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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 164
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nungen auffordern ließ, in dieser Angelegenheit die Interessen der Stadt auf das Entschiedenste
wahren zu wollen und dieses Ersuchen von Lokalblättern unterstützt wurde.*2 Das Projekt
scheiterte, weil es auch mit dem vom Bezirksrat bewilligten Plan Schleips nicht übereinstimmte
. Schließlich verkaufte Heidinger enttäuscht an Wilke und diesem wurde zunächst die
baupolizeiliche Genehmigung zum Weiterbau entzogen. Wilke scheint dann aber doch der Erbauer
des heutigen Hauses Werderstr. 5 gewesen zu sein. Allerdings wurden in späterer Zeit
mehrere Abänderungen des oben erwähnten bezirksrätlichen Planes zugelassen, so dass sich
Schleip am 8. Juli 1884 ebenfalls mit der Bitte an den Stadtrat wenden konnte, auf seinem verbliebenen
Grundstück (alle Bauplätze waren bis 1884 verkauft) mit einer Größe von 9.640 QF
(867,69 m2) ein Doppelhaus (später Erbprinzenstr. 13/15, Abb. 5) erstellen zu dürfen. Nach anfänglich
ablehnender Haltung wurde dem Bauvorhaben am 14. April 1885 durch das Großherzogliche
Bezirksamt die Genehmigung unter der Bedingung erteilt, dass Schleip von seinem
Anwesen an der Gartenstraße 21,6 m: des Hofes zur Erweiterung des dortigen Trottoirs unentgeltlich
abtrat. Nach der Beschreibung in Schleips Lebensgeschichte umfasste jede Hausseite
18 Zimmer mit Parkettböden, zwei elegante Veranden, zwei Badkabinette, drei Küchen,
drei Mansarden, drei Lattenkammern, einen großen Speicher, eine Waschküche und sechs in
eiserne Balken gewölbte Kellerabteilungen. Im Haus befanden sich nach der Fertigstellung
Wasserleitung, Klosetteinrichtung, Koch- und Leuchtgas und elektrische Glockenzüge. Das
gesamte Anwesen war am Alleegarten mit solider Stützmauer und eisernem Geländer, an der
Erbprinzenstraße mit Lanzenhag und Quadratsteinsockel eingefriedet. Schleip schätzte den
Wert des Doppelhauses im Jahre 1901 auf 140.000 Mark.

Trotz der vielen Unannehmlichkeiten und Ärgernisse,43 welche ihm von verschiedensten Seiten
beschert wurden, fand Schleip stets den richtigen Ton und blieb sachlich, so dass sich die
Dinge, wie etwa bei der Übernahme der Privatstraße in das städtische Verkehrsnetz, welche er
am 14. Mai 1888 beantragte, positiv entwickeln konnten. Der Antrag wurde durch die Anwohner
unterstützt, die darauf drängten, dass die Straße Asphalttrottoirs erhalten sollte. Ebenso
bemängelten sie, dass die städtischen Sprengwagen im Sommer die Straße zwar zur Durchfahrt
nutzten, die Straße selbst jedoch nicht mit Wasser besprengten. Schließlich einigte man sich
derart, dass Schleip und die Anwohner zusammen einen Betrag von 850 Mark bezahlten. Die
Summe für die Asphaltierung der Gehwege wurde von den Anwohnern im Voraus ausgelegt,
da die Stadt sie im Haushalt nicht vorgesehen hatte und im darauffolgenden Jahr von der Stadt
zurückbezahlt. Der Grundbucheintrag erfolgte am 17. September 1889.

Verzeichnis der Verkäufe vom Gute vor dem Breisacherthor44

12. Februar 1863 Th. 39, S. 483-485. Nr. 198

Unentgeltliche Abtretung von 3453 QF (310,80 m2) Reb- und Gartengelände an
die Stadt zur Verbreiterung des Rempartweges.

Nach dem Deutsch-Französischen Krieg (1870/71) und der Reichsgründung 1871 begann der wirtschaftliche
Aufschwung, die so genannte Gründerzeit.

23. Juni 1871 Th. 49, S. 416-418, Nr. 236

Verkauf von 10.120 QF (910,89 m2) Gelände an der Gartenstraße an Architekt
Franz Gerteis. Später an Freiherr Viktor von Gleichenstein weiterverkauft.

18. Mai 1876 Th. 55. S. 878-880, Nr. 520

Tauschvertrag zwischen Schleip und der Stadtgemeinde siehe S. 12 (ca. 180 m2
Gelände in die Werderstraße).

42 StadtAF, C2/124/9 (Straßen und Wege/Unterstadt/Inplanlegung und Herstellung der Erbprinzenstraße. 1880-
1891).

43 Schleip (wie Anm. 1).

44 StadtAF, B5 lila 1 Nr. 92-120 (Grundbücher 1863-1884).

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