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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0075
Abb. 1 Die Gaststube des Gasthauses „Zum Goldenen Engel" in Unterglottertal (Kreisarchiv Breisgau-
Hochschwarz wald) .

Die Wirtschaftsgerechtigkeit

Die Art der Verleihung einer Gastwirtschaftsgerechtigkeit und deren inhaltliche Gestaltung waren
für die Wirtshäuser des untersuchten Gebietes nicht einheitlich geregelt.

Für die Siedlung Rohr lässt die zuvor zitierte Formulierung im Dingrodel von St. Peter 1456
darauf schließen, dass die Einwohner das Recht hatten, einen Wirt zu bestimmen. Die Herrschaft
entschied also nicht allein darüber, ob in der Gemeinde ein Wirt zugelassen wurde oder
nicht. Leider ist nicht erkenntlich, wie die Beteiligung der Gemeinde an dem Recht, einen Wirt
zu bestellen, entstanden ist. Klar ist, dass es sich hierbei nicht um eine beständige Wirtschaft
handelte. Das Privileg war weder an einen bestimmten Hof noch an eine Person gebunden.
Vielmehr diente das Wohnhaus des jeweils Wirtenden für eine bestimmte Zeit als Gasthaus.

In der Wildtaler Wirtsordnung von 1590 ist die Wirtschaftsgerechtigkeit dagegen klar geregelt
: so ist es von alters her gehalten worden [...] und allweg der brauch gewesen ist und die
Gerechtigkeit inhaldt.12 Hier wurde die Gastwirtschaftsgerechtigkeit, die immer auf dem gleichen
Hof am Talausgang lag, ausdrücklich als solche benannt und beschrieben.

In den Gemeinden des Glottertals, die der castel- und schwarzenbergischen Herrschaft
unterstanden, gab es im Gegensatz dazu anfangs keine eindeutig verliehenen Wirtschaftsgerechtigkeiten
. In den einzelnen Vogteien konnte im Prinzip von jedermann gewirtet werden,
vorausgesetzt, es fand sich überhaupt jemand, der dazu bereit war. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass das Recht des Wirtens nicht sonderlich begehrt war. Um ein kontinuierliches
und geordnetes Wirten in den jeweiligen Gemeinden zu gewährleisten, übertrugen daher die
Amtleute das Recht des Wirtens und den Weinschank auf die einzelnen Gemeinden. Diese

12 Wiedergabe der Wildtaler Wirtsordnung in Ute Bessler: Die Wildtäler Höfe, hg. in Zusammenarbeit mit Maria
Heizmann und dem Verein für Heimatgeschichte Gundelfingen-Wildtal, March-Hugstetten 1992, S. 144f.

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