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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
127.2008
Seite: 170
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Abb. 5 Grabstein des Flugoffiziers Stanley Gale auf dem Soldatenfriedhof
Dürnbach, Gemeinde Gmund am Tegernsee (Foto:
R. Baumgartner, Gemeinde Gmund).

Aufzeichnungen durchsucht; jedoch wurden nirgends Hinweise auf Gräber in oder neben dem
Jüdischen Friedhof gefunden. Auch der Verwalter des Jüdischen Friedhofes wurde befragt.
Dieser konnte aber nicht weiterhelfen, da er noch in der Angriffsnacht die Stadt verlassen und
somit keine Kenntnis von der Bestattung am 3. Dezember 1944 hatte.

Unter Berufung auf die Angaben in der deutschen Totenliste Nr. 262 wurde am 25. Mai 1947
der Jüdische Friedhof nochmals überprüft. Durch die Mithilfe eines Obergärtners des Hauptfriedhofs
, der an der Untersuchung teilnahm, wurde das Grab der fünf Soldaten schließlich
gefunden. Es befand sich nach Angaben des Air Historical Branch auf einer unbepflanzten
Fläche außerhalb der westlichen Friedhofsmauer am Ende des Friedhofs in einem Bombentrichter
. Der Grabbereich war mit Schutt und Unkraut überdeckt und musste erst freigelegt
werden. Am 10. August 1948 wurde das Grab der fünf Soldaten geöffnet. Die Bedingungen,
unter denen die Toten bestattet und vorgefunden worden waren, ließen nach Angabe der
britischen Behörde eine einzelne Identifizierung nicht mehr zu. Die Tatsache, dass vor der
irregulären Bestattung mindestens drei der Soldaten von Augenzeugen als körperlich „intakt"
gesehen wurden, lässt vermuten, dass die Auskunft des Air Historical Branch über den Zustand
der exhumierten Toten nicht zutreffend sein muss.

Im Wissen, dass folglich spätestens am 25. Mai 1947 den städtischen Ämtern die Grablage
aller sieben Soldaten bekannt war, mutet es unverständlich an, dass das Bürgermeisteramt der
Stadt Freiburg in einem Beschluss vom 1. August 1947 die Suche nach vermissten Soldaten
der Vereinten Nationen als ergebnislos darstellt.44 Hierbei berief man sich auf eine am 30. Juni

44 Nachforschungen nach Angehörigen der Vereinten Nationen, Beschluss des Freiburger Gemeinderats vom 1.8.
1947, StadtAF, C5/770.

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