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der beiden Häuser in Freiburg und Nimburg annehmen, damit mir kein geschrey werde. Falls
dort Mangel an Geld oder anderen Dingen auftreten sollte, so solle Beck ihnen behilflich
sein.117
Diese und alle weiteren Nachrichten aus seiner Amtszeit machen deutlich, dass der Gene-
ralpräzeptor Lyasse genug damit zu tun hatte, seine Niederlassungen im Bistum Konstanz unter
schwierigsten Bedingungen überhaupt zu halten. Auch die sich bis 1525 zum Bauernkrieg entwickelnden
Aufstände gestatteten es ihm vermutlich nicht, in Nimburg einen zeitaufwändigen
und teuren Kirchenneubau auszuführen. Damit ist aber insgesamt der Zeithorizont überschritten
, den die Forschung bislang für den Bau der Nimburger Bergkirche favorisiert hat. Und da
folglich sowohl die Antoniter als auch ihre Rechtsnachfolger für den Neubau der Nimburger
Bergkirche nicht infrage kommen, bleibt als Initiator nur noch das markgräflich-badische Haus
selbst. Dazu ist nochmals ausdrücklich auf das Stiftungsinstrument von 1456 hinzuweisen, das
in wesentlichen Teilen ja vom Totengedenken der Markgrafen von Baden-Hachberg handelte.
Die politische Situation war in dieser Zeit auch für das Haus Baden-Durlach schwierig. Der
seit 1515 regierende Markgraf Ernst I. hatte ein eher taktisches Verhältnis zur Reformation und
beteiligte sich weder auf katholischer noch protestantischer Seite an irgendwelchen militärischen
Auseinandersetzungen dieser Zeit. Erst nach Abschluss des „Passauer Vertrages" im
August 1552 meldete er sich beim Freiburger Rat bezüglich Nimburg, da in diesem Vertrag bestimmt
worden war, dass die evangelischen Stände die katholischen Stände in ihrer Religionsausübung
und ihrem Besitzstand nicht behelligen durften. Die Formulierungen in den Ratsprotokollen
verdeutlichen, dass sich Markgraf Ernst I. - wie im übrigen auch der Freiburger
Rat selbst - zu dieser Zeit schon wieder unsicher über die Frage gewesen sein musste, in welcher
Form das Freiburger Antoniterhaus in kirchenrechtlicher Hinsicht mit der Nimburger Niederlassung
verbunden war, denn der Freiburger Magistrat beauftragte im Oktober 1552 seine
Pfleger, nach Nimburg zu gehen und sich des Hauses halben aigentlichen zu erkundigen. Insbesondere
sollten sie in Erfahrung bringen, wie das dem hiesigen Incorporiert seye, diewill der
marggraff sich dessen gar anmaßen will. Erst danach wollte man sich auch mit dem städtischen
Anwalt über das weitere Vorgehen besprechen.118 Die Beratungen scheinen sich bis in den
Sommer 1554 hingezogen zu haben. Erst am 20. Juli wurden die Pfleger der Freiburger „St.
Antonienstiftung" vom Rat autorisiert, dem Markgrafen zu antworten.119 Dieses Schreiben ist
zwar nicht überliefert, doch da die Verbindung zwischen Nimburg und Freiburg daraufhin abreißt
, ist davon auszugehen, dass der städtische Magistrat als Rechtsnachfolger der Antoniter
auf alle Rechte in Nimburg verzichtet hatte. Zu dieser Zeit amtierte in Nimburg noch immer
ein Schaffner, der vom Freiburger Rat als der erber Mathisen und Schaffner in Sant Anthonien
Haus zu Nimburg angesprochen wurde.n() Bei ihm könnte es sich um den noch zu Beginn der
1560er-Jahre belegten Mathias Basstier gehandelt haben, wohl einem Franzosen, wie es sein
Name vermuten lässt, den man auch „Bastier" aussprechen könnte.121
Nach dem Tod des Markgrafen Ernst I. von Baden-Durlach übernahm 1556 Karl II. mit 23
Jahren die Regierungsgeschäfte. Nach Abschluss des „Augsburger Religionsfriedens", in den
man wesentliche Passagen des „Passauer Vertrages" von 1552 übernommen hatte, bekannte er
sich zum Protestantismus und führte am 1. Juni 1556 per „Reformationsbefehl" die neue Glau-
117 D. Manz: Neue Kunde von den Antonitern, in: Der Sülchgau 17 (1973). S. 9-13, hier S. 11. Die von Lorenz
Beck daraufhin geleisteten Zahlungen können allerdings nicht sehr hoch gewesen sein. Als sein Sohn ab 1529
gegen den nunmehrigen Administrator Rudolf Ecklin die Zahlungen seines Vaters einklagte, waren „nur" 50 Gulden
strittig. StadtAF. DS.St. Nr. 6
118 StadtAF, Cl Stiftungen 49 Nr. 7, S. 4ff., nach StadtAF, B5 XHIa Nr. 14, fol. 32 lv.
ii" StadtAF, Cl Stiftungen 49 Nr. 7, S. 4ff., nach StadtAF. B5 XHIa Nr. 15, fol. 317r.
120 StadtAF, B5 XI Nr. 17, fol. 204r.
121 Weiss (wie Anm. 92, S. 178. Anm. 65.
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