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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 30
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Dabei waren die unstandesgemäßen Ehen aus der Sicht der Adligen durchaus nicht unproblematisch
. Üblicherweise folgten Kinder aus solchen Verbindungen im Stand dem rangniedereren
Elternteil nach. Dies konnte zwar durch eine herrscherliche Privilegierung wieder ausgeglichen
werden - auch unter den Nachkommen Johann Malterers sind im 15. Jahrhundert
zwei derartige Standeserhöhungen dokumentiert -, was jedoch gewiss einiger diplomatischer
Anstrengungen bedurfte.34 Hierin liegt zweifellos eine Erklärung für die hohen Mitgiftzahlungen
, welche die Adligen bei derartigen Ehen forderten.

In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass bei den Ehen von Johann Malterers Töchtern
diese nicht allein mit einer pekuniären Mitgift ausgestattet worden waren, mit der die
Frauen quasi in das Konnubium mit einem adligen Bräutigam eingekauft wurden. Solche Fälle
wurden von Ulf Dirlmeier anhand von Beispielen aus der Stadt Pforzheim nachgewiesen, wo
es nach seinen Worten fast eine regelrechte „Tarifierung der Standesunterschiede" gab.35
Während dort anscheinend Geldzahlungen im Vordergrund standen, waren den Malterer-Töchtern
zuerst die jeweiligen Adelsherrschaften gekauft worden, welche diese dann mit in die Ehen
brachten. Der zusätzlich zur Mitgift gegebene Geldbetrag, den wir im Fall der Ehe Elisabeths
mit dem Markgrafen Otto von Hachberg kennen - 480 Silbermark - war dagegen eher gering.
Da Burg und Herrschaft so von der bürgerlichen Braut und nicht etwa von dem adligen Bräutigam
mit in die Ehe gebracht worden waren, dürften die Ehefrauen für den Fall eines Scheiterns
der Ehen bzw. des frühzeitigen Ablebens des jeweiligen Gatten zusätzlich abgesichert gewesen
sein.

Die weitere Entwicklung dieser Familien wäre interessant zu beobachten gewesen, doch
blieben die Verbindungen mit Otto von Hachberg und Hesso von Osenberg kinderlos. Ist es bezeichnend
, dass Johann von Blumeneck, dessen Ehe mit Margarethe I. dagegen fruchtbar war,
später die Herrschaft Triberg anscheinend komplett verkaufte, um stattdessen eine andere zu
erwerben? Haftete Triberg der Makel an, von der bürgerlichen Braut mit in die Ehe gebracht
worden zu sein? Vielleicht versuchte Johann das mit dem Verkauf und dem Neuerwerb einer
anderen Herrschaft zu kaschieren.

Die Ehe Martin Malterers und Annas von Tierstein und deren Hintergründe

Kinder brachte auch Martins Ehe mit Gräfin Anna von Tierstein hervor, denn das Paar hatte
vier Töchter. Anna war die Tochter Graf Walrams III. von Tierstein und der Gräfin Anna von
Fürstenberg. Die aus der Gegend von Solothurn stammenden Tiersteiner waren bedeutende Gefolgsleute
der Basler Bischofskirche, besaßen das Basler Pfalzgrafenamt und hatten es in der
Mitte des 14. Jahrhunderts auch innerhalb des Basler Domkapitels zu einer bedeutenden Stellung
gebracht.36 Über die Heirat Martin Malterers mit Anna ergibt sich eine interessante Konstellation
, da seine Mutter Gisela I. nach dem Tod ihres ersten Gatten Johann eben jenen Grafen
Walram III. von Tierstein in zweiter Ehe zum Mann nahm.37

34 Vgl. Werner Paravicini: Die Erhebung der Herren von Staufen in den Freiherrenstand. In: Schau-ins-Land 92
(1974), S. 72f. mit Anm. 35-37 und 39; siehe unten Anm. 47; Maurer (wie Anm. 1), S. 50. Es waren Johann von
Tengen und Bertold von Staufen, die beide für ihre Gattinnen, Anna und Gisela III., sowie für die Kinder eine
Standeserhöhung beim Kaiser erreichten. Auch für Graf Walram III. von Tierstein hatte seine Ehe mit der Witwe
Johann Malterers, Gisela I., Folgen, da er deshalb vorübergehend seine Erbrechte verlor, vgl. Weydmann (wie
Anm. 33), S. 139; Ecker (wie Anm. 9), S. 282. Ein weiteres Beispiel von Konsequenzen nach einer Mesalliance
bei Zorz (wie Anm. 3), S. 47.

35 Dirlmeier (wie Anm. 13), S. 94.

36 Vgl. Maurer (wie Anm. 4), S. 221f. Vgl. allgemein zu den Tiersteinern Weydmann (wie Anm. 33), S. 127-144,
zu Anna besonders S. 141, zu Walram III. S. 139; Oberbadisches Geschlechterbuch (wie Anm. 22), S. 226f.

37 Maurer (wie Anm. 1), S. 26ff.; Maurer (wie Anm. 4), S. 221f.

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