oktober 1785 ein Leib-Bataillon des Regimentes Bender einquartiert werden
sollte, schützte das Privileg der Kaiserin. Die Gemeinde sollte dafür an Kenzingen 59 fl 12 xr sowie an Herbolzheim
55 fl 12 xr Ersatz bezahlen. Wegen eines Versäumnisses des Stabhalters Hildebrand war dies am 31.
Januar 1787 noch nicht geschehen.
a GLA, 21/6386.
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