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Markgraf Heinrich von Hachberg um Rechte an Bergwerken - möglicherweise um den herzo-
genberg (Eichberg) im Glottertal.4
Die Verselbständigung der Herrschaft Schwarzenberg
Die Herrschaft Schwarzenberg scheint um 1270 endgültig von der Herrschaft Eschenbach-
Schnabelburg getrennt worden zu sein. Die Nachfahren Johannes I. von Schnabelburg erscheinen
nunmehr als Herren von Schwarzenberg in den Quellen. Diese „neuen" Schwarzenberger
mussten für die Konsolidierung ihrer Herrschaft sorgen. Wahrscheinlich ist - wie eingangs angesprochen
- die Gründung der Stadt Waldkirch in diesem Zusammenhang zu sehen. Dagegen
scheint die 1289 erstmals urkundlich genannte und unmittelbar über der Stadt und dem Kloster
Waldkirch gelegene Kastelburg bereits im frühen 13. Jahrhundert errichtet worden zu sein.
Ob dies noch unter Konrad IV. von Schwarzenberg geschah oder erst, als die Linie der Herren
von Eschenbach-Schnabelburg als seine Erben die Klostervogtei und Herrschaft im Elztal übernahm
, muss bislang offen bleiben.5
Nachdem Rudolf von Habsburg 1273 zum deutschen König gewählt worden war, bemühte
er sich um die Rückgabe von Reichsgut aus den Händen der Grafen von Freiburg. In der Folge
dieser auch kriegerischen Auseinandersetzung gelang es 1282 der Freiburger Bürgerschaft, sich
von Rudolf ihre Stadtrechte schriftlich bestätigen zu lassen. Mit diesem Schritt schwächte
Rudolf die Stellung des Stadtherren Egino I. von Freiburg. Um seine Position und die der
königstreuen Adelsfamilien im Breisgau zu stärken, gewährte er mehrere Stadtgründungen, so
1283 die von Kenzingen und etwas später die von Sulzburg durch die Herren von Üsenberg.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verfehlt zu überlegen, ob nicht auch Waldkirch zu dieser
Zeit und in diesem Zusammenhang gegründet worden sein könnte. Wenn 1287 in Waldkirch
ein Bad erwähnt wird, belegt dies eine bestehende Infrastruktur, denn das Bad lag am fast 3 km
langen Gewerbekanal unmittelbar vor der Stadtmauer. Auch die Nennung eines Walkers in der
vorgenannten Quelle belegt die Existenz des Gewerbekanals und das Bestehen einer Walke,
was wiederum auf das Vorhandensein von größeren Mengen an Textilien schließen lässt.
Diese Urkunde von 1287 macht deutlich, dass schon 13 Jahre vor der Stadtrechtsverleihung
eine bestimmte Organisation des Gemeinwesens vorhanden war. Die als Zeugen aufgeführten
geschworenen Ratsmitglieder waren: Herr Wolfram von Fischerbach, Herr Johannes der Ammann
, Herr Conrad von Fischerbach, Herr Hug und Herr Albrecht (Sigebot), Herr Conrad der
Walker und Dietrich der Fingeller. Außerdem siegelten die Stadtherren Johannes und Wilhelm
von Schwarzenberg. Äußerst bemerkenswert ist die Tatsache, dass auch ein städtisches Siegel
angehängt wurde.
Die neuen Schwarzenberger besetzten die Verwaltungsposten der entstehenden Stadt mit
Personen ihres Vertrauens, d. h. mit Vertretern der Familien Ammann, Sigebot und Fischerbach,
die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen standen. So konnte die Entwicklung des neuen
Gemeinwesens gelenkt und kontrolliert werden. Die Rolle des nahe gelegenen Klosters
St. Margarethen bei der Stadtgründung ist aufgrund fehlender Urkunden völlig unklar. 1275
nahm Rudolf von Habsburg das Kloster St. Margarethen unter seinen Schutz und bestätigte alle
bestehenden Rechte. Möglicherweise markiert diese Urkunde den Zeitpunkt, an dem sich
Rudolf erstmals mit der Herrschaftsfrage im Elztal beschäftigte. Es ist zu fragen, ob Rudolf die
dauerhafte Ansiedlung der Schnabelburger nicht mehr als nur wohlwollend akzeptiert, sondern
4 Andreas Haasis-Berner: Wasserkünste, Hangkanäle und Staudämme im Mittelalter. Eine archäologisch-historische
Untersuchung zum Wasserbau am Beispiel des Urgrabens am Kandel im mittleren Schwarzwald (Freiburger
Beiträge zur Archäologie im ersten Jahrtausend 5), Rahden 2001.
5 Boris Bigott/Andreas Haasis-Berner: Waldkirch (EM), in: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, I. Nördlicher
Teil, Halbbd. L-Z, hg. von Alfons Zettler und Thomas Zotz (Archäologie und Geschichte 15), Ostfildern
2006, S. 470-496, hier S. 481-490.
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