http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0017
Abb. 10 Parzellenstruktur im Bereich Oberlinden/Salzstraße (Löbbecke).
tigen Kirchenecke 16 m. Haus B und A passen nicht in dieses Schema, allerdings liegt hier wegen
der Straßenkrümmung und der nach hinten sich stark verschmälernden Grundstücke ein
Sonderfall vor, wie er auch mehrfach an Freiburger Straßenkreuzungen zu beobachten ist.
Somit passen sich die für den Bereich Augustinerkirche rekonstruierten Parzellen harmonisch
in das Grundstückgefüge des Stadtquartiers ein (Abb. 3 und 10). Im gesamten Südosten der
Altstadt fallen Parzellen ähnlicher Größe auf. Vor allem in der Grünwälder- und Schusterstraße
nähern sich die Breiten dem Hofstättenmaß von 16,2 m recht genau an. Ansonsten sind
Schwankungen zwischen 14 bis 18 m Breite feststellbar. Die Grundstückstiefe, die idealerweise
bei 32,40 m liegen müsste, variiert noch stärker mit Werten zwischen 32 und 40 m.
Wie kommt es nun zu diesen zum Teil beträchtlichen Abweichungen vom Idealmaß 16,2 x
32,4 m? Hierfür dürften verschiedene Gründe verantwortlich sein:
Bei der Parzellierung der Stadt musste auf topographische Gegebenheiten und eventuell auf
ältere Strukturen wie alte Straßenzüge Rücksicht genommen werden. Als Beispiel sei die Salz-/
Bertoldstraße genannt. Sie bestand als Wegverbindung zum Rhein vermutlich schon vor Gründung
der Stadt und folgt mit ihrem geschwungenen Verlauf einem Geländesporn. Die Kurven
führen zu Verschiebungen in der Grundstückslänge, da die Nachbarstraßen nicht genau parallel
geführt werden. Veränderungen ergaben sich auch im Zuge des Ersatzes der frühen Holz-
durch Steinhäuser. So war das Grundstück Salzstraße 20 ehemals kürzer. Doch schoben sich
die Steinbauten weiter in die Haupt- und Nebenstraße vor als ihre hölzernen Vorgängerbauten.
Die Breite der Grundstücke beeinflusste vor allem nachbarschaftliche Absprachen, wie wir
sie zwischen Salzstraße 18 und 20 feststellen können. Dort hatte um 1127 zunächst der Eigentümer
des Grundstücks Nr. 20 gebaut, so dass der westliche Nachbar sich 1140 nicht nur
eine Wand sparen konnte, indem er direkt an das Nachbarhaus baute, sondern auch noch einen
Raumgewinn erzielte (der bei 90 cm dicken Mauern nicht unerheblich ist). Um das zumindest
teilweise auszugleichen, stand die von beiden Nachbarn genutzte Mauer des hofseitigen Anbaus
mittig auf der Grundstücksgrenze. Im heutigen Stadtkataster erscheint das Grundstück
nun im hinteren Bereich um etwa einen halben Meter schmaler. Schließlich sei noch auf spätere
Teilungen oder Zusammenlegungen hingewiesen. Sehr anschaulich ist das bei den heute
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