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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0019
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zehnte, da noch bis 1402 ein Götz Liebermann erwähnt wird, der um 1420 verstarb. Es besteht
zwar die Möglichkeit, dass es sich in den folgenden Urkunden um einen Sohn handelt, doch
ist dies nicht zwingend anzunehmen. Götz Liebermann belehnte 1393 den Tuchmann Jösli
Bendler zu Waldkirch mit einem Garten vor der Stadt, der an den Burgweg (Weg an der Küchlinsburg
), vermutlich die heutige Dettenbach- oder Kandelstraße, stieß.102 Am Ende des Jahres
1402 wurde ein Streit zwischen Ritter Götz Liebermann und Hanman Löffler dem Metzger geschlichtet
. Es ging um die Ablösung eines Zinses von einem Haus beim Walkertor (heute Engelstraße
in Waldkirch). Der Streit wurde zugunsten des Liebermann entschieden. Nach einem
Gerichtsurteil in Freiburg konnte dieser Zins nicht abgelöst, sondern musste weiter an Götz gezahlt
werden.103 Er scheint vor 1430 gestorben zu sein, da in einer Grundstücksverleihung nur
noch seine Erben aufgeführt wurden. Es handelte sich um ein Grundstück in der Nähe der
Küchlinsburg, vielleicht dasselbe, das schon oben erwähnt wurde.104

Möglicherweise war seine Tochter, die Frau des Heinrich von Blumeneck, die einzige Erbin,
da in der Folgezeit keine weiteren Personen mit diesem Namen mehr genannt werden und zumindest
Teile des Besitzes auf die Familie Blumeneck übergegangen sind. Mit zur Aussteuer
oder zum Erbe gehörten zwei Häuser, nebeneinander gelegen am Oberen Tor.105

Tax s ammenfas sung

In den ersten Jahrzehnten der jungen Stadt Waldkirch waren Vertreter von vier Adelsfamilien
als Mitglieder des Rates maßgeblich an ihrer Entwicklung beteiligt: Ammann, Sigebot, Fischerbach
und Liebermann. Sie waren sicherlich von den Gründern der Stadt, den Herren von
Schwarzenberg, in ihre Ämter eingesetzt worden. Nach der Verleihung der Stadtrechte am
8. August 1300 blieben diese Familien bis auf Johannes Ammann, der die Küchlinsburg verkaufte
und in das von ihm gegründete Allerheiligenkloster nach Freiburg zog, weiterhin in
Waldkirch ansässig. Allerdings hatten im 14. Jahrhundert nur noch die Sigebot als Schultheißen
eine wichtige Funktion inne. Weder die Fischerbach noch die Liebermann erhielten politische
Ämter in der Stadt. Offensichtlich nutzten die Bürger ihre Rechte, um Vertreter der Kaufleute
und Handwerker in den Rat zu wählen und nur in Ausnahmefällen die Vertreter der ehemaligen
Herrschaft.

102 Ebd., S. 435.

103 Ebd., S. 223f.

104 Ebd., S. 301.

105 Ebd., S. 225f.

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