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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 163
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zunächst die Gemeinden zur Herstellung und Unterhaltung der Ortsstraßen verpflichtet wurden
.^ Allerdings bezog sich die Verordnung nur auf Straßen im Ortsetter, während die Regierung
, um Spekulationsgeschäfte einzudämmen, von jenen Bauunternehmern außerhalb der
Ortsetter forderte, für die Herstellung der Straßen auf ihrem Eigentum selbst zu sorgen. Sie
sollten nur dann eine Baugenehmigung erhalten, wenn sie sich an die festgelegten Pläne hielten
und sich auch um die Entwässerung der beabsichtigten Bauten kümmerten. Nach kurzem
Schriftwechsel gab das Großherzogliche Bezirksamt schließlich noch im Februar 1880 grünes
Licht für die Schleip'sche Privatstraße, so dass nun über die Bedingungen verhandelt werden
konnte. Am 25. Februar 1880 wurde das Vorhaben im Freiburger Tagblatt veröffentlicht und
mit Erkenntnis des Bezirksamts vom 29. April 1880 wurde der Bau der neuen Privatstraße nach
angeheftetem Plan und den darin enthaltenen Bedingungen genehmigt. Für die Stadt war dies
ein lukratives Geschäft, denn sie erklärte sich erst dann dazu bereit, die Privatstraßen (Schleip/
Thoma) in das städtische Verkehrsnetz zu übernehmen, wenn die Straßen vollständig hergestellt
, d. h. mit Liniensteinen und Rinnenpflaster sowie mit Gas- und Wasserröhren versehen
und vollständig bebaut waren, damit sich die Unterhaltung der Straßen durch die nicht geringen
Steuerabgaben und den Wasserzins der neuen Anwohner rechnete. Bis dahin sollten Unterhaltung
und Reinigung im Aufgabenbereich der Unternehmer verbleiben. Berücksichtigt man
die immer wieder auftretenden Auseinandersetzungen mit den Anliegern im Zuge der Beizugsverfahren
bei städtischen Straßen, dann verwundert es nicht, dass die Stadt die Variante
„Privatstraße'1 noch des öfteren genehmigte, z.B. die Privatstraße durch das Sadezki'sche Gut
1881/87.-^

Am 24. November 1879 kaufte Schleip von der Stadt 630,11 m2 Bauplatz an der Werderstraße
(vom vormals Möndelin\schen Gute) zum Preis von 2 Mark/QF, um am 10. Juli 1881
(Grundbucheintrag vom 15. September 1881) das gesamte Gelände von 14.712 QF (1.324,21
m2) an der Werderstraße bis zur Erbprinzenstraße (heute die Hausnummern Werderstraße 7-
11/von Nr. 11 Anteile/Villa Gleichenstein) an die Firma Meeß & Gentner weiterzuverkaufen.
Das Gelände zwischen Breisacher Torschule und Alleegarten (26.770 QF = 2.409,5 m2) veräußerte
Schleip an die Bauunternehmer Christoph Walther und Friedrich Jacobsen, die dieses
Gebiet in sechs Bauparzellen aufteilten.

Auf dem insgesamt etwas mehr als 17.000 m2 großen Grundstück wurden nach diversen Verkäufen
außer den drei Häusern von Schleip weitere 33 Häuser errichtet.40 Schleip fasste den
durch das ehemalige Gut fließenden Bach in Zementröhren, ließ den Rebberg an der Rempartstraße
einebnen und das tiefer gelegene Gelände auffüllen. Ihm war an einer standesgemäßen
Bebauung seiner Straße gelegen. Deshalb bestand er bei den Grundbucheinträgen
unter der Rubrik Kaufbedingungen häufig auf den Vermerk: Der Käufer muß auf der Baustelle
ein Wohnhaus mit gefälliger Facade und mit Balkon versehen erbauen und den Plan zu dem
Hause dem Verkäufer zur Genehmigung vorlegen.41 Diese Forderung kam vermutlich u.a. auch
deshalb zustande, weil es bei der Bebauung des nördlichen Eckhauses Werderstr. 5 größere
Auseinandersetzungen gab. Der Privatmann Ernst Hugo Wilke und der Maler Johann Georg
Heidinger erwarben am 15. Juni 1881 (Grundbucheintrag) zwei nebeneinander liegende Bauplätze
an der Ecke Werder-/Erbprinzenstraße. Sie wollten darauf ein großzügiges Doppelhaus
errichten, was der Stadtrat aber ablehnte, da man darauf achtete, dass der Alleegarten im Süden
nicht zu sehr verbaut werde. Wie sehr die Freiburger Einwohnerschaft sich für diesen Alleegarten
interessiert und wie sehr man wünscht, dass dieser Erholungsplatz unserer Stadt erhalten
wird, dürfte daraus hervorgehen, daß die Einwohnerschaft den Stadtrath durch Abord-

38 StadtAF, C2/138/6 (Straßen und Wege/Allgemeines/Ortsstatut über den Beizug zu den Kosten, 1872-1882),
S. 105-111.

39 StadtAF. C2/134/14 (Straßen und WegeAViehre, Privatstraße durch das sadezkische Gut, 1881-1887).

40 Eine Verkaufsliste mit Situationsplan folgt im Anschluss.

« Zum Beispiel StadtAF. B5 lila 1 Nr. 1 16~(Grundbuch 1881-1882). S. 262, Nr. 129.

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